Hallo Liste,
kleiner Beitrag, Datenschutz - Schutzfristen im !Archiv! bestehen
auf personenbezogenes Schriftgut also auch Lebensdaten,
Meldekarten usw. ungef�hr 30 Jahre nach Tod oder 110 Jahre, wenn
Todesdatum nicht bekannt ist, nach der Geburt, deshalb werdet ihr
h�chstwahrscheinlich, wenn ihr nicht der direkte Nachfahre seid,
keinen Zugang zu den Unterlagen der gesuchten Personen erhalten.
Wenn ja dann sch�tzt Euch gl�cklich.
Alles was allerdings in Zeitung/ ... ect. ver�ffentlicht wurde
und f�r die �ffentlichkeit bestimmt war und bei lebenden Personen
mit deren Zustimmung abgedruckt wurde unterliegt keinem
Datenschutz.
VG aus dem Sta Leipzig,
Anne Seyboth