Das neue Familiennamenrecht seit dem 1. Mai 2025

Originally published at: Das neue Familiennamenrecht seit dem 1. Mai 2025 • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Familiennamenrecht in Kraft, das der Deutsche Bundestag am 11. Juni 2024 verabschiedet hatte. „Das geltende deutsche Namensrecht ist in etwa so zeitgemäß wie ein Kohleofen – und so flexibel wie Beton“ sagte der damalige Justizminister Marco Buschmann bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Jahre 2023. Künftig können Doppelnamen in verschiedenen Formen ausgewählt werden. Die Regelungen betreffen auch den Familiennamen von Stief- und Scheidungskindern sowie Menschen aus Minderheiten wie Sorben, Friesen und Dänen.


Mehr Freiheiten bei der Wahl von Doppelnamen

Nach neuem Recht kann ein Doppelname auch zum Familiennamen für beide Partner und die Kinder werden. Haben beide Ehepartner sich entschieden, dass jeder seinen Familiennamen behält, dann können für die Kinder Doppelnamen gewählt werden. Nicht erlaubt sind Ketten von mehr als zwei Namen, d.h. wenn ein oder beide Partner bereits Doppelnamen führten, müssen sie sich und die Kinder eine neue Namenskombination (mit oder ohne Bindestrich) aussuchen.

So sind beispielsweise für die Kinder von Herrn Müller-Lüdenscheid und Frau Kleine-Klöbner folgende Geburtsnamen möglich: (1) Müller-Kleine, (2) Kleine-Müller, (3) Müller-Klöbner, (4) Klöbner-Müller, (5) Lüdenscheid-Kleine, (6) Kleine-Lüdenscheid, (7) Lüdenscheid-Klöbner, (8) Klöbner-Lüdenscheid (jeweils auch ohne Bindestrich); ferner: (9) Müller-Lüdenscheid; (10) Kleine-Klöbner; ferner: (11) Müller, (12) Lüdenscheid, (13) Kleine und (14) Klöbner. Die Namensänderungen können unkompliziert beim Standesamt erklärt werden. Das Familiengericht wird nur angerufen, wenn sich die Eltern nicht einigen können.

Scheidungskinder, Stiefkinder

Wählt ein Ehepartner nach einer Scheidung wieder seinen alten Familiennamen und möchte diesen auch wieder auf das von ihm/ihr betreute Kind übertragen, so geht das mit Zustimmung des anderen Elternteils. Ist das Kind volljährig, kann es selbst den Namen eines Elternteils wählen, wenn dieser auch zustimmt. Für Kinder aus früheren Ehen konnte bisher schon durch die sogenannte „Einbenennung“ der neue Familienname übernommen werden. Das nach einer Scheidung wieder rückgängig zu machen, war schwierig. Früher musste man dazu bei der Verwaltungsbehörde einen Antrag stellen und es musste ein wichtiger Grund vorliegen. Jetzt reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt.

Familiennamenrecht wird international

Bisher war es nicht möglich, dass eine Frau aus der sorbischen Volksgruppe nach der Heirat mit einem Herrn Kral als ihren Namen die weibliche Form Kralowa wählt. Das gilt auch für Ehenamen aus anderen Sprachräumen, in denen die geschlechtsangepasste Form durch das Recht eines Staates vorgesehen ist. Auch unverheiratete Frauen, die aus Staaten mit solchen Rechtsnormen kommen, können ihren Namen entsprechend ändern.

Angehörige der dänischen Minderheit oder der friesischen Volksgruppe dürfen jetzt die Traditionen der patronymischen Namensbildung anwenden und den Namen aus dem Vornamen des Vaters bilden oder einen Doppelnamen mit dem Namen eines nahen Angehörigen annehmen.

Was nicht geht

Nicht ins Gesetz aufgenommen wurde der Vorschlag, statt überlanger Doppelnamen, diese zu verschmelzen. Dieses „Meshing“ ist in Großbritannien bereits Praxis: Die Namen Dresser und McLoughlin können hier beispielsweise zu Dreslough zusammengezogen werden.

Es bleibt abzuwarten, wie dieses neue Familiennamenrecht mit den vielen Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten sich für zukünftige Generationen bei deren Familien- und Ahnenforschung auswirken wird …

Leider gibt es bis heute kein Genealogieprogramm welches in der Lage ist das bisherige Namensrecht (bis 30.04.2024) im Programm anzubilden. - Ich kenne keines.

Früher bekam die Ehefrau den Nachnamen des Ehemannes. Wenn aber heute der Mann den Namen der Frau annimmt, ist jedes Genealogie-Programm total überfordert!!!

