Das Rostocker Armeninstitut von 1803 – Anspruch und Wirklichkeit

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nachfolgend ein Literaturhinweis:
Das Rostocker Armeninstitut von 1803 – Anspruch und Wirklichkeit | PDF

Darin: Armut und Armenfürsorge in Rostock vor 1803 (Auszüge v. Bittgesuchen)

Bähr Cath. Marg., 2. Ehefrau von Johann Collatz, siehe unter Collatz Böttcher, S. 70;

Biel Witwe und deren Sohn S. 63-64;

Borchwardt Marg. Engell., verwitwete Plagemann, oo 18.01.1767? den Schiffer Joh. Joch. Husfeldt, siehe bei Husfeldt Witwe, S. 82-83;

Buchtien Witwe des Taglöhners Buchtien, Supplik v. 20.10.1780, Das Schreiben wurde von Hinrich Tarnow aufgesetzt, der wahrscheinlich als ihr Rechtsberater fungierte. Er beauftrage einen Notar, den Schneider Johann Jesaja Simon als Vermieter der Witwe über deren Lebenssituation zu befragen, S. 72-73;

Budde Justina Cath. Marg. oo 28.06.1782 Jochim Christoph Kagell, S. 84;
Bueck Anna Dor., verwitwete Ladendorff, Ehefrau von Burmeister Christoph Gabriel, S. 62-66;

Burmeister Christoph Gabriel, Schneider, Supplik v. 12.01.1789. Chrphr. Gabriel Burmeister heiratete am 10.08.1773 Anna Dor. Bueck, verwitwete Ladendorff. Johann Bernhard Riedel war Prokurator. S. 62-66;

Collatz Böttcher, Supplik v. 09.05.1789. Es war nicht zu ermitteln, ob es sich bei dem Supplikanten um Jakob Kollatz oder Johann Collatz handelte. Beide waren im Grundregister eingetragen und erlangten ihr Bürgerrecht als Böttcher 1751, bzw. 1752. Johann Collatz hatte zweimal geheiratet, am 25.10.1751 Maria Radlof und als deren Witwer am 29.09.1779 Cath. Marg. Bähr. S. 70-72;

Dörcks Doroth. Soph., siehe bei Ehemann Westphal Joachim, S. 68;
Dose Christina, Attest des Pastors Matthias Daniel Behrens zu St. Nicolai in Wismar v. 11.05.1787, S. 73;

Engelbrecht Zacharias, Gerberältester, Supplik v. 22.02.1796, S. 88;

Ernst Peter Ludwig Ernst, Supplik v. 22.04.1795. Altschuster Peter Ludwig Ernst heiratete bereits einmal verwitwet am 11.10.1794 Marg. Elisab. Leopold, Tochter von Nicol. Leopold, Pastor in Rostock-Wulfshagen. Da die Eheleute zum Zeitpunkt der Supplik noch kein ganzes Jahr verheiratet gewesen waren, ist anzunehmen, dass die Kinder aus erster Ehe des Mannes stammten. S. 61-62;

Eschenbach Christian Ehrenfried, Prof. Dr. med., Supplik v. 10.04.1778. Nachbarschaftshilfe für seinen ehemalige Nachbar Goldschmied Jetz, der hatte seine Frau mit Kindern in Armut hinterlassen. Da er nun gehört habe, dass im Waisenhaus eine Stelle frei wäre, ersucht er den Rat, den Sohn [des Jetz] dort aufnehmen zu lassen, was ihm am 13.4. 1778 auch zugesichert wurde. Eschenbach besaß am Hopfenmarkt zwei Häuser (Tarnow Nr. 531 und 532). Eschenbach war Anatom und der erste Mediziner, der die Geburtshilfe in Rostock als eigenständiges Fach lehrte. Seit 1756 war er Stadtphysikus und Professor für Medizin. Weitere Schwerpunkte seiner — antomischen — Arbeit waren Kindsmorde und der Scheintod. S. 83-84;

Fischer Johann Hinrich, Filzmachermeister, Supplik v. 07.04.1790, S. 87-88;

Fritz Gustav Albrecht, Schornsteinfeger, wohnhaft in der Wollenweberstraße (Tarnow Nr. 1168). S. 86;

Fürow Modesta Cicilia Elisab., oo 23.10 1767 Johann Albrecht Schwolssen, S. 81;

Garlieb Jochim Hinrich, Kaufmann, Brief an Georg Christoph Stange, o.D. als Anlage bei Supplik Husfeldt v. 15.11.1784. Garlieb war Gewürzhändler und von 1785-1799 Mitglied des Ratskollegiums. Stange war Weinhändler und von 1779-1799 Mitglied des Ratskollegiums. S. 82-83;

Gau Witwe des Kohlgärtners Gau, [AHR 1.1.3.16, Nr. 141], 68;

Glave, Gottlieb Friedrich, Brauer und Kaufmann, siehe bei Glave[n] geb. Ostwald, Dorothea, S. 61-62;

Glave[n] geb. Ostwald(t), Dorothea, Supplik v. 23.08.1792, von derselben auch Supplik v. 24.09.1792 und v. 08.06.1795. Juliana Dorothea Ostwald, am 20.07.1761 in Rostock als Tochter eines Kaufmanns geboren, heiratete am 03.12.1785 den Brauer und Kaufmann Gottlieb Friedrich Glave. Dieser hatte vor ihr bereits zwei Frauen geehelicht: am 15.01.1765 Magd. Marg. Meussling und am 08.07.1773 Juliana Eva Eleonora Petersen. Das Rostocker Grundregister verzeichnet für den 30.07.1791 die Witwe Dorothea Glave als Besitzerin dreier Häuser in der Badstüber- und der Schnickmannstraße (Tarnow Nr. — Vick und Nr. 1569). Die Namen der Kinder waren nicht sicher zu erschließen. Sie wurde unter der Nummer 253 von 1804 bis 1809 als Ehefrau und bis 1817 als Witwe des Kaufmanns Glave in den Armenlisten als versorgt geführt. S. 61-62;

Herberding geb. Taddel H. C., Witwe [seit 1790] des Kaufmann Georg Hinrich Herberding, Supplik v. 06.01.1791, S. 55, weitere Supplik siehe beim Ehemann Georg Hinrich Herberding S. 73-79;

