Hallo zusammen!
In mir vorliegenden Heiratsregistern finde ich h�ufig die Angabe dimitriert nach ... (mit Datum- und Ortsangabe)
Eigenartigerweise haben diese Eintr�ge jedoch nicht die laufende Nr. im jeweiligen Jahr. Statt dessen sehe ich
dort ein Zeichen, das ich als kleine o deuten w�rde.
Frage:
Sind das eine Art durchlaufende Posten in den Heiratsregistern?
Kann man die Heirat zu diesem Datum in dem angegenen Ort suchen?
Was besagt das Datum an dieser Stelle?
Tsch�ss
Klaus Erdmann schrieb:
Hallo zusammen!
In mir vorliegenden Heiratsregistern finde ich h�ufig die Angabe dimitriert nach ... (mit Datum- und Ortsangabe)
Eigenartigerweise haben diese Eintr�ge jedoch nicht die laufende Nr. im jeweiligen Jahr. Statt dessen sehe ich
dort ein Zeichen, das ich als kleine o deuten w�rde.
Frage:
Sind das eine Art durchlaufende Posten in den Heiratsregistern?
Kann man die Heirat zu diesem Datum in dem angegenen Ort suchen?
Was besagt das Datum an dieser Stelle?
Tsch�ss
Lieber Klaus,
auch bei religi�sen Amtshandlungen (Taufe, Trauung o. �.) gibt es eine zust�ndige Pfarrei, die Heimatpfarrei.
Soll nun z. B. die Trauung in einer anderen Pfarrei stattfinden, z. B. in einem beliebten Wallfahrtsort oder am Zweitwohnsitz oder ..., so wird mit dem Dimissoriale (Erlaubnisschein) des zust�ndigen Geistlichen die Erlaubnis erteilt zur Vornahme dieser Amtshandlung durch einen anderen Geistlichen. Die Brautleute werden dimittiert.
Die Trauung wird in der Pfarrei im KB eingetragen, in der die Trauung tats�chlich stattgefunden hat. Die zust�ndige Pfarrei wird dar�ber informiert, dass und wann die Trauung stattgefunden hat und meist von ihr im eigenen KB (zus�tzlich) vermerkt.
Gru� aus Bochum
Herbert (Kuba)
Hallo zusammn,
dieses habe ich auch sehr oft im Kirchenbuch der reformierten Gemeinde
Wallach bis ca. 1750 gefunden. Allerdings mit der Besonderheit, dass auf
dem Gebiet dieser Gemeinde damals die große Mehrheit katholisch
(pontif., papstisch) war. Auch die katholischen Brautleute mussten beim
reformierten Pastor die dimissariales einholen, bevor sie, meist im
benachbarten Borth, katholisch heiraten durften.
Weis jemand, ob es das auch in anderen Gemeinden gegeben hat? Vielleicht
auch bei evangelischen in katholischen Gemeinden? Wallach und Borth
gehörten damals zum Herzögtum Kleve und damit zu Preußen. Gab es dafür
eine Rechtslage, kirchlich oder weltlich?
Herzliche Grüße aus Rheinberg-Borth
Johannes (Rütten)
Hallo zusammen,
dieses habe ich auch sehr oft im Kirchenbuch der reformierten Gemeinde
Wallach bis ca. 1750 gefunden. Allerdings mit der Besonderheit, dass auf
dem Gebiet dieser Gemeinde damals die große Mehrheit katholisch
(pontif., papstisch) war. Auch die katholischen Brautleute mussten beim
reformierten Pastor die dimissariales einholen, bevor sie, meist im
benachbarten Borth, katholisch heiraten durften.
Weis jemand, ob es das auch in anderen Gemeinden gegeben hat? Vielleicht
auch bei evangelischen in katholischen Gemeinden? Wallach und Borth
gehörten damals zum Herzögtum Kleve und damit zu Preußen. Gab es dafür
eine Rechtslage, kirchlich oder weltlich?
Herzliche Grüße aus Rheinberg-Borth
Johannes (Rütten)
Hallo Johannes,
katholisch oder evangelisch, das war egal.
dimittieren hei�t entlassen =
ein Brautpaar �berschreiben, das nicht im Pfarrbe-
zirk heiraten will. Es erh�lt ein 'Dimissoriale' (ein 'Attest',
einen 'Losbrief') des �rtlich zust�ndigen Pfarrers, worin dieser
sein Einverst�ndnis zur Vornahme der Trauung durch einen
anderen Geistlichen erkl�rt.
Das machte man auch um der Bigami vorzubeugen,
sonst h�tte ja jeder an einem fremden Ort noch
mehrmals heiraten k�nnen. ;-))
L. G. Eva
Moinsen liebe Liste,
Dimissorialen sind im �brigen auch heute noch im Gebrauch. Es handelt sich dabei also nicht um Relikte vergangener Zeiten. Wer heute in einer anderen Gemeinde als der eigenen getraut werden oder taufen lassen m�chte, mu� bei seinem zust�ndigen Gemeindepfarrer eine solche Dimissoriale beantragen. Denn eine Dimissoriale garantiert nicht nur die Taufe, sondern auch die Zugeh�rigkeit zu eben dieser bestimmten Gemeinde. Denn man kann ja durchaus getauft, aber nicht mehr Kirchenmitglied sein. (Und dann wird es mit kirchlichen Handlungen schwierig ...)
Zudem wird durch die Dimissoriale eine doppelte Eintragung in den Kirchenb�chern gew�hrleistet: In dem Buch der Gemeinde, wo die Kasualie erfolgt ist, mit Nr., in dem Kirchenbuch der Gemeinde, die die Dimissoriale ausgestellt hat, ohne Nr.
Bester Gru�,
Bastian Basse+
Hallo Eva,
herzlichen Dank für Deine Ausführungen.
Ich frage nun noch: Ist es auch von anderen Orten bekannt, dass eine
evangelische Kirchengemeinde auch der zuständige Pfarrbezirk für die
mehrheitlich (in diesem Fall mehr als 75%) katholische Bevölkerung ist?
Oder auch umgekehrt? Die erhaltenen Kirchenbücher von Wallach gehen mehr
als 80 Jahre weiter zurück als die der benachbarten katholischen Borther
St. Evermarus Kirche, die 1759 beginnen und auch die Wallacher
Katholiken mit beinhalten. Während jeweils Heiraten und Sterbefälle aus
beiden Orten gemischt aufgeführt sind, wurden in dem ältesten Buch die
Taufen von Kindern aus Wallach in einer separaten Rubrik aufgeführt.
Viele Grüße aus Rheinberg-Borth
Johannes