Datenschutz bei den Mormonen

Liebe Mitforscher,

es wurde ja schon häufig über das Thema Datenschutz bei den Mormonen/Latter Day Saints (LDS) diskutiert. Im Prinzip wenden die LDS nach eigener Aussage möglichst die Datenschutzvorgaben der Ursprungsländer bzw. –institutionen ihrer Quellen an. So weit so gut. Dabei gibt es folgende Kategorien:
Kamerasymbol: Digitalisat frei verfügbar
Kamerasymbol mit Schlüssel: Digitalisat nur in einer genealogischen Forschungsstelle einsehbar
Filmsymbol + vorhandene DGS-Nummer: Film digitalisiert aber nicht einsehbar

Die Einsichtsbeschränkungen auf Grund von Datenschutz beziehen sich dabei allerdings immer auf den gesamten digitalisierten Mikrofilm und nicht auf einzelne Items und richten sich immer nach dem Item mit den höchsten Fristen. Das heißt z.B. das ein Film 4 Items enthalten kann, die eigentlich frei eingesehen werden könnten und eins mit Schutzfristen bis sagen wir 2050. Da keine Mikrofilme mehr verschickt werden, würde das bedeuten, dass die Nutzer keine Chance hätten, die vier freien Items vor 2050 einzusehen. Ähnliche Fälle habe ich in der Praxis etliche Male beobachtet.

Auf Nachfrage wurde mir von den LDS mitgeteilt, dass ein Aufteilen der Mikrofilm-Digitalisate nach Items und anschließendes zur Verfügung stellen der freien Items nicht vorgesehen ist. Dadurch bleiben allerdings eine Vielzahl von eigentlich freien Items auf unbestimmte Zeit für den Nutzer unzugänglich. Könnte hier eine Petition oder eine Anfrage über Interessensverbände wie die AGOFF zielführend sein? Gibt es andere Erfahrungen und Ideen?

Viele Grüße
Viktor (Pordzik)

Lieber Viktor,

man kann das jetzt, trotz der langen Frage recht kurz machen:
NEIN!

Die Vertragsangelegenheiten (abgebende Kirchenbuchstelle) und filmende
Organisation (LDS) sind ganz allein deren Angelegenheit und fuer Dritte
daher nicht anfechtbar. Hierzu hat es bereits zahlreiche weiterfuehrende
Gedanken gegeben.

Der Ansprechpartner ist in jedem Falle aber immer die erlaubnisgebende,
also wohl der Filmaufnahme zustimmende Stelle (Kirche?)

Ob diese sich im Datenschutzbereich, DSVGO-Bereich oder sonstiges
bewegen, mag dahin gestellt sein. Es ist deren ureigener Vertrag der
abgeschlossen wurde.

Ob fuer die KB-aufbewahrenden Stellen zu einem spaeteren Zeitpunkt
etwas anderes gilt, mag nachrangig sein.

Was sollen Verbaende in einem ordentlichen, rechtsstaatlichen Vertrag
aendern koennen?

Gruesse
Ralf Stamporek

-wenngleich ich das Aergenis durchaus sehe und verstehe!
Ich habe teils 4 - 5 Jahre auf Mikrofitches warten muessen, da gesperrt!