Hallo in die Runde,
ich habe eine allgemeine Frage zur Definition einer direkten Linie: in der Familie wird ein bislang unbekanntes uneheliches Kind des Großvaters entdeckt. In diesem Fall ist durch das Geburtsjahr 1917 die Schutzfrist noch nicht abgelaufen. Bekommt man dennoch als Nachkomme dieses Großvaters Auskunft zur Person? Hier ist konkret nur Vor- und Zuname des Kindes angegeben, nichts zur Mutter.
Wer hat eine Idee zur weiteren Suche, wenn die Schutzfrist noch greift?
Danke für´s Mitdenken
Marga (Grube)
Hallo Marga,
versuch es doch mal hier mit weiteren Angaben.
Vielleicht weiß jemand Näheres,
vor allem in welchem Ort.
Liebe Grüße
Eva (Holtkamp)
e.holtkamp@gmx.de
Hallo Marga,
die direkte Linie sind die Vorfahren und Nachfahren einer Person. Du bekommst also innerhalb der Schutzfrist Auskunft über den Großvater. Ein Kind des Großvaters, welches nicht dein Elternteil ist, ist keine direkte Linie (egal ob ehelich oder nicht), da ja dein/e Halbonkel/tante. Du bekommst also innerhalb der Sperrfristen keine Auskunft.
Hast Du es schon in Zeitungsportalen/digitalisierten Zeitungen probiert? Früher haben die Standesämter die Geburten oft in den Zeitungen bekannt gegeben. Hier z. B. das Zeitungsportal NRW: https://zeitpunkt.nrw/
Gruß
Nicole (Hartmann)
Hallo Marga, ich kann die Angaben von Nicole nur bestätigen. Ich habe einen ähnlichen Fall. Die Großmutter meiner Frau hatte eine uneheliche Tochter, bei der der Vater nicht bekannt war. Obwohl ich eine Kopie der Geburtsurkunde besitze (leider keine Abstammungsurkunge), bekam ich keine Auskunft. Nicht mal, ob es einen Randvermerk gab, wollte man mir sagen. Das war in München. Vor vielen Jahren war es bei kleinen Gemeinden noch einfacher. Das dürfte aber vermutlich inzwischen auch vorbei sein.
Gruß
Heinz
Hallo Eva,
eigentlich bin ich in dieser Liste falsch, denn meine Frage bezieht sich auf Köln, daher die „allgemeine Frage“.
Trotzdem vielen Dank und
beste Grüße
Marga (Grube)
Hallo Nicole,
vielen Dank für Deine Antwort - ich hatte es befürchtet. Zeitpunkt NRW habe ich noch nicht versucht, probiere ich aber noch. Viel Hoffnung habe ich da nicht, weil der junge Vater erst knapp 18 Jahre alt war, zur damaligen Zeit Grund genug, alles möglichst „unter der Decke“ zu halten.
Beste Grüße
Marga (Grube)
Hallo Heinz,
danke vielmals für Deine Antwort. Da muss die Ahnenforscherin in mir wohl noch etwas Geduld aufbringen.
Einen schönen Abend und viele Grüße wünscht
Marga (Grube)
Hallo Marga,
falls das Kind vor mehr als 30 Jahren verstorben ist, kannst Du dessen Sterbeurkunde vom betreffenden Archiv und dann auch die Geburtsurkunde vom Standesamt erhalten. Die 110-Jahre-Frist gilt in diesem Fall nicht. Dazu musst Du allerdings wissen, wo es verstorben ist.
Ansonsten könnte vielleicht eine Melderegisterauskunft zum Großvater hilfreich sein; vielleicht ist das Kind bei ihm gemeldet gewesen.
Darüberhinaus war er zum Unterhalt verpflichtet und uneheliche Geburten wurden auch damals schon den Sozialbehörden gemeldet, so dass vielleicht in den städtischen Akten etwas zu finden sein könnte. Falls die Mutter aber bei der Geburt keine Angaben zum Vater gemacht hat, wird dieser in den Akten nicht zu finden sein.
Viele Grüße
Jan
Hallo Jan,
ganz herzlichen Dank, das ist ein wirklich wertvoller Hinweis!
Von der Existenz dieses Kindes habe ich durch eine Personalakte des betreffenden Großvaters aus dem Bundesarchiv erfahren. Also war er als Vater bekannt und hat dann vermutlich auch bezahlt. Wenn nun die Akte des Kindes ordentlich geführt wurde, sollte beim Standesamt auch das Sterbedatum eingetragen sein, ebenso eine mögliche Adoption.
Ein neuer Ansatz - diese Möglichkeit werde ich auf jeden Fall nutzen.
Beste Grüße und einen sonnigen ersten Mai
Marga (Grube)