Herberding Georg Hinrich, Kaufmann, Supplik v. 26.01.1787, Supplik ders. v. 18.07.1787, 14.12.1787, Supplik H. C. Taddel, Ehefrau Kaufmann Herberding v. 08.02.1788, Supplik dies. v. 21.02.1788, Supplik Kaufmann Georg Hinrich Herberding v. 05.03.1789, Supplik ders. v. 24.03.1789, v. 14.01.1790, Supplik Witwe Kaufmann Herberding v. 05.03.1790, Supplik dies. v. 06.01.1791, Supplik dies. v. 08.01.1791, Supplik dies. v. 28.10.1791. Über Jahre hinweg supplizierten Kaufmann Georg Hinrich Herberding sowie dessen Ehefrau und spätere Witwe beim Rat, ohne sich von teilweise deutlichen Zurückweisungen abschrecken zu lassen. Die erste erhaltene Bittschrift stammt vom 26.01.1787, in der Herberding um Torf und Geld für sich, seine Frau und seine fünf Kinder bat. Kaufmann Herberding hatte am 29.01.1763 das Bürgerrecht erlangt und kurz darauf am 24.02.1763 ein Haus Ecke Kistenmacher-/Blutstraße (Tarnow Nr. 165) in unmittelbarer Nähe zum Neuen Markt erworben. Das Gebäude blieb bis zum 21.02.1787 in seinem Besitz. Seine Frau war eine geborene Taddel. Kaufmann Heberding war in einen langjährigen und stadtbekannten Prozess gegen das Hospital St. Georg verwickelt. S. 73-79;

Hartung Witwe, Supplik v. 05.03.1777. Sie hatte einige Tage zuvor einen Jungen namens Koditz bei sich aufgenommen, der in erbärmlichen Zustand auf der Straße umherirrte. Sie bittet um Aufnahme des Jungen in das Waisenhaus. S. 86;

Herman Gottfried, Schustermeister, Witwer, siehe bei Sahmkow S. 61;

Husfeldt Witwe des Schiffers Husfeldt (vor etwa 10 Jahren [1774] zur See geblieben), Supplik v. 15.11.1784. Marg. Engell. Borchwardt, verwitwete Plagemann, heiratete am 18.01. den Schiffer Joh. Joch. Husfeldt, Bürger seit dem 02.01.1767. Für den 16.2.1771 verzeichnet das Grundregister den Schiffer und Deputierten des Schonfahrergelags als Eigentümer eines Hauses in der Großen Mönchenstraße (Tarnow Nr. 1283). S. 82-83;

Jansohn Jürgen, aus Danzig gebürtig, Pantofflergeselle, er war 18 Jahre in Rostock tätig gewesen, nun 60 Jahre alt und gebrechlich, also zu keiner Arbeit mehr fähig, Supplik Pantoffleramt v. 11.09.1752, S. 88;

Jetz Goldschmied, ehem. Nachbar von Prof. Dr. med. Christian Ehrenfried Eschenbach, siehe dort S. 83-84;

Kagel / Kagell Christian, Bürgermeisterdiener, Supplik v. 25.06.1788. Er selbst dient seit 36 Jahren der Stadt als Bürgermeisterdiener. Sein Sohn [Christoph Jochim] hingegen hat sich als Kaufmann selbstständig gemacht, ist aber an dieser Aufgabe gescheitert. Christian Kagel erlangte das Bürgerrecht am 05.09.1752 und war v. 05.05.1763 bis zum 20.02.1790 als Besitzer eines Hauses Große Mönchen-, Ecke Strandstraße im Grundregister eingetragen (Tarnow Nr. 1258). S. 84-85;

Kagel / Kagell Christoph Jochim, Makler u. Kaufmann, oo 28.06.1782 Justina Cath. Marg. Budde und besaß vom 23.01.1785 bis zum 23.01.1790 ein Haus am Neuen Markt (Tarnow Nr. 654) und vom 23.03.1784 bis zum 01.05.1787 ein weiteres ebenfalls am Platz. Bekanntlich habe dieser sein Vermögen durch einen Konkurs verloren, und es sei nicht abzusehen, wie er je wieder den Unterhalt für seine drei Kinder bestreiten soll. S. 84;

Kemp Witwe (gest. 1796), Nachlass in Höhe von 475 Rthlr., hatte Pflegekinder (Pupillen), nach der Begleichung der Beerdigungskosten wären von dem angesprochenen Erbe lediglich 150 Rthlr. übrig geblieben, eines der Kinder lebe bereits im Waisenhaus, die beiden anderen seien aber noch unmündig und unerzogen, siehe auch bei Priess Johann Friedrich, S. 67-68;
v. 14.01.1790;

Koditz Junge, hatte beide Eltern verloren, wohnte zeitweise beim Schornsteinfeger Gustav Albrecht Fritz, welcher ihn aber aus dem Haus trieb, die Witwe Hartung (siehe dort) nahm ihn 1777 auf, S. 86;

Langhinrichs, Cath. Marg., siehe bei Sahmkow S. 61;

Leopold Marg. Elisab., Tochter von Nicol. Leopold, Pastor in Rostock-Wulfshagen, siehe bei Ernst Peter Ludwig Ernst S. 61-62;

Lorentz Valentin, Gerbermeister, Supplik v. 22.02.1796, S. 88;

Meier Anna Marg., siehe bei Sahmkow S. 61;

Meussling Magd. Marg., siehe bei Glave[n] geb. Ostwald, Dorothea, S. 61;

Michael geb. Zander, Witwe des ehemaligen Waisenhauslehrers Michael, Supplik v. 18.09.1783, S. 66-67;

Mörck Nicolaus, Filzmacherältester, Supplik v. 07.04.1790, S. 87-88;

Petersen, Juliana Eva Eleonora, siehe bei Glave[n] geb. Ostwald, Dorothea, S. 61;

Prang Ehefrau des Tagelöhners Johann, Supplik v. 23.12.1791/22.02.1792, S. 58-61;

Priess Johann Friedrich u. Nicolaus Heinrich Witte als Vormünder der Kinder von Witwe Kemp, Supplik v. 18.11.1796. Beide waren Rostocker Kaufleute, S. 67-68;

Radlof Maria, 1. Ehefrau von Johann Collatz, siehe unter Collatz Böttcher, S. 70;

Reetz Ehefrau des früheren Krügers Reetz, Supplik v. 10.12.1784, S. 67;

Reincke Johann, Supplik v. 5.7.1779, S. 55;

Riedel Johann Bernhard, Prokurator, siehe bei Burmeister Christoph Gabriel, S. 62-63;

Rinck Daniel aus Lübeck, Filzmachergeselle, lag 1790 ein Vierteljahr mit Gesundheitsproblemen in der Schusterherberge, wie aus einer Bittschrift des Filzmacherältesten Mörck und des Filzmachermeisters Fischer hervorgeht, S. 87-88;

Ruge Johanna Elisabeth, Supplik v. 20.10.1783 und v. 24.10.1783, 1809 wurden unter den Nummern 448 und 509 ein Tagelöhner Ruge und dessen Ehefrau in den Armenlisten als versorgt geführt. Ob es sich dabei um die Supplikantin und deren Ehemann handelte, konnte allerdings nicht abschließend geklärt werden. S. 61-62;

