Hallo Sabine (bzw. Frau Hackmann), hallo Listenmitglieder,
da mir die Erkl�rung f�r Halb- und Vollerben, Lehensverh�ltnisse und weiteren Besitzst�nden von Sabine sehr gut einleuchtet, m�chte ich sie fragen, ob ich diesen Text f�r meine Chronik nutzen darf - nat�rlich mit ordnungsgem��er Zitatangabe. Ich tue mich immer schwer, etwas einleuchtend zu erkl�ren.
Ich bin aber auch interessiert an Buchempfehlungen, die in diese Richtung ( f�r das Osnabr�cker Land und f�r das Oldenburger M�nsterland) gehen. Wer mir da einen Tipp geben kann, der ist sich meines Dankes sicher.
Ein sch�nes Wochenende w�nscht
Maria Fr�se, wohnhaft in Damp an der Ostsee
From: "Sabine Hackmann" <sabine@moellenkamp.de>
To: "'Westfalen-L'" <westfalen-l@genealogy.net>
Sent: Saturday, December 22, 2012 6:42 PM
Subject: Re: [WFA] DrielingeHallo,
Im Osnabr�cker Raum galt die Reihenfolge:
Vollerbe der ganze Hof.
Halberbe - eine Absplitterung vom Hof f�r einen z.B. weiteren Erben, aber
auch eine einfach nur halbe (halb so gro� wie der Vollerbenhof) Hofstelle.
Wobei aber auch das halbe oder ganze Erbe zu unterschiedlichen
Berechtigungen in der Mark f�hrte. Voll und Halberbenh�fe k�nnen auch zur
gleichen Zeit entstanden sein.Dann gab es Erbk�tter, Markk�tter und K�tter und Brinksitzer, die wieder
andere Berechtigungen in der Mark hatten. Normalerweise kann man das im
entsprechenden Archiv im H�fewesen nachlesen.Die Erbk�tter waren mei�t S�hne eines Hofes, die sich auf einem St�ck Land
in der N�he ansiedelten.Egal ob Voll-Halberbe, K�tter und so weiter, alle waren einem Lehnsherren
eigenbeh�rig, das hei�t das Land geh�rte ihnen sowieso nicht. Kinder waren,
sofern sie legitim (ehelich) waren automatisch leibeigen. So blieben sie
beim Lehnsherren und auch auf seinem Land. Wollten sie woandershin heiraten
mussten sie sich freikaufen. Etwa 7 - 15 Reichsthaler.Anders beim Winnerben, der hatte keine Pflichten gegen�ber einem
Grundherren.Das Gl�ck der armen Heuerleute war, dass sie frei waren, sie konnten gehen
wohin sie wollten. Doch wenn sie bei jemanden Heuerling waren, so waren auch
sie verpflichtet ihren Dienst zu versehen.Die Mark war ein Gemeingrund, dessen Nutzung genau geregelt war. Dazu
geh�rte z.B. wer wann die Mast nutzen durfte.Vollsp�nner und Halbsp�nner hie�en die Voll und Halberben wohl anderswo.
Vielleicht aber hatte es auch mit Spanndiensten zu tun!Voll und Halbpfl�ger (worauf ein Pflug passt), wohl auch eine andere
Bezeichnung f�r die Art der Leibeigenheit und der Markengerechtigkeit.Ein Zeller wei� ich nicht, ich denke mit dem K�tter vergleichbar.
Ich habe noch keine Bestimmung gefunden, die einen Voll vom Halberben in der
messbareren Gr��e des Hofes unterscheidet. Vermutlich lag das in der
Entscheidung des Lehnsherren.F�r die Bezeichnung Drielinge m�sste man den ganzen Zusammenhang sehen, also
die Auflistung selber, dann kann man vielleicht etwas dazu sagen.Gru� aus der Tuchmacherstadt Bramsche
Sabine (Hackmann)
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Von: westfalen-l-bounces@genealogy.net
[mailto:westfalen-l-bounces@genealogy.net] Im Auftrag von Georg Weitenberg
Gesendet: Samstag, 22. Dezember 2012 14:30
An: Westfalengen Mailing Liste; Westfalen L
Betreff: [WFA] DrielingeHallo in der Runde,
in einer Aufstellung (Hofbezeichnung) fand ich die Bezeichnung - Drielinge -
F�r was stand es -
Ferner w�sste ich gerne ob es f�r die Bezeichnungen wie
Pferdek�tter, Einpfl�giges Erbe, Halbes Erbe, Vollerbe, Halbsp�nner,
Zeller, K�tter, und etliche weitere Bezeichnungeneine bestimmte Hof- Grundst�cksgr��e vorlag - in Ruten oder Hektar oder gar
nur an Pferdezahl?mit noch vorweihnachtlichem Gru�
Georg (Weitenberg)
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Hallo Sabine,
Eine kleine Ergänzung:
Vollspänner waren grosse Höfe, die mit einem ganze Gespann, Halbspänner, mittlere Höfe, auf dem die Aufsitzer mit einem halben Gespann ackerten
Gruss
Frank Stupp
Hallo Frank,
ich hatte die Frage gestellt. :-))
Trotzdem herzlichen Dank. Was ist denn nun ein Halbsp�nner und ein ganzes Gespann? Halbes Gespann ein Pferd und ganzes zwei Pferde?
Danke sagt gern
Maria Fr�se
... Das gilt auch für die Voll- und Halbpflüger, auch sie haben aber wie die Vollspänner und Halbspänner nichts mit der Eigenhörigkeit - und nicht Leibeigenschaft - zu tun sondern nur mit der Betriebsgrösse.
Gruss Frank Stupp
Hallo Maria,
Ich muss noch einmal genau nachsehen, aber meine mich zu erinnern Vollspänner pflügten mit vier und Halbspänner mit zwei Pferden.
Gruss
Frank
Danke, Frank, ich bin gespannt.
Gru� Maria
www.hofmann-ahnenforschung.de
Homepage �ber Ahnenforschung und Autoimmunhepatitis
www.meineleber.de
Forum Autoimmune Lebererkrankungen
Danke f�r die Aufkl�rung - an Frank und an Winfried Hofmann.
Sch�nes Wochenende w�nscht
Maria Fr�se