DNA - DNA-Analyse zur Bestimmung der biogeographischen Herkunft

Politische Initiative

Bayern und Baden-Württemberg fordern die Ausweitung von DNA-Analysen zur Bestimmung der biogeographischen Herkunft unbekannter Verdächtiger. Dies soll der Polizei ermöglichen, Personen anhand ihrer wahrscheinlichen Herkunft zu suchen, beispielsweise als asiatisch interpretiert. Der Vorschlag wird auf der Justizministerkonferenz diskutiert.

Reaktionen und Kritik

Befürworter:

  • Das Bundesinnenministerium äußerte sich positiv zu dem VorschlagKritiker:
  • Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein warnt vor rassistischer Hetze- Kritiker bemängeln die Zuverlässigkeit der Analysen und die Gefahr von Diskriminierung## Praktische Umsetzung und Erfahrungen

Statistiken und Nutzung

  • Die Justizministerien Bayern und Baden-Württemberg können keine Statistiken über Häufigkeit oder Erfolg von DNA-Analysen vorlegen- Baden-Württemberg nutzt erweiterte forensische DNA-Analyse aufgrund von Unsicherheiten in den Ergebnissen wenig- Rechtsmedizinische Institute und Landeskriminalämter bewerten die Bestimmung von Aussehensmerkmalen als unvollständig und fehleranfällig### Kosten und Verfahren
  • Kosten für ein DNA-Sachverständigengutachten: circa 1.200 bis 1.500 Euro- Kein Überblick über Gesamtkosten vorhanden- Bayern hat keine Dienstanweisungen oder Handreichungen für den Umgang mit DNA-Analyse-Ergebnissen### Problematische Fälle
    Falsche Interpretationen von DNA-Spuren führten bereits zu Fehlurteilen und diskriminierenden Anschuldigungen, wie der Fall des „Phantoms von Heilbronn“ zeigt.

Zuverlässigkeit der Methode

Kontinentales Niveau

  • Hohe Zuverlässigkeit: Über 90% für die fünf Hauptkontinente (Europa, Afrika, Ostasien, Ozeanien, Amerika - indigene Bevölkerung)### Subkontinentales Niveau
  • Deutlich geringere Zuverlässigkeit: Wahrscheinlichkeit sinkt schnell- Spezifische Herausforderungen:
    • Schwierige Unterscheidung zwischen Westasien und Europa- Nord- und Südamerika stellen Sonderfälle dar- Falsche Vorhersagen möglich, wenn Referenzdaten fehlen## Praktischer Nutzen

Solche Analysen sind praktisch nur dann nützlich, wenn sie auf Angehörige bestimmter Minderheiten hindeuten.

Sources:

Zur Verfügung gestellt von news@genealogy.net - den Machern des Blog

Ich möchter hier etwas ergänzen, das mir eine mit der Materie vertraute
Rechtsmedizinerin erklärt hat:

In Deutschland ist es erlaubt, Haar-, Haut- und Augenfarbe aus der DNA
zu ermitteln, z.B. auch bei anonymen Opfern wie dem in der Donau bei
Ingolstadt gefundenen Kind.

Die Auswertung der entsprechenden DNA-Marker wäre aber zuverlässiger,
wenn man auch wüsste, dass die Person aus Europa kommt oder nicht. Dafür
gibt es gute Belege.

Deshalb möchte die Rechtsmedizin das haben.

Dass man in der Diskussion schnell zum Thema „racial profiling“ kommt,
ist nachvollziehbar, hat damit aber nichts zu tun.

Schöne Grüße
Renate