Definition einer direkten Linie

Hallo in die Runde,
ich habe eine allgemeine Frage zur Definition einer direkten Linie: in der Familie wird ein bislang unbekanntes uneheliches Kind des Großvaters entdeckt. In diesem Fall ist durch das Geburtsjahr 1917 die Schutzfrist noch nicht abgelaufen. Bekommt man dennoch als Nachkomme dieses Großvaters Auskunft zur Person? Hier ist konkret nur Vor- und Zuname des Kindes angegeben, nichts zur Mutter.
Wer hat eine Idee zur weiteren Suche, wenn die Schutzfrist noch greift?
Danke für´s Mitdenken
Marga (Grube)

Hallo Marga,

versuch es doch mal hier mit weiteren Angaben.

Vielleicht weiß jemand Näheres,

vor allem in welchem Ort.

Liebe Grüße

Eva (Holtkamp)
e.holtkamp@gmx.de

Hallo Marga,
die direkte Linie sind die Vorfahren und Nachfahren einer Person. Du bekommst also innerhalb der Schutzfrist Auskunft über den Großvater. Ein Kind des Großvaters, welches nicht dein Elternteil ist, ist keine direkte Linie (egal ob ehelich oder nicht), da ja dein/e Halbonkel/tante. Du bekommst also innerhalb der Sperrfristen keine Auskunft.
Hast Du es schon in Zeitungsportalen/digitalisierten Zeitungen probiert? Früher haben die Standesämter die Geburten oft in den Zeitungen bekannt gegeben. Hier z. B. das Zeitungsportal NRW: https://zeitpunkt.nrw/
Gruß
Nicole (Hartmann)