Und welchen Nachnamen die Ehefrau und Kinder erhalten bleibt im Programm unklar.

Auch eine Namenänderung können Programme nicht darstellen!!!

bei Ages! kann ich verschiedene Namen eingeben und graphisch darstellen

Hallo Herr Bohrmann,

Ich kenne welche. Das Programm webtrees etwa erlaubt es flexibel einer Person einen oder mehrere Namen zuzuordnen und alles abzubilden was irgendwo auf der Welt im Zusammenhang mit Namen verwendet wird (alle Namensprä- und postfixe, Rufnamen, Spitznamen, Mittelnamen, …). Näheres findet sich im webtrees-Handbuch. Man kann auch eine Nachnamens-Tradition für einen Stammbaum vorgeben und damit vorauswählen welchen Nachnamen Kinder oder Ehefrauen beim Neuanlegen bekommen (aber das kann man dann im Einzelfall flexibel überschreiben):

  • väterlicherseits — Kinder übernehmen den Nachnamen des Vaters. Frauen übernehmen den Nachnamen ihres Ehemanns.
  • patrilinear — Kinder übernehmen den Nachnamen des Vaters.
  • matrilinear — Kinder übernehmen den Nachnamen der Mutter.
  • Portugiesisch — Kinder erhalten als Familiennamen eine Kombinationen aus dem mütterlichen und dem väterlichen Familiennamen.
  • Spanisch — Kinder erhalten als Familiennamen eine Kombinationen aus dem väterlichen und dem mütterlichen Familiennamen.
  • Polnisch — Kinder übernehmen den Nachnamen des Vaters. Frauen übernehmen den Nachnamen ihres Ehemanns. Nachnamen werden gebeugt, um das Geschlecht der Person anzuzeigen.
  • Litauisch — Kinder übernehmen den Nachnamen des Vaters. Frauen übernehmen den Nachnamen ihres Ehemanns. Nachnamen werden gebeugt, um das Geschlecht und den Ehestand der Person anzuzeigen.
  • Isländisch — Kinder erhalten eher einen Familiennamen als einen Nachnamen.

Während wir etwa im deutschen Namensrecht auch so etwas wie einen Ehenamen kennen, gibt es etwas Entsprechendes in GEDCOM und damit auch in webtrees nicht. Bei der Heirat etwa kann festgelegt werden, welche Nachnamen die Ehepartner in der Ehe führen (z.B. unter Nutzung von Doppelnamen) und welchen Nachnamen eventuelle Kinder erhalten werden, das ist der Ehenamen. Eine solche Vereinbarung kann in webtrees nur in einer Notiz zum Heiratsereignis festgehalten werden. Insofern haben Sie Recht, dass es kein Programm geben kann, das das deutsche Namensrecht bis in die letzte Feinheit unterstützt, wenn es GEDCOM-konform ist - zumindest, wenn Sie eine Notiz nicht gelten lassen.

Nicht im Mindesten. Das geht problemlos. Ich habe einige solche Fälle in meinem Stammbaum.

Auch das ist eine falsche Behauptung. Die Namen kann man den Personen frei zuordnen. Was aber nicht geht, ist dem Namen ein Datum mitzugeben, d.h. zu welcher Zeit er gegolten hat. Das erlaubt GEDCOM derzeit nicht. Das Datum muss man in einer Notiz zum Namen vermerken. Das geht.

Auch das ist falsch. GEDCOM kennt frei definierbare Ereignisse. Und natürlich kann ich für eine Person ein Ereignis „Namensänderung“ definieren. In GEDCOM nennt sich das INDI:EVEN.

Herr Bohrmann, vielleicht sollten Sie sich einmal ein paar Genealogieprogramme ansehen und ein etwas besseres für sich aussuchen. Was verwenden und kennen Sie denn?

Viele Grüße
Hermann Hartenthaler

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In MacFamilyTree kann man unter „Namensvariationen“ auch alle verschiedenen Namen vermerken. Was fehlt, ist die Möglichkeit, den Zeitpunkt einer Namensänderung festzuhalten. Aber die gibt es im GEDCOM-Standard meines Wissens auch nicht.

Hallo Herr Hartenthaler,

vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort.

Ich habe in den letzten Jahren etliche Programme ausprobiert und es gibt ja inzwischen auch einige Zoom-Meetings in denen Genealogieprogramme vorgestellt worden. - Es ist schon erstaunlich welche Schwächen manche Programme haben.

Aktuell nutze ich Heredis und bin nicht zufrieden.