Sahmkow Johann Ferdinand, Supplik Geschiedene Altschuster Sahmkow v. 06.03.1792. Der Pantoffler Johann Ferdinand Sahmkow und Anna Marg. Meier, Tochter eines Pantoffelmachers hatten am 27.11.1782 geheiratet. Das Rostocker Kopulationsregister verzeichnet sie ein weiteres Mal, als sie am 08.10.1795 als Witwe des Altschusters Joh. Ferd. Sahmkow den Schustermeister Gottfried Herman ehelichte. Dieser war Witwer einer Cath. Marg. Langhinrichs. S. 61-62;

Schwolssen Johann Albrecht, Exbürgermeisterdiener, gest. 1795, Supplik v. 15.01.1791. Johann Albrecht Schwolssen wohnte in der Grapengießerstraße (Tarnow Nr. 1680) und war seit dem 23.10 1767 mit Modesta Cicilia Elisab. Fürow verheiratet. Die gemeinsame Tochter Soph. Ilsabe Marg. ehelichte am 13.05.1789 Johann Caspar Michael Winckelmann, geboren 1747 in Röbel und seit dem 24.02.1789 Bürger Rostocks. S. 80-82;

Schwolssen Leonora Sophia, Supplik v. 15.06.1795, S. 82;

Schwolssen Soph. Ilsabe Marg., Tochter von Johann Albrecht Schwolssen,
oo 13.05.1789 Johann Caspar Michael Winckelmann, S. 81;

Simon Johann Jesaja, Schneider, Simon besaß vom 09.11.1765 bis zum 07.07.1785 eine Bude in der Lohgärberstraße nahe dem Alten Markt (Tarnow Nr. 916/17), siehe bei Buchtien Witwe S. 72-73;

Stange Georg Christoph, Senator, Brief an Kaufmann Jochim Hinrich Garlieb, Stange war Weinhändler und von 1779-1799 Mitglied des Ratskollegiums. S. 83;

Strahl[en] Färberwitwe, Supplik v. 13.02.1793, S. 57;

Taddel verh. Herberding H. C., von 1805 bis 1812 erhielt sie mit bis zu 35 Rthlr. erhebliche Beihilfen von dem neuen Armeninstitut. Ebenso versorgte man ihre Tochter Hedwig Catharina von 1805 bis 1807 zunächst mit 21, dann mit 3 Rthlr., siehe auch bei Herberding, S. 55, S. 73-79;

Tarnow Hinrich siehe bei Buchtien Witwe S. 72;

Tönnings Johann [Gerber] war in Armut geraten und konnte wegen körperlicher Leiden seinen schweren Beruf nicht mehr ausüben. Die Kollegen Zacharias Engelbrecht und Valentin Lorentz verfassten eine Bittschrift (Supplik) v. 22.02.1796, S. 88-89;

Westphal Joachim, seit 1754 Brauer u. Kaufmann in Rostock, Supplik v. 27.06.1786/18.12.1786. Joch. Chrn. Westphal ehelichte am 13.09.1754 Mademoiselle Doroth. Soph. Dörcks und war von 1754 bis 1774 im Grundregister als Besitzer zweier Häuser eingetragen. Das erste lag in der Badstüberstraße, Ecke Auf der Huder (Tarnow Nr. — Auerbach), das zweite in der Schnickmannstraße (Tarnow Nr. 1572). S. 68-70;

Winckelmann Johann Caspar Michael, Bürgermeisterdiener, geb. 1747 in Röbel u. seit dem 24.02.1789 Bürger Rostocks, oo 13.05.1789 Soph. Ilsabe Marg.Schwolssen, S. 81-82;

Witte Nicolaus Heinrich, Supplik v. 18.11.1796, siehe bei Priess Johann Friedrich S. 67-68;

Spender

S. 216: Der Spitzenwert von 80 Rthlr. wurde nur von einem einzigen Mann gespendet. Der Senator und spätere Bürgermeister Joachim Daniel Koch zahlten diesen Betrag über den gesamten Untersuchungszeitraum. Hofrat Richelmann und dann dessen Witwe waren mit 60 Rthlr. (1804-1815) bzw. 64 Rthlr. (1817-1819) ähnlich freigebig. Der gleiche Betrag ging auch jährlich von der Witwe des Kaufmanns Voege ein. Andere Rostocker Honorationen gesellten sich hinzu: Agent Wiegert mit 60 Rthlr. (1804), Kaufmann Heinrich Schünemann mit 52 Rthlr. (1816-1820), Kaufmann Vincent Siegmund Brömse mit 50 Rthlr. (1804-1822) und Senatorenwitwe Catharina Garlieb mit 50 Rthlr. (1805-1822).

Jährlichen Zahlungsverweigerer

1804:
Brettsäger Bauch
Fischer C. H. Bohn
Matrose J.J.C. Bohn
Schiffer Johann Holtfreder
Schneider J. N. Methling
Altschuster Volkmann

1805:
Schneider Methling

1807:
Riemer H. P. Stahl

1808:
Ackersmann Ahrens
Kammmacher Hantelmann
Schneider A. A. Kleinhammer
Branntweinbrenner Lauenhardt
Kleinbierbrauer Peters
Strandvogt Johann Martin Saxe
Riemer H. P. Stahl
Pfeifenleger Suckow

1809
Kammmacher Hantelmann
Riemer H. P. Stahl

Am auffälligsten an der Marke 1813/14 ist indes der sprunghafte Anstieg des Anteils der Zahlungsverweigerer. In den ersten 10 Jahren waren solche Fälle in den Spenderlisten kaum zu finden. 1814 hingegen stellten 528 Rostocker urplötzlich ihre Zahlungen ein. Mehr als 62% aller wöchentlichen Spender verweigerten der Armenanstalt ihre Zuwendungen.

Unter den Subskribenten traten diese [Zahlungsverweigerer] erst ab 1807 nennenswert in Erscheinung. In den Jahren zuvor gab es nur ein paar einschlägig bekannte Einzelfälle, etwa der
Sekretär Johann Wilhelm Frehse
die Witwe von Bürgermeister Neucrantz
Magister Johann Friedrich Tarnow
„Director Ministerii" Georg Detharding und
die Witwe von Kammerherr von Plessen

Arme (S. 219 ff.)
Da es ab 1803 kaum noch Bittschriften im engeren Sinn gab, fanden sich in den Akten zahlreiche Schriftstücke aus dem behördlichen Umfeld, die sich mit Einzelfällen von in Armut geratenen Bürgern und Einwohnern Rostocks beschäftigten.

S. 220 ff.:
Wie diejenigen, die einen Antrag auf öffentliche Hilfe stellten, gewöhnlich behandelt wurden wird vorab anhand des Falls Böttchermeister SCHRECKE dargestellt. Es ist die einzige überlieferte Quelle, die die bürokratisierte Abwicklung nachzeichnen lässt, der sich alle Armen ab dem 1.1.1804 zu unterziehen hatten.
Carl Friedrich SCHRECKE wurde am 12.02.1757 in Niederkrossen, nordöstlich von Rudolstadt in Thüringen, geboren und erlernte das Böttcherhandwerk. Nachdem er 12 Jahre als Geselle an verschiedenen Orten gearbeitet und auch zeitweilig wieder an seinen Heimatort zurückgekehrt war, ließ er sich 1790 in Rostock nieder. Hier lernte er Christine SIEVERT kennen, eine Tochter des Böttchers Johann Nicolaus SIEVERT. Sie war zu diesem Zeitpunkt 21 Jahre alt und lebte bei ihren Eltern in einer Bude bei der St. Petri Kirche. Als sie kurz darauf schwanger wurde, mussten die beiden heiraten, und nicht lange nach der Hochzeit kam 1791 ihr erstes Kind Johann Friedrich zur Welt. SCHRECKE erlangte am 21.04.1791 als Böttcher das Bürgerrecht und übte seitdem diesen Beruf aus. Sie wohnten noch eine Weile im Haus seiner Schwiegereltern. In den folgenden Jahren wechselten sie häufiger den Wohnort innerhalb Rostocks und bekamen noch fünf Kinder, von denen drei überlebten (Daniel Hinrich 1792, Elisabeth Charlotte 1799 und Carl Ludwig 1804). Nach dem Tod des Vaters von Christine SCHRECKE, vermutlich 1801, wurde die Bude, die dieser mit seiner Frau bewohnt hatte, verkauft, und die Witwe zog in eine andere Gemeinde um. Ein oder zwei Jahre später mieteten sich die Eheleute bei dem Krüger Hans Hinrich GÜTSCHOW unmittelbar bei St. Petri ein und holten die Schwiegermutter wieder zu sich. Ende Dezember 1804/Anfang Januar 1805 bat der Böttcher beim Armeninstitut um einen Kleinkredit aus der Kasse, damit er sich zur weiteren Ausübung seines Berufs Holz und Bundstöcke kaufen könne. …

S. 226:
Außerehelich geborene Kinder grenzte man aber mit aller Entschiedenheit aus und versuchte deren Versorgung an andere Behörden, vornehmlich das Niedergericht, zu delegieren. … Es ging um den Fall des Dienstmädchens Christine KEHNAPPEL. Diese war die Tochter des verstorbenen Tagelöhners KEHNAPPEL und die Schwester eines in Rostock ansässigen Handlangers. STEVER berichtet, dass sie kürzlich ein uneheliches Kind geboren habe, selbst aber in Armut lebe. Daher müsse dringend geholfen werden, wenn man nicht ihr und ihres Kindes Leben aufs Spiel setzen wollte. Die neue Armenanstalt zöge sich aus der Verantwortung: „Die Armenordnung wünscht bekanntlich, daß sie mit hurerischen Personen und unehelichen Kindern nicht belästigt werde." …

S. 227:
Supplik Anna Catharina RUSS[en] v. 20.05.1807. … Sie selbst war Rostockerin, Tochter eines Altflickers, mit einem Tagelöhner verheiratet gewesen und seit 1800 Witwe. … Ihre Schwester war die Ehefrau eines Soldaten, der ebenfalls verstorben war. Die aus dieser Ehe hervorgegangene Tochter hatte nun mit dem schwedischen Schiffer HEDENSKOG zwei uneheliche Kinder, Johanna Catharina und Johann Peter, die inzwischen sieben und fünf Jahre alt waren. Zunächst hatte sich der Vater noch um den Unterhalt der Kinder gekümmert, 1806 aber die Zahlungen eingestellt. Anfang Mai 1807 war schließlich auch die Mutter verschwunden und hatte die Kinder der Witwe „auf dem Halse gelassen." … Die Witwe erklärte sich 1807 schließlich bereit, Johanna und Johann weiter bei sich zu beherbergen, nachdem man ihr von Gerichtswegen ab Juni Unterhaltszahlungen in Höhe von 1 Rthlr. pro Kind und Monat zugesprochen hatte.

S. 227-228:
Im März 1818 wurde die Witwe WEBER so schwer krank, dass sie auf Kosten des Instituts im Krankenhaus versorgt werden musste. Dem Institut oblag damit auch die Versorgung ihrer beiden Kinder, die in der Zwischenzeit untergebracht und mit dem Nötigsten versehen werden mussten. …

S. 228-229:
Kuchenbäcker LEONHARDT war Rostocker Bürger und dort auch verheiratet. Nachdem er finanziell in Schwierigkeiten gekommen war, verließ er Rostock und ging nach Bützow, um dort als Geselle zu arbeiten. Nachdem seine Frau gestorben war, wandte sich die Schwiegermutter, bei der die Kinder untergekommen waren, an das Armeninstitut und bat darum, ihr diese abzunehmen, da LEONHARDT weniger als 24 ßl. wöchentlich verdiene und sie selbst alt und arm sei. …

S. 229-230:
Supplik Gastwirt [Heinrich] EVERS v. 04.03.1824. … Im Sommer 1823 erkrankte EVERS schwer und musste nach eigenen Angaben 22 Wochen das Bett hüten. Während dieser Zeit wurde er mehrmals von einem Armendiener aufgesucht und darum gebeten, seinen unfreiwillig erhöhten Armenbeitrag von 1 Rthlr. und 16 ßl. zu zahlen. Er und seine Frau schickten diesen aber stets wieder zurück mit der Nachricht, dass sich der Gastwirt selbst beim Kollegium melden werde, wenn er genesen sei. Kaum wieder auf den Beinen, wurde er schließlich vom Wachtmeister aufgesucht und zur Zahlung verwarnt. Auch diesmal wies er darauf hin, selbst vorsprechen zu wollen. …

S. 230-233:
Supplik des Dienstmädchens Catharina ECKART / ECKARTD v. 04.05.1824/04.06.1824. Sie wurde 1795 in Stralsund geboren, kam 1809 nach Rostock und arbeitete bei verschiedenen Dienstherrschaften. Auch sie geriet durch Krankheit in Not. 1824 hatte sich ihr Zustand so verschlechtert, dass sie darum bat, in das Krankenhaus aufgenommen zu werden, weil ihr Schwager [LASKY], ein Kuchenbäcker, bei dem sie wohnte, sie nicht mehr in seinem Haus dulden wollte. Ihr Leiden drohte zu einem Nachteil für sein Geschäft zu werden. … Aus ihrer Geburtsstadt sei nichts zu erwarten, weil ihr Vater, der dort Buchbinder gewesen war, und ihre Mutter bereits verstorben seien. Ihre Krankheit belegte sie mit dem Attest ihres Arztes, und wegen ihres dauerhaften Aufenthalts in Rostock legte sie lückenlose Arbeitszeugnisse für die Jahre 1809 bis 1824 vor. Die Zeugnisse sind als Anlage zum Untersuchungsprotokoll erhalten. Demnach hatte sie 1809 und 1810 bei Familie QUISTORP gearbeitet und danach drei Jahre bei Kaufmann AUERBACH, drei Jahre bei Stallmeister REHBERG, ein Jahr bei Hofapotheker KRÜGER, zweieinhalb Jahre bei Hofrat BÜHRING, ein Jahr bei Fräulein VON STRAHLENDORF und drei Jahre bei Madame KÖSTER.

Bettelei (S. 233 ff.)

S. 236-237:
Friedrich HEUSER war am 11.12.1817 zum wiederholten Mal betrunken zur Arbeit erschienen und wurde vom Präses des dritten Ausschusses der Armenanstalt unter Arrest gesetzt. HEUSER war kein Unbekannter. Schon mehrmals war er wegen dieses Delikts und wegen Bettelei bestraft worden, war als Alkoholiker aber nicht vom Branntwein abzubringen. HEUSER wurde im Mai 1775 in Rostock geboren, war ledig und wohnte in der dritten Fahne zwischen St. Jacobi und dem Kröpelincr Tor. Einen Beruf hatte er wahrscheinlich nicht gelernt, er schlug sich als Tagelöhner durch. … Bei HEUSER zeigen sich zum wiederholten Mal die negativen Auswirkungen des in Rostock verbreiteten Branntweinkonsums. … Da Friedrich HAUSER [HEUSER] keine wirkliche Arbeitsunwilligkeit attestiert werden konnte, zugleich aber der Armenordnung gemäß verhindert werden musste, dass er bei einem Entzug von Hilfestellungen betteln würde, blieb als Ausweg nur, ihm strafrechtliche Vergehen, in diesem Fall Bettelei und Vagabundentum nachzuweisen, was aber nicht gelang. Man musste weiter mit Friedrich HEUSER leben.

S. 237-238:
Am 14.07.1823 wurde die Witwe des Soldaten MELZ, eine geborene SCHÜN, im Polizeibüro verhört, weil man sie bereits mehrmals beim Betteln in der Stadt angetroffen hatte. Auch sie war dem Institut bekannt. Seit 1816 hatte sie als „Ehefrau des Invaliden MELZ" zwischen 6 und 28 Rthlr. jährlich aus der Kasse erhalten, durchaus ansehnliche Beträge. Ihr Mann muss demnach erst kurz vor der Befragung gestorben sein, sie selbst nun also einen höheren Bedarf gehabt haben, zumindest solange ihr Mann noch irgendeinen Beitrag zum Familieneinkommen hatte beitragen können. Sie gab zu Protokoll: „Ich bin die Wittwe des Soldaten MELZ, in den [sic!] 70 oder 80 Jahren alt und fast ohne alle Mittel, jetzt zu existiren, denn für einen Schilling täglich, den ich von der Armen Ordnung erhalten, kann ich mich nicht satt essen und arbeiten kann ich wegen augenscheinlicher Lähmung meines Körpers nicht mehr. So bleibt mir nichts anders überig, als zu betteln, um kärglich mein Leben zufristen." …

Kassenführung (S. 258 ff.)
2. Quartier
1806 Johann Dietrich Conrand WIECHEL
1807 Kerzengießer Johann Heinrich ANDORF
1808 Goldschmied Friedrich Michael MAHNCKE
1815 Nadler Franz REDELSTORFF
1816 Kürschner Carl STRUCK

Für die Jahre 1811-1812 und 1817-1821 ist nicht aufgeführt worden, wer die Kasse zu verwalten hatte. Diese Sicherungsmaßnahmen fanden allerdings in der Praxis ihre Grenze in den Abstimmungsverhältnissen innerhalb des Kollegiums, wie an der Kritik des 2. Quartiers deutlich wird. Zwar war es in diesem vertreten und regelmäßig auch mit der Kassenführung betraut, wurde aber beiden Entscheidungen über die Auflösung von Grundkapital vor allem von den mehrheitlich aus der Kaufmannschaft stammenden Ratsmitgliedern und Vertretern des 1. Quartiers überstimmt.

Krankenversorgung (S. 272 ff.)
Die Armenordnung sah vor, das Krankenhaus am Alten Markt zu verkaufen und ein neues im Lazarett einzurichten. … In ihrem Gutachten berichteten die Ärzte und Professoren Johann Wilhelm JOSEPHI, Samuel Gottlieb VOGEL und August Gottlieb WEBER zwar über die starke Baufälligkeit des Gebäudes und die viel zu kleinen und dunklen Räume, die mehr „elende(n) dunkle(n) Zellen" glichen als brauchbaren Krankenzimmern, der Zustand wurde aber ansonsten durchweg sehr positiv dargestellt.

S. 276:
Die Details seien im Armenkollegium besprochen, das entsprechende Pro Memoria abgesandt und alle Beteiligten gebeten worden, mit der Arbeit zu beginnen. Folge geleistet hätten: Leibmedikus VOGEL, Prof. WEBER, Prof. JOSEPHI, Prof. NOLDE, Rat MEYER und, nach weiteren Verhandlungen und einigen Änderungen der Aufgabenbereiche, auch Dr. DETHARDING und Dr. SEEBOLDT, ebenso alle Wundärzte.

S. 277:
„Die Cur der Kranken haben wir im vorigen Jahre unentgeldlich genossen. Herr Leibmedicus VOGEL, die Herren Professores WEBER, JOSEPHI, NOLDE, Herr Rath MEYER, und die Herren Doctores DETHARDING und SEEBOLD, haben geneiget, sich derselben auf unser Ersuchen zu unterziehen, und das Löbl. Amt der Wundärzte hat uns gleich Willfährigkeit bezeiget. Für diese Güte statten wir den Herren Aerzten und Wundärzten hiedurch öffentlich unsern verbindlichsten Dank ab."

S. 279:
Im „Haus an der Grube", dem neuen Krankenhaus des Armeninstituts und fortdauerndem Provisorium, fanden 16 Patienten ärztliche Hilfe, während im Krankenhaus am Alten Markt lediglich Plätze für drei bis vier Kranke vorhanden waren.

Kinder (S. 282 ff.)

S. 282-283:
Der für die Kinder zuständige dritte Ausschuss sollte laut Armenordnung von vier Vorstehern geleitet werden, die jährlich umschichtig zu zweit die Verwaltung innehatten und durch die vier jüngsten Prediger der Hauptkirchen unterstützt wurden. … Die unterstützenden Prediger der vier Hauptkirchen waren die Magister und Diakone KOCH (1804-1809), PETERSEN (1804-1806), DETHARDING (1804-1822), TARNOW (1804-1822), KREY (1807-1814), GENZKEN (1811-1818) und KLOß (1817-1822). Die Zuständigkeit für die Belange der Kinder verteilte sich auf häufig wechselnde bürgerliche Mitglieder des Instituts in den Kirchspielen Petri, Nikolai, Jacobi und Marien.

S. 284:
Im Februar 1804 lagen die ersten Pläne für die Lehr- und Industrieschule vor, sie waren von Prof. Samuel Gottlieb LANGE ausgearbeitet worden und wurden zunächst den Ausschussmitgliedern und Predigern zur Prüfung übergeben. LANGE war 1795 nach Rostock berufen worden, wo er einen Lehrstuhl für Theologie innehatte. Er galt Zeitgenossen als „Aufgeklärtester der Aufgeklärten", was sich in vielen Teilen des von ihm entworfenen Lehrplans niedergeschlagen hat.

S. 291:
Jeden Mittwoch und Samstag wurden für ausgezeichnete Schüler sogenannte „Billets des Fleißes und der Artigkeit" ausgeteilt, die sie im Laufe der Zeit sammeln sollten. Über ein ausgeklügeltes System der Verteilung dieser Belobigungsbescheinigungen wurden sie so ausgezeichnet und bei einer bestimmten Anzahl mit Buchpräsenten prämiert. Darüber hinaus wurde „certirt", die Kindern also nach Rängen eingeteilt. Da aber aufgrund der durch den Gemeinschaftsunterricht bestimmten festen Sitzordnung die Besten nicht tatsächlich auf die vordersten Plätze gesetzt werden konnten, wurde die Rangordnung auf einer Tafel sichtbar gemacht. Trotz dieser Anklänge einer sich gegenüber den herkömmlichen Lehrmethoden in Tivial- und Armenschulen modernisierenden Pädagogik umfassten auch hier Strafmaßnahmen einen erheblich größeren Teil der Vorschläge für die Schulanstalt. Diese reichten vom Stehen an der Tür oder, für eine halbe Stunde, mitten im Raum über das Herabsetzen in der Rangliste bis hin zur langen Liste von körperlichen Strafen, die man für unabdingbar in einer Armenschule hielt: „Ganz die körperl. Züchtigung aus einer Armenschule zu verbannen, ist unmöglich, weil die Kinder, welche sie frequentiren, roh und an Schläge gewöhnt sind. Da überdem schon die Erfahrung es zur Genüge bestättiget hat, daß ohne Schläge fast in keiner großen Schule fortzukommen ist; so darf man es um so weniger dem Lehrer einer Armenschule zumuthen, daß er eine Menge wilder Kinder ohne Ruthe und Karbatsche regiere und im Zaum halte."

S. 292:
Immerhin waren die Regeln klar festgelegt. Kinder unter sieben Jahren durften nur mit der Rute, die größeren auch mit der Karbatsche, einer Riemenpeitsche, geschlagen werden, und beide nur auf den Rücken. Ausdrücklich verboten, und damit wohl durchaus üblich in anderen Schulen dieser Art, waren Ohrfeigen, Faustschläge und Hiebe mit dem Lineal oder Zeigestock. Strafbar war das Peitschen der Beine und des Gesichts. Wie bereits erwähnt, sah man schließlich auch im Entzug der ausgeteilten „Billets" ein weiteres Mittel „der härtern Strafen".

S. 294:
Lage der Elementarschullehrer in Rostock Heppe, Volksschulwesen, S. 409: „Die Lage der Lehrer zu Rostock [war] noch weit desparater als an vielen andern Orten. Ein Bericht aus dem Jahre 1801 teilt über 4 damalige Lehrer (LUTHER, BORGWART, HOPPE, BEATUS) mit, daß der erste buchstäblich verhungert, der zweite aus Verzweiflung entlaufen, der dritte aus demselben Grunde tiefsinnig geworden war und der vierte ebenfalls aus demselben Grunde im höchsten Alter Rostock verlassen und auswärts (in Bützow) eine beßere Lehrstelle erhalten hatte. BEATUS hatte wöchentlich nur 11 Schillinge einzunehmen gehabt."

S. 300:
Am 03.04.1805, unmittelbar nach dem Abschluss der Diskussionen, wurde — zusätzlich zum vom Waisenhaus übernommenen Ökonom BECKMANN - Johann Gottlob POLICK als Lehrer eingestellt, der in den nächsten 10 Jahren die zentrale Figur der Lehr- und Industrieschule werden sollte, zuletzt aber, nach erheblichen Vorwürfen gegen seine Person und zunehmender Kritik an der Schule, wieder entlassen werden musste. …
Das ehemalige Waisenhaus war aufgelöst und dessen 20 Kinder auf Familien verteilt worden. Im Ganzen begann das Institut seine Arbeit mit der Betreuung von 152 Kindern, von denen man 122 als schulfähig einstufte. Pflegeeltern erhielten im Normalfall 12 oder 14 Rthlr. Kostgeld und hatten im Gegenzug ausreichende Ernährung, einen guten Schlafplatz, einwandfreie hygienische Verhältnisse und saubere Kleidung zu gewährleisten.

S. 301:
Der wichtigere der beiden Zweige, das machte das Kollegium im Bericht klar, war aber die Lehrschule. Die Industrieschule diente vor allem den Mädchen, die hier sinnvolle und zukunftsträchtige Arbeiten erlernen konnten, für Jungen war sie mehr eine Bewahranstalt, um sie vom „verderblichen Müssiggange" abzuhalten und sie an die Ausübung von Arbeit zu gewöhnen.

S. 302;
Die beiden Lehrer teilten die Kinder folgendermaßen untereinander auf: POLICK unterrichtete alle Mädchen über acht und Religion für die ganze Schule, bis ein Prediger die dritte Klasse übernahm. BECKMANN übernahm alle Kinder unter acht und die Jungen ab dem achten Lebensjahr, Mädchen über acht nur, wenn sie noch nicht lesen konnten.

S. 308-309:
Besonders positiv oder negativ auffallende Kinder wurden unter Nennung ihres Namens und ihrer Armennummer erwähnt. So war zum Beispiel 1807 Sophia RUNGBERG mit der Nummer 179 unter den fleißigsten Mädchen. Sie hatte innerhalb eines Jahres zwei Pfund Flachs versponnen, eine Schürze und drei Säcke genäht, zwei Paar Strümpfe gestrickt, sechs Decken geflochten und damit insgesamt 1 Rthlr., 12 1/4 ßl. verdient. Der Schnitt lag laut Aussage der Vorsteher zwischen 16 ßl. und 1 Rthlr., wobei vereinzelt auch Spitzenverdienste von über 5 Rthlr. erzielt wurden.

