Diskussion Verkartungsprogramm

Verehrte Listenmitarbeiter und Leser,

zunächst möchte ich allen denjenigen danken, die zu meiner aufgeworfenen Fragestellung einen Beitrag gliefert haben.

Aus Sicht eines Verkarters führen jedoch die Antworten und Hinweise das das Programm x oder y mit einer Konfiguration der Eingabemaske die gewünschten Dienste leistet nicht weiter. Mit Ausnahme von Stefan Mettenbrink, der kurz sein, von mir leider bisher nicht betrachtetes Programm skizzierte und fragte, was noch benötigt werde. Ich werde mich deswegen mit ihm einmal unmittelbar in Verbindung setzen.

Natürlich kann man eine umfangreiche Verkartung auch mit den "großen" Genealogieprogrammen erstellen. Aber wer hat die Zeit dazu diese enorme Arbeit zu leisten? Ich habe probehalber versucht einen Verkartungsdatensatz mit TMG und mit GF-Ahnen zu erstellen, man benötigt (allerdings zu Beginn noch ungeübt) duzende von Minuten um einen simplen Taufeintrag komplett genealogisch zu erfassen.

Ich spreche von 10.000 und mehr Datensätzen, die sich aus der Verkartung aller Kirchenbücher eines mittleren Kirchspiels schnell ergeben. Die Erfassung aller Personen eines Eintrages, sei es als Täufling, Brautpaar, Verstorbener, Elternteil, Pate bzw. Zeuge oder nur als erwähnte Person, jeder mit eigener Eingabemaske und Ortszuweisung und weiter die Aufnahme der sich aus dem Eintrag selbst ergebenden Verknüpfungen sowie die Abschrift sprich Eingabe des Originaltextes ist schon aufwendig.

Wenn ich dann in den vorliegenden Genealogieprogrammen sogleich die Familienzuordnung machen oder auch nur nach schon vorhandenen Personen suchen soll, werde ich nicht fertig. Dies muss in einem zweiten getrennten Schritt geschehen.

Soweit zu diesem Thema. Ich danke auch für die Empfehlung mit dem Autor des Programmes Vkwin über Verbesserungen zu sprechen - was ich bereits tue - bzw. das Programm zu wechseln. Wenn es ein besseres Verkartungsprogramm gibt, so will ich das gerne prüfen.

Ach so, abschließend noch etwas zu Gedcom. Ich glaube mit Gedcom 5.5 EL ist man hier auf dem richtigen Weg. Wenn man der Ansicht ist, die fehlende Übertragbarkeit von Trauzeugen als definiertes Element sei nur eine Detailfrage, so mag dies für einen Genealogen eine solche sein, für einen Kirchenbuchverkarter nicht.
Denn die Trauzeugen waren seinerzeit oft nächste Verwandte (z.B. Geschwister) und diese Angabe in dem Traueintrag ist oft der einzige Hinweis auf die Existenz dieses Geschwisterteils, so dass in diesem Datensatz unmittelbar eine Verknüpfung über den entprechenden Brautelternteil erfolgen kann. Später sucht man nicht einmal nach dem Geschwisterteil, weil die Trauzeugen (noch) nicht als eingenständige Personen übergeben werden (So habe ich das Problem zumindest verstanden).

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Frantz