Webtrees ist für mich keine Option denn dies setzt einen Webserver mit hohen Betreiberkosten voraus. - Auch ein Programm mit dem Betriebssystem Mac kommt fürmich nicht in Frage.

Bin ja noch immer auf der Suche nach einem Programm mit dem man Ahnenforschung betreiben kann. - Werde demnächst mal in der Kategorie Genealogieprogramm meine Anforderungen definieren.

Viele Grüße

Norbert Bohrmann

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Hallo,
ja, die meisten Programme richten sich nach dem Prinzip „väterlicherseits“ und der Vater steht links in der Ahnentafel, die Frau rechts. Das ist für die allermeisten Fälle auch passend. Wer spanische, isländische, friesische, slawische etc. Verwandtschaft hat, musste das schon immer anpassen.
Hier zwei Screenshots aus GES-2000. Der erste zeigt die Familienansicht, mit dem Feld Ehenamen, welches man automatisch ausfüllen lassen kann (Ehefrau erhält Name des Mannes) oder manuell füllt / ändert. Der Ehename kann sich ja bei jeder Heirat ändern.
Der 2. Screenshot zeigt ein Beispiel, wie eine Namenshistorie angelegt werden kann. Das kannst du zwar in jedem Programm in der Historie anlegen, bei Ges2000 bietet das strukturiert Eingeben mit Kapitelüberschriften Vorteile bei der Ausgabe.
Neben den angezeigten Kapitelüberschriften kann jeder auch weiter anlegen.
Grüße
Andreas (Stephan)


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Das dürfte tatsächlich - so überraschend es sein mag - eine Marktlücke sein. Es gibt viele gute Programme, mit denen man seine Ahnenforschung dokumentieren kann. Programme, mit denen man Ahnenforschung betreiben kann, müssten in der Lage sein, den Forscher beim Verknüpfen von Quelle A mit Quelle B zu unterstützen. Hier gibt es Ansätze bei den „Weltstammbäumen“, die aber wenig transparent sind. Auch bei unseren Online-OFBs sind (bzw. waren?) Verknüpfungsvorschläge implementiert. Verknüpfungsvorschläge quer über viele CompGen-Datenbestände zu machen ist die Kernidee des künftigen „Zentrums der Projekte“, vorgestellt hier.

Ein erster Schritt wäre, in GEDBAS auch Dokumente optisch einbinden zu können.

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Auch bei Facebook gibt es dazu eine kleine Diskussion. Und einige Leute scheinen darüber wütend zu sein, dass es die neuen Möglichkeiten im Gesetz gibt.

Wütend bin ich nicht. Aber warum diese Einschränkungen? Warum können ein
Herr Müller-Lüdenscheid und eine Frau Maier-Klapperstorch nicht einfach
einen neuen Familiennamen Huber-Großmann wählen? Für zukünftige
Ahnenforscher ist es doch egal. Die werden ohne KI sowieso nicht mehr
zurecht kommen.

Gruß

Heinz (Keizer)

Hallo Sachensucher,

das wäre frühestens der zweite Schritt.

Viel nützlicher für den Datenaustausch wäre es, wenn sich der Anteil
derjenigen erhöhen würde, die ihre Daten mit Quellen einstellen würden.
Und zwar Primärquelle und nicht nur ancestry & Co.

Wünschen darf man sich ja was.

Gruß aus Bochum
Herbert (Kuba)

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Nun ja, das bieten die evidenzbasierten Genealogieprogramm eigentlich an (Evidentia, Centurial). Aber die scheinen inzwischen nahezu ausgestorben zu sein. Das mit der Marktlücke hat sich nicht bewahrheitet. Vermutete Ergebnisse zu dokumentieren ist halt leichter als sauber Quellen und die Schlussfolgerungen daraus festzuhalten.

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Arbeite noch mit einem uralten Programm, welches das unterstützt. Arbeite auf der Basis der Quellen.
Dies erfordert mehr Aufwand und Mühe.
Es lohnt sich aber.
Allerdings hat mein altes Genealogieprogramm nur ein Quellenfeld pro Person.
Mit der richtigen Organisation des Themas, Auto-Text und Quellen-Suche macht es aber richtig Spaß.

Quellen sind für mich die Grundlage der Genealogie.
Das fängt an mit dem Ort bis zum Kirchenbuch usw.

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Ich suche diese Kirchenbücher und finde es nicht,es hies mal,das die Daten verschwunden sind.Ober, Langseifersdorf, Hennersdorf Schlesien, Polen–kuchendorf/langenöls, Schlesien, Polen.
Es ist über " Nellner 2 nirgens etwas zu finden.ich habe nur meine Privaten daten meines Großvaters hier.