Diverse nicht klar definierte Quellen in der Datei von Herrn Mehldau

Werte Wittgensteinkenner,

beim Überprüfen meiner Wittgensteinischen Vorfahren anhand der Mehldauschen Kartei bin ich auf ein paar Probleme mit den Quellen gestoßen. Leider hat Mehldau diese Quellen nicht immer mit einer Angabe zum Ort, wo sie sich befinden (z.B. diverse Kirchenrechnungen), oder mit einer klaren Signatur versehen (z.B. die Salbücher).

Ich hätte dazu gern einige eindeutige Angaben in folgenden Fällen:

  1. Ein Rüdiger Lehr (ca. 1590 - ca. 1635) in Wingeshausen, Löhrs/Gabels, ist als Sohn von Johannes oo N.N. Lümmel angegeben.
  2. In Erndtebrück ist ein Johannes Althaus oo Margarethe Saßmannshausen angegeben und über die Erbfolge sind dann Johannes Saßmannshausen, dessen gleichnamiger Vater und dessen Vater Johannes Struth aufgeführt.

In diesen genannten Fällen komme ich mit den Quellen nicht klar, würde meine bzw. Mehldaus Informationen aber gerne möglichst über die Quellen selber verifizieren. Wer steigt durch die jeweiligen Quellen durch und kann mir da Hinweise geben, wie ich weiterkomme?

Wie immer bin ich für sachdienliche Hinweise dankbar.

Friedrich (Opes)

Hallo, Friedrich Opes.

  • Zu Punkt 1: Bei der Person Rüdiger LEHR wird in den Notizen folgender freier Quellenverweis: angegeben: StR 1623-24, 1650 (Rüdg Fischer [?], nun Gabelst Johann); JR 1633-1635, 1636 (alt gestrichen), 1638; Dorfbuch Wgh, S. 55 (1637). „StR“ = Steuerregister und „JR“ (eigentlich „JRg“) = Jahresrechnung; solche Rechnungen liegen wohl in einem der Fürtslichen Archive bei Bad Berleburg oder bei Bad Laasphe. Das „Dorfbuch“ ist hier wahrscheinlich kein Dorfbuch im Sinne der heimatkundlichen Geschichte gemeint, sondern wohl ein Kirchbuch, in der die unterschiedlichen Einträge für Taufe, Begräbnis etc. in einem Buch verzeichnet sind und nicht getrennt in unterschiedliche Bücher. „Wgh“ = Wingeshausen und „S. 55 (1637)“ = Seite 55 (betreffend für das Jahr 1637). Ob das (kirchliche) Dorfbuch von Wingeshausen bei Archion archiviert ist, habe ich nicht geprüft.

  • Zu Punkt 2: Bei den einzelnen Personen wird in den Notizen die Quelle z. B. (für Johannes SASSMANNSHAUSEN) „Dorfbuch Ebr II 411“ angegeben. „Ebr“ bedeutet hier Erndtebrück, „II“ wäre wollte Band/Buch 2 und „411“ der 411. Eintrag. Bezüglich des Nachschlagens im (kirchlichen) Dorfbuch von Erndtebrück gilt meinerseits das Geschriebene bei Punkt 1. Da müsste man weitere Recherche betreiben oder eine andere kundige Person kann hierzu weitere Auskunft geben.

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.

LG, Michael Johne

Moin Michael Johne,

ich werde den Hinweisen mal nachgehen. Die genannten Dorfbücher sind definitiv nicht mit den klassischen Kirchenbüchern identisch; die liegen komplett bei Archion vor. Ich tippe da doch eher auf die Heimatliteratur. Aber für Erndtebrück hat mir jemand bereits Hilfe angeboten. Dann werde ich wohl mehr erfahren, wo ich welche Quellen finde.

Vielen Dank für Ihre Hinweise!

Friedrich (Opes)

Hallo Friedrich,

zu Sassmannshausen kann ich Dir vielleicht helfen. Ich kenne einen A.
Sassmannshausen von früher ich glaube Erndtebrück fällt in sein Suchgebiet.
Wenn Du die Emailadressen möchtest schreib mich bitte an. Bzw.
eigentlich ist er auch hier in der Liste vertreten ebenso in der
siegerländer. Da müßtest Du ihn direkt erreichen können.

Gruß
Udo (Ahlbrecht)

Moin zusammen,

ich habe im Zusammenhang mit der Eingangsfrage eine Bitte:
Wer hat Zugang zum Dorfbuch Wingeshausen und kann mir die Seite 55 zukommen lassen, evtl. auch weiteres zum Anwesen Löhrs/Gabels?

Für Infos bin ich wie immer dankbar.

Friedrich (Opes)

Hallo Friedrich,
vielleicht kann ich auch da helfen, ich habe meine Fühler schon mal ausgestreckt …
VG Bernd

Moin Udo,

Andreas Saßmannshausen kenne ich persönlich, ggf. kontaktiere ich ihn. Vielen Dank für den Hinweis.

Moin Bernd,

ich bin mal gespannt auf das Ergebnis deines Fühleraustreckens und danke schon mal herzlich.

Gruß
Friedrich