Datenschutzrichtlinien bei den Kirchenbüchnern in Deutschland

Hallo Freunde der Ahnenforschung,

wieso ist es so schwierig in Deutschland nach seinen Ahnen zu suchen und zu veröffentlichen, wegen dem Datenschutz!
Datenschutz finde ich sehr wichtig, aber in „Deutschland“ wird es ein wenig übertrieben, finde ich persöhnlich!

Hier eine Antwort von Matricula:
„Wir orientieren uns am geltenden Recht, nach dem wir Taufbücher erst nach 120 Jahren, Heirats- und Sterbebücher nach 100 Jahren veröffentlichen dürfen“ (Stand 2001), → obwohl bei den Sterbebücher 40 Jahre steht!

Ich finde bei „Gelders Archiv“ eine Todesakte von einem Verwandten, der am 9.1.1971 in Doetinchem/NL gestorben ist:
→ https://www.geldersarchief.nl/bronnen/personen?mivast=37&mizig=128&miadt=37&miview=tbl&milang=nl&mibj=1971&miej=1971&mip2=geven

Moin Charly,

da ist doch in Ordnung, die würdest Du bei uns doch auch ohne Probleme bekommen, ist doch über 40 Jahre her!

VG Rainer (Bien)

Hallo Karl-Heinz,

Matricula muss sich an das halten, was die Diözesen vorschreiben.

Das gilt auch für Archion.

Wer in unterschiedlichen Gegenden und Konfessionen forscht, kann das
leicht erkennen: In manchen gehen die Bücher bis nach 1900, in anderen
gerade eben bis zum Beginn der Standesamtsregister. Als wenn man die
alle online finden würde.

Aber: Wenn etwas nicht online ist, liegt es auch manchmal daran, dass
z.B. ein alphabetisches Register sich zeitlich nicht abschneiden lässt.
Oder dass ein Buch erst online gestellt wird, wenn es komplett
„abgelaufen“ ist. Es gibt auch teilweise online gestellte Bücher, wenn
sich jemand die Mühe gemacht hat.

Ich habe, wenn ein Eintrag nicht zugänglich war, schon manchmal an das
jeweilige Archiv geschrieben und sofort die Daten bekommen - wenn man
nicht das KB durchblättern musste, um ihn zu finden, also ich das Datum
wusste oder es ein alphabetisches Register gibt.

Schöne Grüße
Renate

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Hallo zusammen,

Archion hat die Schutzfristen zur Einsichtnahme in die Digitalisate der Kirchenbücher den der Personenstandsregistern in den Archiven Deutschlands angepasst.

Geburten: 110 Jahre,
Heiraten: 80 Jahre,
Sterbefälle: 30 Jahre.

Alles was diese Fristen in Archion seinerzeit überschritt, wurde aus dem Angebot genommen.

Kam ich damals aufgrund der Fristen nicht an die Personenstandsregister, konnte ich immer noch hoffen, wenigstens an die Taufeintragungen zu kommen. Das ist leider jetzt nicht mehr so.

Liebe Grüße

Georg

Hallo Georg,

es gibt aber Archive, die vorher „abschneiden“ - siehe das von mir
zitierte Argument mit den Standesämtern.

Schöne Grüße
Renate