Originally published at: CompGen-Zoom-Meeting zu Open Access: Offenheit durch CC-Lizenzen • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)
Zum CompGen-Zoom-Meeting am heutigen Donnerstag, 9. Juni 2022, um 20 Uhr, haben wir hier im Blog bereits vor einer Woche eingeladen. Dort hatten wir erklärt, warum wir mit den Familien- und Ahnenforschern über „Open Access im genealogischen Verein“ diskutieren wollen. Zur Vorab-Information und als – weitere – Grundlage für die Diskussion veröffentlichen wir hier einen Beitrag von Georg Fischer für iRights.info zu den verschiedenen Stufen der Freigabe von Daten mit CC(Creative Commons)-Lizenzen:
Wie offen darf es sein? Was man beim Einräumen von CC-Lizenzen wissen sollte
Creative Commons-Lizenzen zu verwenden und die eigenen Werke zur Nachnutzung freizugeben, das ist kein Zauberwerk, wenn man einige Grundregeln beachtet. Dieser Text erläutert, welche Module bei CC zur Auswahl stehen (und empfehlenswert für OER sind) und wie man die Lizenzhinweise akkurat angibt. Hilfestellung rund um das Thema Creative Commons bieten auch die rund 130 CC-FAQs in deutscher Sprache.
Wer seine Werke unter eine CC-Lizenz stellen und damit für andere nachnutzbar machen will, sollte ein paar Regeln beachten. Grundsätzlich gilt: CC-Lizenzen lassen sich auf eine Vielzahl von Materialien anwenden, beispielsweise auf Texte, Bilder, Grafiken, Karten, Musikstücke oder Videos.
Damit man Interessierten die Möglichkeit zur Nachnutzung einräumen kann, muss man selbst über das Urheberrecht an dem betreffenden Werk verfügen. Das Urheberrecht am eigenen Werk muss dabei nicht beantragt oder registriert werden – es entsteht automatisch in dem Moment, in welchem man das Werk selbst kreiert. Dabei ist ein Mindestmaß an schöpferischer Leistung notwendig.
Wichtig ist auch, dass nur Menschen als Urheber*innen in Frage kommen: entweder als Einzelperson oder im Verbund mit anderen. Sind mehrere Menschen an der Schaffung eines Werks beteiligt, fällt ihnen allen das Urheberrecht zu. Sie gelten dann als Miturheber*innen des Werkes und haben Mitspracherecht. Organisationen, Firmen oder Institutionen fällt dagegen kein Urheberrecht an einem Werk zu, sie können lediglich Nutzungsrechte erhalten (zum Beispiel bei Auftragsarbeiten).
CC-Lizenzen sind zeitlich unbegrenzt
Eine CC-Lizenz hat kein Ablaufdatum, sie kann nicht gekündigt oder beendet werden. Die lizenzgebende Person kann die CC-Lizenz nicht widerrufen, zurückziehen oder zeitlich begrenzen, sofern sich die Nachnutzenden an die Lizenzbedingungen halten.
Die CC-Lizenz gilt so lange, wie das Urheberrecht an dem lizenzierten Inhalt besteht. In Deutschland gilt das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin. Nach Ablauf dieser Frist geht das Werk in die Gemeinfreiheit über. Damit werden auch die Bedingungen der CC-Lizenz hinfällig.
Daraus lässt sich auch eine Empfehlung ableiten. Wer Fremdmaterial nutzt und anschließend die eigenen Inhalte über CC-Lizenzen öffnen möchte, sollte den Lizenzhintergrund des Fremdmaterials genau kennen: Am besten sind vom Urheberrecht befreite, also gemeinfreie Inhalte oder solche, die bereits unter einer CC-Lizenz stehen.
Wie offen soll es sein? Welche Module zur Auswahl stehen
Insgesamt stehen der lizenzgebenden Person bei Creative Commons vier verschiedene Lizenzmodule zur Verfügung, die sich zu sechs verschiedenen Lizenzen kombinieren lassen. Darüber hinaus gibt es die besonders offene Lizenz CC0 (Creative Commons Zero), die der Gemeinfreiheit nahekommt und den Nachnutzenden keinerlei Bedingungen auferlegt.
Wer seine Inhalte freigibt, hat also Auswahl – und damit auch die Möglichkeit, die Offenheit seiner Freigaben zu steuern. Die lizenzgebende Person sollte sich fragen: Wie offen soll es denn sein?
Je offener die Lizenz, desto leichter die Nachnutzung und desto besser die Verbreitungsmöglichkeiten. Gerade im Bildungskontext empfiehlt es sich, eine offene Variante zu wählen, die Bearbeitungen zulässt – damit die Nachnutzung auch eine nachträgliche Anpassung oder Rekombination mit anderen, offen lizenzierten Inhalten erlaubt.
Fragt man CC-affine Menschen nach der besten Lizenz, hört man vermutlich als erste Antwort: CC BY. Das „BY“ steht hierbei für die Namensnennung des Urhebers, also von wem (englisch „by“) das Werk stammt. Die CC BY-Lizenz schreibt für eine Nachnutzung lediglich vor, die Lizenz anzugeben und den Namen der Urheberin zu nennen, beides idealerweise durch Verlinkungen. Darüber hinaus schränkt CC BY keine weiteren Nachnutzungsarten ein; auch Veränderungen des Materials sind erlaubt.
Das Lizenzmodul SA wird in der OER-Community ebenfalls als sinnvoll begrüßt. Es steht für „share alike“. Das bedeutet konkret: Wer den Inhalt bearbeitet, darf die neue Version nur unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergeben. Hier empfiehlt sich die Lizenz CC BY-SA.
Weniger empfehlenswert sind dagegen Lizenzen, die besonders stark in die Nachnutzungsmöglichkeiten eingreifen. Darunter fallen vor allem die restriktiven Module „ND“ („no derivatives“, keine Bearbeitungen) und „NC“ („no commercial“, keine kommerzielle Nutzung). Diese Module haben den Nachteil, dass sie im schlechtesten Falle mehr Nutzungen einschränken oder für Unsicherheiten sorgen als dies von der lizenzgebenden Person gewollt ist.
Eine gute Entscheidungshilfe bietet die folgende Grafik, die die Weichenstellungen der CC-Lizenzen abbildet: Die rote Lokomotive passiert auf ihrem Weg mehrere Weichen, die die Entscheidungen für oder gegen bestimmte Nachnutzungen repräsentieren: Biegt die Lokomotive an keiner Weiche ab, sondern fährt immer geradeaus, landet sie bei CC0, der Lizenz mit der größten Offenheit. Die Grafik stammt von Barbara Klute und Jöran Muuß-Merholz und ist selbst unter CC BY-SA 3.0 lizenziert.
Welche ist die richtige CC-Lizenz für mich? Grafik: Barbara Klute und Jöran Muuß-Merholz für wb-web (Via J&K), CC BY-SA 3.0
CC-Lizenzen akkurat angeben und Nachnutzungen freigeben
Wer ein Werk offen lizenzieren will, muss die gewünschte CC-Lizenz explizit angeben. Denn der Standardfall im Urheberrecht ist: „Alle Rechte vorbehalten“. Dieser Grundsatz gilt auch ohne schriftliche Angabe – erst durch die CC-Lizenz wird daraus „Bestimmte Rechte vorbehalten“. Oder positiv formuliert: „Bestimmte Nutzungen freigegeben“.
Es gilt also, die eigenen Werke so präzise wie möglich freizugeben. Man tut den Nachnutzenden damit nicht nur einen Gefallen, sondern sorgt auch für notwendige Rechtssicherheit. Konkret bedeutet das: Die genaue Lizenz, inklusive der Version (in der Regel 3.0 oder 4.0), ist anzugeben. Ein salopper Hinweis wie beispielsweise „Creative Commons-Lizenz“ oder ähnliches reicht nicht aus.
Sofern möglich, sollten die jeweiligen Lizenzbedingungen auch verlinkt werden, damit die Nachnutzenden sich gleich über die Bedingungen informieren können, beispielsweise auf der deutschsprachigen Website von Creative Commons. Dort finden sich auch die Piktogramme der Lizenzen, die man verwenden darf und sollte, denn sie haben Signalwirkung und Wiedererkennungswert.
Es gibt keine feste Vorschrift, wo die Lizenzhinweise am oder im Werk anzubringen sind. Sie sollten in jedem Fall gut sichtbar, in einer angemessenen Größe und leicht zu finden sein. Das kann je nach Materialgattung natürlich variieren:
- Bei Bildwerken kann der Hinweis am Bildrand oder nahe am Bild, gegebenenfalls auch in einer Übersichtsdarstellung enthalten sein;
- geht es um ein Video, könnte der Hinweis am Anfang oder am Ende des Werks stehen, gegebenenfalls auch an der betreffenden Stelle eingeblendet werden;
- bei Musikstücken ist eine Angabe außerhalb des Werks sinnvoll, beispielsweise im Inlay der CD oder bei YouTube in der Titelbeschreibung.
Noch Fragen? Die deutschen CC-FAQs helfen weiter!
So weit die Theorie – in der Praxis ergeben sich typischerweise weitere Fragen. In diesen Fällen helfen die deutschen CC-FAQs weiter. Die „frequently asked questions“, oft gestellte (und beantwortete) Fragen, bieten ein umfangreiches Informationsangebot zu Creative Commons.
Rund 130 FAQs liegen seit Mitte 2021 in deutscher Sprache vor. Sie orientieren sich an den US-amerikanischen FAQs von Creative Commons, sind aber explizit auf die deutsche Urheberrechtslage zugeschnitten.
Aufgeteilt sind die deutschen CC-FAQs in mehrere Blöcke: Sie orientieren sich an typischen Praxisfällen – und entsprechenden Fragen, die dabei auftreten. Die Fragen sind logisch sortiert: Das heißt, dass ähnliche Fragen und Themen zusammengefasst sind, so dass sich die CC-FAQs auch gut zum Einlesen in die Materie eignen.
Inhaltlich kommen in den CC-FAQs allgemeine Fragen zur Sprache, zum Beispiel: „Was kann mit CC-Lizenzen freigegeben werden?“, „Worauf sind sie anwendbar?“ oder „Was muss ich allgemein beachten, bevor und während ich CC-lizenzierte Inhalte nutze?“. Auch die verschiedenen Lizenzmodule werden ausführlich und anschaulich erläutert. Daneben werden spezielle Themen behandelt, beispielsweise zu Text- und Data-Mining oder Künstlicher Intelligenz.
Wer also die eigenen Inhalte unter CC-Lizenz stellen oder fremde OER nutzen will und ein Anliegen hat, wird hier mit Sicherheit fündig. Erstellt wurde das deutsche FAQ-Informationsangebot von Mitgliedern der deutschen Creative Commons-Abteilung.
Und klar: Die deutschen FAQs stehen selbst unter einer Creative Commons-Lizenz, die eine Nachnutzung ermöglicht. In diesem Fall die beliebte CC BY 4.0.
Hinweis: Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation von iRights.info, dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo.
Dieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Georg Fischer für iRights.info.