TL;DR
Das Oberlandesgericht Oldenburg ordnete eine genomweite Sequenzierung an, um in einem Fall, in dem ein Kind und identische Zwillinge involviert sind, die genaue Vaterschaft zu klären .
Key Takeaways
- Das Standard-DNA-Testverfahren reichte nicht aus, da beide Zwillinge identisch waren .
- Die Amtsgericht Lingen forderte eine ultra-tiefen Next-Generation-Sequenzierung zur Erkennung minimaler Unterschiede im Genom .
- Ein potenzieller Vater legte dagegen unter Berufung auf eine zu hohe Belastung Widerspruch ein, der jedoch abgelehnt wurde .
- Das Gericht stellte fest, dass das Recht des Kindes auf Klarheit über die biologische Herkunft Vorrang hat, auch wenn dies die Informationsselbstbestimmung beeinträchtigt .
- Eine Kostenbeteiligung nach § 81 FamFG wurde in Aussicht gestellt, sofern der fälschlicherweise Betroffene nicht der Vater ist .
Sources: