Liebe Mitforscher -
sowohl mein Gro�vater (*1886 in Landsberg, Pr. Eylau als auch dessen
Gro�vater(*1822 in Worienen, Pr. Eylau) haben bei der Garde in Potsdam
gedient.
�ber meinen Gro�vater wei� ich, da� er beim K�nigin Elisabeth
Garde-Grenadier-Regiments Nr.3 (in Potsdam stationiert) diente und im 1.
Weltkrieg in Gorlice Tarnow fiel.
Beim Eheeintrag seines Gro�vaters (1850 in Heilsberg) ist lediglich
vermerkt: "Hat bei der Garde in Postdam gedienet".
Ich w�rde gern Folgendes dazu wissen:
- konnte man sich bei diesen Garde-Regimentern freiwillig melden?
- mu�ten besondere Voraussetzungen erf�llt sein, um dort genommen zu
werden?
Gru� von Irmi
Hallo Irmi,
google mal mit
K�nigin Elisabeth Garde-Grenadier-Regiments Nr.3
Es gibt ein Buch �ber die Geschichte dieses Regimentes.
Danke, Reinhard -
das wei� ich wohl. Ich hab dieses Buch sogar selbst. Aber meine Fragen
werden darin leider nicht beantwortet.
Gru� von Irmi
Liebe Frau Gegner-Sünkler,
für die Garde wurden bei "Preussens" "die körperlich und geistig begabtesten
Militärpflichtigen von untadelhafter Führung und mindestens 1,70 m Grösse
(ausnahmsweise 1,67 m bei der leichten Gardekavallerie" ausgehoben. "Für die
Garderekruten, mit Ausnahme derjenigen für die leichte Kavallerie, muss
wenigstens die Hälfte 1m75 cm und darüber gross sein."(Das kleine Buch vom
Deutschen Heere, Kiel / Leipzig 1901). Natürlich konnte sich jedermann auch
freiwillig melden bevor er eingezogen wurde. Dann konnte er die truppe bei
der er zu dienen gedachte selbst wählen - dazu musste er aber die Erlaubnis
bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aufenthaltortes
einholen. Der hatte festzustellen, ob die Eltern dazu eingewilligt hatten,
ob bei der Obrigkeit irgendetwas gegen den freiwilligen vorlag und ob er
nicht durch irgendwelche andere Verpflichtungen gebunden war. War das alles
in Ordnung, erteilte er den "Meldeschein". Dann meldete sich der angehende
Held bei dem Kommandeur des Truppenteils seiner Wahl. Wenn dieser einer
Einstellung in seinen Verband zustimmte, veranlasste er die ärztliche
Untersuchung und danach entschied er über die Annahme des Freiwilligen. So
konnte man auch in die Garde kommen. Aber, man konnte auch als "normaler"
Wehrpflichtiger dorthin kommen, denn die Garde wählte sich ihre Rekruten aus
allen Bezirken aus (siehe oben: nur die Besten) und war nicht an die
Landwehrbezirke gebunden wie die anderen Korps.
Ich hoffe, Ihre Frage ist damit beantwortet.
Mit freundlichen grüßen aus dem schönen Münsterland
Hans-Christoph Surkau
Vielen herzlichen Dank, Herr Surkau - das hilft mir sehr viel weiter!
Viele Gr��e aus Oldenburg von Irmi
Hans Christoph Surkau schrieb: