DES-Projekt Hochschulschriften: Erste Dissertation einer Frau gefunden

Originally published at: DES-Projekt Hochschulschriften: Erste Dissertation einer Frau gefunden • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)

Seit dem 6. Dezember 2021 läuft das DES-Projekt Hochschulschriften in Zusammenarbeit von CompGen mit dem Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München (der CompGen-Blog berichtete). Dies ist der siebte Teil der Berichtsserie zu dem Projekt – mit einem Fokus auf die erste Frau im Datensatz.

Zum gestrigen Internationalen Frauentag möchten wir melden, dass die erste Frau im Katalog Hochschulschriften gefunden wurde:

Es ist Gräfin Maria von Linden. Sie wurde 1896 mit ihrer Dissertation „Die Entwicklung der Skulptur und der Zeichnung bei den Gehäuseschnecken des Meeres“ an der naturwissenschaftlichen Fakultät in Tübingen (Königreich Württemberg) promoviert. Der Eintrag findet sich auf Seite 267 des Jahrgangs 1895/96 des Verzeichnisses der Hochschulschriften.

Frauen brauchten Sondergenehmigung

Wie in allen Gliedstaaten des Deutschen Reiches bedurften Frauen einer Sondergenehmigung im Königreich Württemberg, um studieren zu dürfen. Diese erhielt Gräfin von Linden dank ihrem Großonkel Freiherr Josef von Linden, der ehemals Mitglied der württembergischen Regierung war. Mit der Erlaubnis zum Studium stand Gräfin Maria von Linden auch der Weg zu einer Promotion frei.

Erst ab 1901 wurde dieser Unsinn sukzessive abgeschafft. Den Anfang machte das Großherzogtum Baden mit seinen Universitäten Freiburg i.B. und Heidelberg, zuletzt folgte 1908 das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin (Universität Rostock). Dazwischen finden sich alle anderen deutschen Staaten mit Universitäten, so 1904 in Württemberg mit der einzigen Universität in Tübingen.

Habilitation ist Lehrbefugnis

Eine Habilitation war mit dieser Studienerlaubnis jedoch nicht möglich, denn diese ist formell eine Prüfung. Es hätte dazu einer weiteren Sondergenehmigung bedurft. Obwohl Gräfin von Linden an der Universität Bonn weiter als Parasitologin forschte, verwehrte ihr die preußische Regierung die Habilitation verwehrt. Damit hätte sie die erste Professorin Deutschlands werden können. Dieser Titel ist Baronesse Margarete von Wrangell vorbehalten. Ihre Dissertation werden wir im Jahrgang 1909 finden, und zwar ebenfalls in Tübingen.

Weitere Mitwirkende bei der Datenüberprüfung und -eingabe im DES-Projekt Hochschulschriften sind herzlich willkommen! Informationen dazu findet man hier im GenWiki.