S. 310-311:
Als Ursache des „Sinkens" der Schule vermutete die Deputation zunächst das häufige Fehlen von Schülern, dann aber POLICKs möglicherweise abnehmenden Arbeitseifer sowie „Misshelligkeiten" zwischen ihm und dem übrigen Lehrkörper. Die Meinung des Kollegiums über diesen Mann, anfangs noch der Kern allen Lobes, war entschieden schlechter geworden. Zudem hatte er gerade eine schwere Auseinandersetzung mit Pastor und Prediger Johann Bernhard KREY hinter sich, der die Konfirmanden prüfte. Doch auch unter seinem Nachfolger Michael Friedrich THATJES verbesserten sich die Leistungen der Schüler nicht. …
Eine bittere Enttäuschung dürfte es denn auch gewesen sein, als im folgenden Jahr 1815 das Ergebnis der Prüfungen so schlecht wie nie vorher ausfiel: In Religion konnten nur wenige Schüler gute Antworten geben, die dritte Klasse war des Lesens noch nicht angemessen mächtig, nur im Schönschreiben zeigten sich gute Fortschritte. Hier hatte August Friedrich POLICK, der Sohn des zuvor entlassenen enfant terrible der Schule und seit 1809 als Seminarist in der Schule tätig, gute Arbeit geleistet. THATJES hingegen konnte nicht überzeugen. Sein Unterricht in Rechtschreibung und Verfassen von Aufsätzen wurde nun scharf kritisiert: Die Themenauswahl sei verfehlt, zum Teil unpassend für diese Art von Schule, zum Teil schlicht mit falschen Aussagen, Korrekturen seien gar nicht nachzuweisen gewesen und vielen Kindern die Rechtschreibregeln völlig unbekannt. …
Bereits vor diesem desaströsen Examen scheint man sich auf eine erneute Auffrischung des Kollegiums geeinigt zu haben, denn zu Ostern 1815 wurde aus Hamburg Johann Wilhelm FIEN geholt, der neben POLICK jun. und THATJES eine dritte Lehrerstelle besetzen sollte. Die Maßnahme zeigte Wirkung.
… lobend, dass sich die Disziplin deutlich gehoben habe und wohl noch viel besser wäre, wenn es nicht Streit zwischen FIEN und THATJES gegeben hätte. Dessen Zeit war dann auch abgelaufen, zu Johannis 1816 verließ er die Schule, was im Bericht der Kommission bereits voller Hoffnung für die Zukunft bekannt gegeben worden war. Mit FIEN hatte man offensichtlich den richtigen Mann gefunden. 1817 wurde erneut die gute Disziplin lobend hervorgehoben, ebenso, dass die Zahl der versäumten Stunden durch begleitende Maßnahmen deutlich reduziert werden konnte.

S. 312:
1820 kam man zu dem Entschluss, dass die dritte Lehrerstelle gut eingespart werden könnte, nachdem POLICK jun. die Schule verlassen hatte und sein Posten nicht wieder besetzt worden war.

S. 312-313:
Zu den ersten Lehrkräften zählte der von dem aufgelösten Waisenhaus übernommene Lehrer und Ökonom Gottlieb BECKMANN, der 1806 aber aufgrund seiner Tätigkeit als Verwalter des Warenlagers vom Unterricht entbunden wurde. Im Januar 1805 wurde, wie bereits erwähnt, Johann Gottlob POLICK angestellt. In der Industrieschule lehrten zunächst die Witwe STAPEL (1804-1816) und der „Zeugfabricant" SEIDENSTICKER, der allerdings bereits 1805 durch POLICKs Ehefrau Louise (1805-18??) ersetzt wurde; POLICK selbst erteilte von 1807 bis 1813 Arbeitsunterricht. Des Weiteren lehrten im Laufe der Zeit noch die Witwen RAPPE (1808-1810), SASSE (1811) und PUTZBACH (1811-1813), eine verehelichte LANGBERG (1814-1817), die Lehrerinnen SCHULENBURG und CARSTEN (beide 1818-18??) und der „allgemeine Industrie=Lehrer" BARCKHAHN (1818-18??).

An der Lehrschule unterrichteten der bereits erwähnte BECKMANN (1804-1806), die Lehrer POLICK (1804-1813), THATJES (1814-1816), FIEN (1816-?) und POLICK jun. (1809-1814 als Seminarist, 1814-1819 als Lehrer), weiterhin die Seminaristen LÜCHT (1805-1807), BAHL (1807-1809), PRIES (1808- 1809), BOLLMANN (1810-1813), MINN (1810-1816), PEECK (1813) und der kurzfristig eingestellte Magister KLOOS (1816) sowie wiederum der auch an der Industrieschule tätige BARCKHAHN (1817-18??).

S. 314:
Die Wahl der ersten Lehrer war hingegen den Umständen geschuldet. Die Übernahme von BECKMANN bot sich für die Übergangszeit bis zur geregelten Einrichtung der ganzen Schule an, weil er mit dem Geschäft gut vertraut war und mit den schon vorhandenen Kindern bereits gearbeitet hatte. Der Ökonom war dabei aber keineswegs über alle Zweifel erhaben. In den 1790er Jahren hatte es heftige Auseinandersetzungen zwischen den Vorstehern des Waisenhauses und ihm, vor allem aber seiner Frau Justina gegeben, bei denen es im Kern um unangemessenes Verhalten gegenüber den Vorgesetzten, um Betrug, Unterschlagung und grausame Behandlung der Kinder ging.

S. 315:
BECKMANNs Geburtsdatum ist nicht überliefert, aber seine Frau Justina lebte im Gegensatz zu ihrem Mann zur Zeit der Volkszählung 1819 noch. Sie wurde 1761 in Rostock geboren. Unter der Annahme, dass ihr Mann etwas älter war als sie, dürfte er zur Zeit seiner Anstellung bereits rund 50 Jahre alt gewesen sein.

S. 316-317:
KREY beschuldigte POLICK in aller Kürze hauptsächlich dreier Vergehen. Erstens, dass er die Schule vernachlässige, nicht zum Unterricht erscheine und die Ausbildung der Konfirmanden damit völlig unzureichend durchführe. Zweitens, dass er einen Lebenswandel führe, der sowohl ihm als auch der Schule zur Schande gereiche, kurz: POLICK sei ein Alkoholiker, vergehe sich an Schülerinnen und zersetze das Kollegium durch seine herrschsüchtige und dickköpfige Art. Drittens beleidige er Krey fortwährend und ignoriere die Ermahnungen, zu denen der Prediger sich als Beichtvater berechtigt fühle. … Am schwerwiegendsten waren aber die vermeintlichen oder echten Vergehen im Lebenswandel des Lehrers. POLICK war offensichtlich ein umtriebiger Geist. Wie aus Akten, die KREY gesammelt hatte, hervorgeht, war er vor seiner Anstellung beim Armeninstitut Lehrer einer Freischule in Wismar gewesen, hatte sich aber durch verschiedene Vorkommnisse unbeliebt gemacht und musste die Schule verlassen. Er galt dort seither als für den Lehrberuf völlig ungeeignet, den leiblichen Genüssen zugetan, „mit immer neuen Projecten" beschäftigt, unstet, mit „anmaaßenden Eigendünkel" behaftet, untreu, die Schule vernachlässigend und so weiter. …
Er war kurz zuvor in einen Prozess wegen versuchter Vergewaltigung einer seiner Privatschülerinnen verwickelt gewesen (1527) und zudem von der Industrieschullehrerin RAPP beschuldigt worden, sich an einer ihrer Töchter vergriffen zu haben. (1528) Im ersten Fall konnte ihm aber nichts nachgewiesen werden, weil es an Zeugen fehlte, im zweiten Fall wehrte sich POLICK mit dem Vorwurf, die RAPP würde ihre Kinder zur erwerbsmäßigen Prostitution anhalten, verzichtete aber bezeichnenderweise auf eine Anklageerhebung wegen Verleumdung.
(1527) KREY schildert den Fall so: „Bey ihm hatte die erwachsene, etwas blödsinnige, Tochter des hiesigen Gärtners EHMKE im Waisenhause Privatunterricht im Schreiben. Sie kömmt nun einmal entrüstet nach Hause und erklärt ihrem Vater: „nach dem Kerl gehe sie nicht wieder hin, der wolle ihr ein Kind machen,“ und erzählt dann die Sache umständlicher. Als sie darauf beharrt, es verhalte sich alles gewiß so, macht der Vater die Sache gerichtlich […]."
(1528) „Die Lehrerin im WHause RAPP hat ihm öffentlich vor dem ACollegium vorgeworfen, er habe gewaltsamen Versuch gemacht, ihre Tochter zu verführen".

