Copyright

This is a special question to German members regarding copyright in Germany.

Liebe Listenteilnehmer,
die Frage des Urheberrechts ist immer wieder spannend. Daher hätte ich gerne einen kundigen Rat zu folgendem "konstruierten" Beispiel:

Zwei Freunde betreiben seit Jahren Familienforschung. Dabei werden natürlich auch Daten untereinander ausgetauscht. Wie üblich sind bei dem Austausch der Daten keine Auflagen erteilt worden (z.B. hier kannst meine Daten einsehen Du darfst diese aber nicht weiter verwenden).
Irgendwann ist einer von beiden zu einem gewissen Abschluss gekommen und fasst die Ergebnisse in einer Broschüre oder Buch zusammen. Natürlich sind in diesem Buch auch Daten enthalten die von dem Freund zur Verfügung gestellt wurden.
Ein Hinweis auf die Quellen der Daten ist im Buch nicht enthalten.

Wie der Freund davon erfährt wird er neidisch und versucht mit allen Mitteln die Entstehung diese Buches zu verhindern, da er meint, es handelt sich zum Teil um "seine" Daten.

Nun zur Frage des Urheberrechts:

- Darf das Buch erstellt werden und im eigenen privaten/familiären Umfeld als Kopie zur Einsicht gegeben werden?

- Darf das Buch kopiert/vervielfältigt werden und zu Selbstkosten an Interessierte weiter gegeben werden?

- Darf das Buch kopiert/vervielfältigt werden und zu Selbstkosten an Interessierte mit der Auflage weiter gegeben werden, es nur für persönliche Zwecke zu benutzen und nicht zu vervielfältigen?

- Darf das Buch gedruckt und kommerziell verkauft werden?

Weitere Varianten sind denkbar.

Meine persönliche Meinung dazu;
das Urheberrecht liegt ausschließlich bei den Archiven, und diese Quellen sollten auch genannt werden(zumindest bei kommerzieller Verwertung). Wer diese Quellen genutzt und abgeschrieben hat dürfte dabei unerheblich sein, zumal der tatsächliche "Erfasser" kaum noch nachzuweisen ist.

Des weiteren bin ich grundsätzlich der Meinung, man sollte alle "nicht kommerziell" erforschten Daten allen anderen interessierten Hobby-Forschern kostenlos zur Verfügung stellen, gegeben falls gegen Erstattung von Kopier und Versandkosten.
Ich freue mich immer wieder wenn ich sehe, dass meine Daten einen anderen Stammbaum vervollständigen konnten. Ein Dankeschön ist dabei natürlich von besonderen Wert.

Gibt es dazu andere Meinungen?

MfG Werner Honkomp, Oldenburg

Hallo Herr Honkomp,

angefuegt ein kleiner Auszug des derzeit gueltigen
Urheberrechtsgesetztes (Copyright), dass m.E. nach auf
genealogische 'Datensammlungen' angewendet werden _kann_!
Problematisch bleibt hierbei natuerlich die Frage des
'geistigen Eigentums' am simplen Sammeln von Daten aus
verschiedenen Quellen. Da habe ich erhebliche (logisch-
menschliche Zweifel) :wink:
Und damit waere dann das Urheberrecht schon wieder
gekippt.
Ein Humbugbeispiel sei eine Schulaufgabe, bei der ich
zur Loesung in verschiedensten Buechern nachlesen muss.
Der Schueler mag Unmengen an Daten zusammentragen, die
zur richtigen Loesung fuehren, aber seine Quellen interessieren
wirklich niemanden der spaeter korrigiert. Das Ergebnis
ist allein von Interesse. Hat aber dann wirklich nichts
mehr mit dem Copyright zu tun. :slight_smile:

Liebe Listenteilnehmer,

neben dem Urheberrecht ist das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten.
Zweifellos bewegen wir Familienforscher uns h�ufig in einer rechtlichen
Grauzone. Aber: Wo kein Kl�ger, da kein Richter.

Zu Werners Fragen: Wenn die Sammlung des Freundes eine eigensch�pferische,
pers�nliche Leistung war (ist weit zugunsten des Freundes auszulegen), dann
ist bei konkludenter Zustimmung private Nutzung erlaubt (� 55 UrhRG; � 28
BDatSchutzG). Jede kommerzielle Nutzung gem�� weiteren Fragen d�rfte nicht
erlaubt sein. � 28 Bundesdatenschutzgesetz (u.a.) bildet f�r den
beschriebenen Fall ein weiteres Hindernis.

Dies ist keine Rechtsauskunft im gesetzlichen Sinne, sondern meine
pers�nliche Meinung. Ich bin auch f�r einern freundschaftlichen
Datenaustausch.

H. Hoffmeister

Liebe Listenmitglieder,

eine "Grauzone" sollte es nicht geben, wenn sich jeder Familienforscher in
gewisse Spielregeln h�lt. Dazu geh�ren das bundesdeutsche Urheberrecht, die
Datenschutzgesetze, evtl. das Personenstandsgesetz und die nationalen
Copyright vorschriften sowie die pers�nlichen Regeln des
Herausgebers/Autors.

Erg�nzend zu Werner's "konstruiertem" Beispiel kann ich eine Tatsache aus
der Praxis beitragen:
Nach jahrelanger Forschungsarbeit in Deutschland habe ich auch die in den
USA gefundenen Ergebnisse beigef�gt und das ganze in einem Buch
festgehalten, vorsichtshalber jedoch mit den deutschen und den
amerikanischen Copyright-Vorschriften. Doch nun kam eines Tages eine
Bekannte (nennen wir sie Frau W., die nur sehr, sehr wenig zu meinem Werk
beigetragen hat) hier in den USA auf die Idee, mein Buch an einen Herrn P.
weiterzugeben. Dieser hat dann alles abgeschrieben und in einer Homepage
festgehalten. Zu allem �berflu� hat er jedoch die "Frechheit" besessen, eine
Internet-Ver�ffentlichung mit s e i n e m Copyright zu erg�nzen. Von der
in meiner Copyright-Vorschrift einger�umten Zustimmung haben weder Frau W.
noch Herr P. Gebrauch gemacht.
In diesem Fall ist zumindest nach amerikanischem Recht ein Kl�ger vorhanden.

Ich begr��e die deutschen Rechtsvorschriften!
Interessierte sollten folgende amerikanische Abhandlungen �ber Copyright und
Privacy protection lesen:
1. U.S. Copyright Office | U.S. Copyright Office (Library of Congress - Copyright Office,
in Washington, D.C. 20559-6000);
2. die NARA Ver�ffentlichung
Privacy and Use Policies | National Archives, die homepage
http://www.whitehouse.gov/omb/privacy/index/html und speziell f�r den U.S.
Bundesstaat California die homepage http://www.privaryprotection.ca.gov/ mit
weitergehendem Recht.
Ob sich hier noch ein Richter finden l��t ?

Mit freundlichen Gr��en,
Hans-Georg Boyken