Datenschutz und Impressum

Wer einen Stammbaum mit einem Web-basierten Genealogieprogramm im Internet veröffentlichen will, braucht immer ein Impressum und eine Datenschutzerklärung.

Das Impressum erklärt, wer für die Seiten verantworlich ist.
Die Datenschutzerklärung beschreibt, wie die Forschungsdaten gehandhabt werden und nach welcher Rechtsverordnung.

Problematisch ist:

  • Wir Genalogen sind keine Datenschutz-Fachleute.
  • Genealogische Forschung beinhaltet insbesondere personenbezogene Daten.
  • Die meisten von uns arbeiten ehrenamtlich, betreiben Genealogie als Hobby.
  • Die ganzen „Vorlagen“ im Web haben nichts mit Genealogischer Forschung zu tun.
  • Leider gibt es zunehmend Anwälte, die ihr Geld mit Abmahnungen „verdienen“.

Hier soll eine entsprechende Anleitung entstehen für Deutschland, Österreich (beide EU) und die Schweiz - also für DACH.

Gesucht sind erfahrene Datenschutzbeauftragte und Juristen - oder solche, die entsprechende Fachleute kennen und befragen können :slight_smile:

PS: webtrees hat bereits ein Impressum mit Link auf die Datenschutzerklärung.
Wenn das EU-weit gültig wäre, wäre das ideal…
Wer weiss - oder kann herausfinden - wer diese Datenschutzerklärung verfasst hat?

Datenschutzerklärung

Persönliche Daten

  • Diese Website verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der historischen und genealogischen Forschung.
  • Diese Forschung ist ein „berechtigtes Interesse“ gemäß Artikel 6 (f) der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Cookies

  • Diese Website verwendet Cookies, um Benutzeranmeldungen zu ermöglichen und Einstellungen wie die von Ihnen gewählte Sprache zu speichern.
  • Diese Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website unbedingt notwendig und erfordern keine Zustimmung.

Datenverantwortliche(r)

  • Diese Website wird von folgenden Personen betrieben.
    • [vorname] [nachname] - [mailadresse]
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Für private Webseiten (ohne Werbung und Affiliate-Links) gibt es keine Pflicht, ein Impressum zu haben, siehe § 5 TMG und §55 RStV.

Solange eine Datenverarbeitung zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten erfolgt, ist ebenfalls keine Datenschutzerklärung erforderlich. Art. 2 DSGVO Absatz 2 Buchstabe c.

Personenbezogene Daten lebender Personen (für Daten Verstorbener gibt die DSGVO nicht - Erwägungsgrund 27) würde ich sowieso nicht veröffentlichen, denn dann gilt Befreiung für persönliche oder familiäre Tätigkeiten nicht mehr. Auch die Weitergabe der Daten an Firmen (insbesondere außerhalb der EU) dürfte in vielen Fällen dazu zählen.

3 „Gefällt mir“

Hallo Jesper, Danke für Deine Berichtigungen!

Du beziehst Dich auf die Situation in DE?
Unterscheidet sich diese zu EU? wie?
Unterscheidet sich diese zu CH? wie?

Wenn ich (als Nicht-Jurist) das richtig interpretiere, braucht der Hobby-Genealoge kein Impressum?
(und wenn er Geld damit verdienen würde, wäre es kein Hobby mehr, sondern gewerblich?)

Auch eine DS-Erklärung ist für Hobby-Genealogen nicht erforderlich?

Daten Verstorbener dürfen ohne Einschränkung veröffentlicht werden?

Wieso gilt die Befreiung bei „personenbezogene Daten lebender Personen“ nicht?
In Art. 2 DSGVO Absatz 2 Buchstabe c lese ich:

Diese Verordnung [die DSGVO] findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten […] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

Zumal ja die Daten Lebender (in den meisten Fällen?) verborgen sind, und nur für Familienangehörige sichtbar gemacht werden.

Eine Weitergabe von Daten an Firmen erfolgt nicht, Hobby-Genalogen richten sich an Familienmitglieder.
Wobei man dann möglicherweise mit den Familienmitgliedern vereinbaren muss, dass auch diese die Daten nicht an Firmen weitergeben?

Datenschutz betrifft Lebende. Eine Datenschutzerklärung braucht, wer Daten Lebender verarbeitet.

Wir müssen unterscheiden zwischen dem Datenschutz in den Inhalten und dem Datenschutz für den Leser der Webseite. Hinsichtlich des 2. Aspektes ist eine Datenschutzerklärung obligatorisch, wobei ich dem Mustertext in Webtrees noch jeweils eine Klausel wegen der Kontaktaufnahme über Kontaktseite und der anfallenden Logfiles hinzugefügt habe.
Schwierig wird es bei allen Sachverhalten, die eine Zustimmung des Lesers erfordern, dann müssen Plugins eingebaut werden, was Webtrees nicht vorsieht und IT-Kenntnisse erforderlich macht.
Zur Zeit ist zu unterstellen, dass trotz hinreichender Erklärung und - soweit erforderlich - Zustimmung Sachverhalte mit Datentransfer in die USA vermieden werden sollten, betrifft gerade die viel verwendeten Google-Produkte wie Map, Fonts und Analytics.
Hinsichtlich Webtrees siehe auch

Viele Grüße

Im anderen Thread hat Peter im Wesentlichen bestätigt, was Jesper schreibt.

Zur DS-Erklärung in webtrees (s. oben) ergänzt Peter:

Die Datenschutzerklärung in webtrees weist darauf hin, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der familiären Ahnenforschung erfolgt und somit ein berechtigtes Interesse gemäß § 6 DSGVO besteht.

Aus meiner Sicht ist die in webtrees enthaltene Datenschutzerklärung völlig ausreichend und ein Impressum nicht erforderlich.

(habe das mal hierher kopiert, damit alles beisammen ist)

Zur „persönlichen und familiären Tätigkeit“ habe ich folgende Formulierung gefunden:

Fällt meine Website unter die Datenschutz-Grundverordnung?

Diese Frage dürfte in den allermeisten Fällen mit „Ja“ zu beantworten sein. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist anzuwenden, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Da dazu bereits die IP-Adresse zählt, sind erst einmal alle Websites betroffen.

Ausnahme: Wenn natürliche Personen eine Website betreiben, die ausschließlich der Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten dient. Das setzt aber voraus, dass die Website nur einem begrenzten und ausschließlich privaten und familiären Personenkreis zugänglich ist (z. B. durch Passwort-Schutz) und jeder Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit fehlt. Die Ausnahme greift nicht, wenn sich die Website an einen unbestimmten Personenkreis richtet und grundsätzlich für jeden Internetnutzer abrufbar ist. Das ist bereits anzunehmen, wenn sie über Suchmaschinen auffindbar ist. Quelle: Website-Betreiber | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Das ist sehr dünnes Eis.

Viele Grüße
Jürgen (Heiler)

Einen ausführlichen Artikel dazu (allerdings hinter der Paywall) gibt es aktuell bei heise.de:
Datenschutz: In welchen Fällen die DSGVO für Privatleute gilt | heise online