S. 318:
Im Jahr darauf wurde POLICK entlassen. (1537)
(1537) Die Entlassung wurde am 24.06.1813 ausgesprochen und galt ab Weihnachten desselben Jahres. Das Kündigungsschreiben ist als Abschrift erhalten.

S. 318-319:
1810 erfolgte die erste Kündigungsdrohung, 1811 die zweite und wenige Wochen später die dritte, weil er sich tätlich an seiner Kollegin RAPP vergriffen habe. Um weitere Streitigkeiten zwischen den beiden zu unterbinden, wurde „die RAPP von der Schule entfernet". Kurz darauf gab es Zwistigkeiten zwischen POLICK und der neu angestellten Lehrerin SASSE und im September 1811 zum vierten Mal eine Kündigungsdrohung. Die Probleme erledigten sich diesmal von selbst: „Die SASSE entfernte sich freywillig von der Schule". POLICK aber habe sich schließlich offen dem amtierenden Präses widersetzt und damit dem Kollegium keine andere Wahl gelassen, als ihm zu kündigen.
POLICK wehrte sich gegen die Kündigung und forderte eine Untersuchungskommission, um offiziell feststellen zu lassen, ob die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses tatsächlich durch die schlechten Leistungen seiner Schüler gerechtfertigt werden könnte. Er verkannte dabei, dass es um diesen Punkt gar nicht ging, und hatte weder beim Rat, noch bei der von ihm schließlich eingeschalteten herzoglichen Justizkanzlei Erfolg. Weihnachten 1813 verließ er die Schule und machte sich als Lehrer einer Privatschule in Rostock selbstständig.

S. 320:
§ 22 AO bestimmte zwar, das ein Kind nicht länger als bis zum 15. Lebensjahr die Schule des Instituts besuchen durfte, es wurde aber nicht festgelegt, wie lange es sie besuchen musste.

Als Beispiel führten sie die Kinder der Witwe HACKENEHLS an. (1546) Deren Sohn Ludwig war 1814 bereits 20 Jahre alt, ihre Tochter Christina 17. Beide hätten die Schule vor der Konfirmation verlassen, um in Dienste zu treten. Nun sollten sie aber endlich eingesegnet werden, müssten daher wieder die Schule besuchen und dafür ihren Dienst aufgeben. Um solche Fälle in Zukunft zu verhindern, sei es unabdingbar notwendig, gesetzlich festzulegen, dass Kinder die Schule nicht vor der Konfirmation verlassen dürften. Natürlich könne das Kollegium auch Ausnahmen genehmigen, wenn etwa ein Handwerker einen Burschen suche und glaubhaft versichere, dass er diesem auch den nötigen Religionsunterricht geben lassen und für die Konfirmation Sorge tragen werde.
(1546) Lichthaakenwitwe Sophia HACKENEHLS (Nr. 1461) hatte laut Armenliste drei Kinder: Ludwig Johann (Nr. 1462), Christina Catharina (Nr. 1463) und Margaretha Dorothea (Nr. 1464). Alle drei wurden von 1812-1816 versorgt, die Witwe selbst von 1813 bis 1822. In der Volkszählungsliste von 1819 werden nur noch zwei Kinder erwähnt: Ludwig (geb. 1794; Soldat) und Magdalena (geb. 1801). Die Witwe selbst stammte aus Nienhusen (geb. 1758). Der hier in der Supplik des Armenkollegiums erwähnte Junge ist also Ludwig, die Tochter müsste Christina sein, weil Margaretha erst 13 Jahre alt war, und keine 17. 1819 scheint dann Christina schon nicht mehr in Rostock gewesen zu sein, oder sie war in der Zwischenzeit verstorben.

Gruß
Andreas (Meininger)

  1. Teil und Schluss

S. 321:
Besonders schwerwiegend waren aber Übergriffe von Eltern auf Lehrer, die die Grenze des Verbalen überschritten. Als legitimes Mittel der Bestrafung hatte August Wilhelm FIEN, erster Lehrer der Armenschule, einen der Söhne des Brettsägers Johann SCHMIDT nachsitzen lassen und daraufhin Besuch von dessen Mutter, Johanna SCHMIDT, bekommen. (1551) Sie hatte sich zu FIENs Wohnung begeben und ihn zur Rede gestellt. Nachdem dieser ihr gegenüber die Bestrafung rechtfertigt hatte, verschwand sie wieder, kehrte aber kurz darauf mit ihrem Ehemann zurück, und „beyde zusammen mishandelten ihn [FIEN, J. S.] und seine Frau". FIEN machte umgehend Meldung von dem Vorfall, und das Armenkollegium leitete eine Untersuchung ein. Diese kam aber mangels Zeugen zu keinem befriedigenden Ergebnis.
(1551) Supplik Armenkollegium v. 05.08.1817. Johann und Johanna SCHMIDT hatten nach der Volkszählungslisten 1819 drei Kinder, Johann (geb. 1805), Joachim (geb. 1811) und Johanna (geb. 1817). Nach den Armenlisten wurde die beiden Jungen zwischen 1815 und 1818 unterrichtet.

S. 322:
Für die Eheleute SCHMIDT hatte der Fall noch ein Nachspiel. Ein Jahr später wurden sie aufgrund einer eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung des Vorfalls zu acht bzw. 14 Tagen Gefängnis und Erstattung der Gerichtskosten verurteilt. Da dies ihr sicherer Ruin gewesen wäre, versuchten die beiden zusammen mit einem Rechtsbeistand, Dr. Georg Christian Friedrich CRULL, die Gefängnisstrafe abzuwenden, erst per Rechtsgutachten, dann über eine Supplik an den Rat und schließlich mit einer außergerichtlichen Einigung mit FIEN. Ob sie damit Erfolg hatten, bleibt ungewiss.

Gruß
Andreas (Meininger)