COMPUTERGENEALOGIE Heft 4/2022: "Militär"

Originally published at: COMPUTERGENEALOGIE Heft 4/2022: "Militär" • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)

Militär und Genealogie – wie geht das zusammen? Das neue Heft 4/2022 der COMPUTERGENEALOGIE zeigt: Es gibt ein großes Spektrum an Quellen, in denen wir viel über das Leben der Soldaten erfahren. Aber nicht nur über sie selbst: Eine wichtige, aber manchmal schwierige Quelle zu den Familien sind Militärkirchenbücher. Das Militär hat in allen Gesellschaften der Vergangenheit bei der Entwicklung der Staaten eine nennenswerte Rolle gespielt. Auch durch die Notwendigkeit, über Zugehörigkeit und Position in der Kommando-Hierarchie genauestens Buch zu führen, entstanden Dokumente von unschätzbarem Wert für die Familien- und Ahnenforschung.


Militärquellen für die Genealogie

Weitere Artikel in der aktuellen Ausgabe der COMPUTERGENEALOGIE beleuchten die Militärgeschichte von Deutschland und Österreich und einige seltene sowie nicht landläufig bekannte militärisch-genealogische Quellen, etwa Württembergische Musterungslisten des 16. und 17. Jahrhunderts. Den Militär-Seiten im vereinseigenen GenWiki ist ein Artikel gewidmet, der hoffentlich viele zur Mitarbeit motiviert. Thematisch nahe beim Schwerpunkt sind ein persönlicher Bericht über das Kriegstagebuchs des Großvaters, das unser Autor auf dem Dachboden fand, und der Bericht über die Gründung einer „Gewehrfabrique“ mit ausländischen Fachkräften im 18. Jahrhundert.

Der Bericht über einen Gefangenentransport nach Australien lässt in eine ganz andere Welt blicken, obwohl das noch gar nicht so lange her ist.

Software für die Computergenealogie

Einer der Autoren der Software Gramps Web beschreibt in einem ausführlichen Bericht, wie er persönlich zu der Mitarbeit an dem Projekt gekommen ist und welche Schwerpunkte er in der Arbeit gesetzt hat. So ist ein interessanter Insider-Bericht entstanden. Kurzmeldungen zu neuen Versionen anderer einschlägiger Familienforschungsprogramme fehlen selbstverständlich nicht.

Forschung zur Genealogie

Im vergangenen Sommer erschien ein Buch über die Familienforschung im Spannungsfeld zwischen akademischer Forschung und populärer Praxis, das der Vorsitzende des Vereins für Computergenealogie e.V. mit herausgegeben hat. In einem ausführlichen Interview beantwortet Prof. Dr. Georg Fertig viele Fragen, die sich in der Diskussion nach dem Erscheinen ergeben hatten.

Die COMPUTERGENEALOGIE 4/2022 erscheint offiziell am 18. Dezember 2022; Mitglieder des Vereins erhalten das Heft auch schon mal vor diesem Termin und können auf der Downloadseite des Vereins für Computergenealogie das Heft als Pdf-Datei herunterladen. Nicht-Mitglieder können das Magazin im Online-Shop des Pferdesportverlag Ehlers in Bremen bestellen.
Übrigens: Die Redaktion freut sich über Ihre Leserbriefe!

Zu Seite 33: „Ich hätte [im Mittelalter] nicht mit meiner Gevatterin, der Taufpatin meiner Kinder, die Ehe eingehen können.“
[korrigiert]: Die Bezeichnung „Gevatterin“ ist nur richtig in Bezug auf die Patin in ihrem Verhältnis zum Täufling, nicht in Bezug auf die Eltern des Täuflings. Sie ist Gevatterin = regional für „Patin“ des Kindes, nicht der Eltern des Kindes.

Zu S. 7: Seit 1867 galt … für alle Wehrpflichtigen eine dreijährige aktive Dienstzeit".
Man könnte nachschlagen in: „Das kleine Buch vom Deutschen Heere. Ein Hand- und Nachschlagebuch zur Belehrung über die deutsche Kriegsmacht“. Kiel und Leipzig 1901, S. 67, Abschnitt „Aktive Dienstpflicht“:
„Die aktive Dienstpflicht dauert zur Zeit
bei der Kavallerie und reitenden Artillerie 3 Jahre,
bei dem Train teils 1 Jahr, teils 2 Jahre,
bei den übrigen Truppen 2 Jahre,
bei der Marine 3 Jahre.
Ökonomiehandwerker, Krankenwärter u.s.w. dienen 2 Jahre aktiv.“
Da nun die Infanterie immer noch den größten Teil der Armee ausmachte, galt für die meisten Wehrpflichtigen die Dienstzeit „bei den übrigen Truppen“ - 2 Jahre.
Das ist ja durchaus relevant, um die Lebensläufe richtig zu rekonstruieren …

„Nach Ende des Ersten Weltkriegs wurden durch den Versailler Vertrag Mobilmachungsvorbereitungen in Deutschland verboten.“ Also vor allem wurde die Wehrpflicht verboten und die Reichswehr auf 100.000 Mann beschränkt. Das ist deutlich relevanter als die Frage von Mobilmachtungsvorbereitungen, von denen ich ansonsten gerne wüsste, wo die hätten verboten sein sollen. 100.000 Mann als Verteidigungsarmee waren ja nun schon noch erlaubt und die hätte man wohl auch mobilmachen dürfen. Sonst wären sie sinnlos gewesen.

S. 6: „Neben der preußischen Armee gab es seit diesem Zeitpunkt [1871] militärische Formationen nur noch in den Königreichen Bayern, Sachsen und Württemberg. Die vielen Kleinstaaten … verzichteten auf die Aufstellung eigener Verbände.“ Auch das ist arg missverständlich. Das klingt, als hätten die Einwohner der „Kleinstaaten“ keinen Militärdienst leisten müssen. Richtig ist: Preußen hatte nach 1871 die Verwaltung der Militärangelegenheiten der „Kleinstaaten“ übernommen. Die größeren der „Kleinstaaten“ hatten noch einzelne MIlitäreinheiten innerhalb der preuß. Organisation; die Wehrpflichtigen der kleineren der „Kleinstaaten“ dienten in der preuß. Armee, bildeten dort aber nach Möglichkeit eigene Bataillone.

S. 7: 1990 wurde „eine große Anzahl der Soldaten“ aus der NVA in die Bundeswehr übernommen. Nun. wenn man bedenkt, dass die Bundeswehr 1989 noch knapp 500.000 Mann hatte und die NVA knapp 170.000 und dass durch den 2+4-Vertrag die Stärke der Bundeswehr auf 370.000 Mann beschränkt wurde, war also fast eine Halbierung der Mannschaftsstärke von Bundeswehr und NVA erforderlich. Übernommen wurden gut 3.000 Offiziere der NVA und ein Teil der 1990 dienenden Wehrpflichtigen. Aber gut, 3.000 ist relativ gesehen auch eine „große Zahl“.

Zu S. 33: Eigentlich sollte es sich mittlerweile (nach diversen Diskussion) auch zum CompGen-Vorstand herumgesprochen haben, dass sich wohl kaum ein Familiengeschichtsforscher (und auch niemand, der sich mit DNA-Genealogie beschäftigt) auf reine Blutsverwandtschaft und Abstammung fixiert. Dass sich Familiengeschichtsforscher mit komplexen Verwandtschaftsverhältnissen beschäftigen und dass dazu Patenschaftsbeziehungen gehören, Schwägerschaften, Stiefeltern, auch Freundeskreise etc., gehören, ist eine völlige Banalität und Selbstverständlichkeit. Zumindest hier im Westen wäre eine Familiengeschichtsforschung ohne Beschäftigung mit den Paten nur begrenzt sinnvoll. Das ändert allerdings nichts an der ebenso banalen Feststellung, dass Vorfahren im Wortsinne diejenigen sind, von denen man abstammt - und dass in einer reinen Vorfahrenliste eben nur die tatsächlichen Vorfahren auftauchen.
Man sollte meinen, dass es nicht so schwierig ist, beides unter einen Hut zu kriegen: Dass Vorfahren Vorfahren sind und dass Familiengeschichtsforscher sich GLEICHZEITIG mit diversen Arten von Beziehungen beschäftigen.

Ansonsten werden übrigens „Leute, die DNA-Genealogie als Schwerpunkt ihres Hobbys betreiben“, durch die banale Feststellung, dass die gemeinsame DNA von zwei Probanden immer weniger wird, je weiter entfernt die Verwandtschaft ist, und dass zwangsläufig auch die Wahrscheinlichkeit, gemeinsame DNA zwischen zwei Probanden zu finden, immer geringer wird, in keiner Weise „provoziert“. Es bleibt weiterhin rätselhaft, woher diese Annahme kommt. Von Tatsachen kann man üblicherweise nicht provoziert werden - Missverständnisse in der Sache kritisieren, kann man allerdings schon. Wer in der Sache kritisiert, ist allerdings auch nicht „missionarisch“. Aber hier scheint es irgendwie zum guten Ton zu gehören, nicht in der Sache aufeinander zu hören, sondern dem anderen irgendwelche Etiketten aufzukleben.

Abgesehen davon, ist es sachlich unmöglich, „DNA-Genealogie als Schwerpunkt“ des Hobbys zu betreiben. Man könnte ja auch nicht „Taufbuch-Genealogie“ oder „Steuerlisten-Genealogie“ als „Schwerpunkt“ des Hobbys nehmen.

Zu S. 33 und rechten Spinnern: Zur Vollständigkeit würde dann hierher gehören, dass völkisch-rechts-rassistische Spinner in den USA die DNA-Genealogie bzw. die „Herkunftsschätzungen“ vehement ablehnen als angeblich „jüdische“ Erfindung (MyHeritage hat seinen Sitz in Israel), weil sie sich daran stoßen, dass die sog. „Herkunftsschätzungen“ in allen Fällen zeigen, dass es keine „reinen“ „Weißen“ oder Sonstwas gibt. Da widerlegt und dekonstruiert doch glatt die DNA(-Genealogie) die rassistischen Behauptungen und Ideologien …

Bleibt die Frage an @Renate_CG , ob diese sogenannte Kategorie „CompGen Blog“ als die Leserbriefspalte gedacht ist.

Zumindest bisher war das nicht so. Und was Du schreibst, wären ja schon mehrere Leserbriefe, in erheblichem Umfang.

Wo ist denn dann die richtige Kategorie zur Diskussion begleitend zur CG? Finde ich nämlich nicht. Oder ist dann auf einmal wieder das Medium Mailingliste erwünscht?
Es braucht ja heute auch nicht unbedingt gedruckte Leserbriefe, aber wohl einen Diskussionsbereich, oder?

Bislang gibt es keine solche Kategorie, Du bist der erste, der danach fragt.

Oben steht, liebe @Renate_CG:

Die müssen ja irgendwohin?
Viele Grüße!

Bisher, lieber Tobias, haben alle, die uns einen Leserbrief schreiben wollten, diesen an die Redaktions-Mail-Adresse geschrickt, die wie in jeder Pressepublikation im Impressum steht. Und als Beiträge in der Kategorie „CompGen Blog“ erwarte ich Kommentare zum CompGen Blog - ausführliche Texte zum Inhalt der CG erwarte ich hier nicht. Schöne Grüße, Renate

Aber wo kann man denn dann mit anderen Lesern über die CG sprechen? Leserbriefe, gedruckte, sind ja eine recht eindimensionale Kommunikation ohne Antwortmöglichkeit.

Du bist der erste, der diesen Wunsch äußert - da es sich um eine
Vereinspublikation handelt, ist die Vereinsmailingliste ein
naheliegender Ort für Äußerungen zur CG, davon wurde auch immer wieder
Gebrauch gemacht.

Wenn Dir eine Kategorie in Discourse sinnvoller erscheint, kannst Du den
Wunsch ja in der Kategorie „Rund um CompGen Discourse“ äußern.

Schöne Grüße,
Renate

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Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Hier in „CompGen Blog“ - Blogbeiträge sollen durchaus hier diskutiert werden können.
  2. Rund um CompGen-Discourse“ ist eine weitere Möglichkeit.
  3. militaer-l“ wäre nicht völlig daneben?

Sag uns bitte wo und ein freundlicher Moderator wird das Thema verschieben.

Bis denne…
Bernhard

Dann ist es also doch hier richtig. Ist ja schon widersprüchlich, wenn einerseits Discourse promoviert wird, dann aber auf die Mailingliste verwiesen wird.
Compgen-Discourse ist wohl falsch, da es ja nicht um Discourse geht, sondern Artikel.
Militär-L ist auch falsch, weil nun ja gerade die 5000 Leser der CG auf höchst bedauerlicherweise Fehler hingewiesen werden sollen. Es ist ja schon absehbar, dass die nächsten 10 Jahre dauernd 3 Jahre Militärdienst behauptet werden - stand ja in der CG.
Es bräuchte ein Forum oder eine Kategorie zur CG.
Gruß
Tobias_k

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Ich fände es toll, eine eigene Kategorie für die CG zu haben. Dann wäre die Redaktion noch sicht- und erreichbarer.
Wer kann so eine Kategorie anlegen? Braucht es einen Moderator?

Sven

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Hallo,

Ich finde den Vorschlag von Tobias und Sven gut, auf Discourse eine eigene Kategorie für unsere Zeitschrift anzulegen.
Sicherlich ergeben sich nach jedem Versand der CG schöne Diskussionen zu manchen Artikeln.

Viele Grüße und noch einen schönen Advent,
Reinhard

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Moin zusammen,

ich kenne den CG-Artikel nicht, kann daher nur den hier gekürzt zitierten Satz zur aktiven Dienstzeit beurteilen. Aber die Aussage, dass die dreijährige aktive Dienstzeit für alle Wehrpflichtigen galt, ist nicht grundsätzlich falsch. In der Deutschen Wehrordnung vom 28.09.1875 und auch in der Fassung vom 22.11.1888 steht:

§ 6 Dienstpflicht im stehenden Heere

  1. Die Dienstpflicht im stehenden Heere umfaßt die aktive Dienstpflicht und die Reservepflicht.
  2. Die Dienstpflicht im stehenden Heere dauert sieben Jahre.
  3. Die aktive Dienstpflicht im Heere dauert drei Jahre.
  4. Nach abgeleistetem aktiven Dienste werden die Mannschaften zur Reserve beurlaubt.

Erst mit dem Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres vom 03.08.1893 wurde die aktive Dienstzeit der Mannschaften, außer der Kavallerie und reitenden Feldartillerie, auf zwei Jahre verringert.

Artikel II - § 1
Während der Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere sind die Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jahre zum ununterbrochenen Dienst bei den Fahnen verpflichtet. …

Das als Referenz angeführte Werk des Oberleutnants Hein, „Das kleine Buch vom Deutschen Heere“ 1901, gibt also nur den damalig aktuellen Stand wieder.

Wie dargelegt, nicht grundsätzlich falsch. Es kommt aber auf den betrachteten Zeitraum an.

Beste Grüße
Robert

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Der Satz mit drei Jahren Wehrpflicht ist in der CG auf das Kaiserreich ab 1871 bezogen. Für den Zeitraum 1871 bis 1918 ist das so pauschal falsch. Sie haben recht, man muss auf den zeitlichen Rahmen schauen.

Vielen Dank, @Basil , für die genauen Fundstellen der rechtlichen Regelungen!

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