Civilstandsregister 1809-1814, wie lebten die Menschen damit?

Hallo,
mal eine Frage zu den Auswirkungen des Civilstandsregister in der Franzosenzeit 1809-1814.

Nach meinem Wissen wurden im Herbst 1811 die Mairien/B�rgermeistereien in einer Gebietsreform neu strukturiert. Die Ems wurde Grenze.
Westlich der Ems: Departement der Lippe.
�stlich der Ems: Departement der Ober-Ems.
F�r Lathen bedeutete dies beispielsweise: die D�rfer Niederlangen und Oberlangen (beide westlich der Ems) geh�rten nun zu Heede. Von Oberlangen nach Heede sind es lt. Google-maps ca. 18 km Fu�weg (3 Stunden und 30 Minuten). Dies w�rde bei einer Geburt vermutlich folgendes bedeuten.
Mit dem S�ugling und zwei Zeugen bei Wind und Wetter 3 Stunden und 30 Minuten zum Maire nach Heede gehen. Kind vorzeigen, Geburtsurkunde ausstellen lassen und wieder zur�ck.
Wie wurde der S�ugling in den 7 Stunden gestillt?

Stefan Hilling schreef op 04-11-14 09:41:

Hallo,
mal eine Frage zu den Auswirkungen des Civilstandsregister in der Franzosenzeit 1809-1814.

Nach meinem Wissen wurden im Herbst 1811 die Mairien/B�rgermeistereien in einer Gebietsreform neu strukturiert. Die Ems wurde Grenze.
Westlich der Ems: Departement der Lippe.
�stlich der Ems: Departement der Ober-Ems.
F�r Lathen bedeutete dies beispielsweise: die D�rfer Niederlangen und Oberlangen (beide westlich der Ems) geh�rten nun zu Heede. Von Oberlangen nach Heede sind es lt. Google-maps ca. 18 km Fu�weg (3 Stunden und 30 Minuten). Dies w�rde bei einer Geburt vermutlich folgendes bedeuten.
Mit dem S�ugling und zwei Zeugen bei Wind und Wetter 3 Stunden und 30 Minuten zum Maire nach Heede gehen. Kind vorzeigen, Geburtsurkunde ausstellen lassen und wieder zur�ck.
Wie wurde der S�ugling in den 7 Stunden gestillt?

Beste Stefan

Ob der S�ugling mitgenommen w�rde zum Standesambt glaube ich nicht. Beim Taufe war der S�ugling sehr erw�nscht, beim Standesambt war das nicht notwendig. Der Vater und Zeugen genugten.

Was mich bei den Taufangaben in R�tenbrock aufgefallen ist, ist das viele Tauflinge getauft sind befor sie, laut die Angaben beim Standesambt im Odoorn und Emmen, geboren sind. Also die Reise von Zandberg oder Roswinkel nach R�tenbrock machte mann sofort mit dem S�ugling, aber die Reise nach dem Standesambt w�rde viel sp�ter gemacht. Oft so Sp�t dass mann mit dem Geburtsdatum marchandieren musste.

Deine Frage bleibt also stehen, nicht f�r das Standesambt, sondern f�r die Kirche.

Hallo Johannes,

In Heede wurden 1813 die Civilstandsurkunden einfach auf blankes Papier geschrieben.
In Lathen wurden 1813 aber Vordrucke genutzt.Dort war eingedruckt �der uns ein Kind ____ Geschlechts vorgezeiget hat�.
Demnach sollte in Lathen das Kind, lt. Vordruck, vorgezeigt werden.
In Heede wird nicht auf die Anwesenheit von dem Kind hingewiesen.
Was war nun die richtige Vorgehensweise?

In Schepsdorf (wie Heede links der Ems) wird 1813 geschrieben (kein Vordruck): Comparent zeigte das Neugebohrne Kind vor, dessen Geschlecht mit der Anzeige �bereinstimmte.

In Wesuwe (links der Ems) gibt es 1813 auch keine Vordrucke und es wird nicht die Anwesenheit des Kindes erw�hnt.

In Hesepe (links der Ems) gab es 1813 auch keine Vordrucke und es wird geschrieben: Comparent zeigte das Neugebohrne Kind vor, welches mit dessen Geschlechts Angabe �bereinstimmte.

In Bokeloh (rechts der Ems) gab es 1813 Vordrucke und es steht dort: der uns ein Kind ___ Geschlechts vorgezeiget hat.

Dann k�nnte es Auslegungssache gewesen sein, ob das Kind vorgezeigt werden sollte oder nicht?

Und anscheinend gab es in Departement der Lippe (links der Ems) kaum Vordrucke.
Im Oberemsdepartement (rechts der Ems) gab es anscheinend fast nur Vordrucke.

Stefan Hilling schreef op 04-11-14 19:35:

Hallo Johannes,

In Heede wurden 1813 die Civilstandsurkunden einfach auf blankes Papier geschrieben.
In Lathen wurden 1813 aber Vordrucke genutzt.Dort war eingedruckt �der uns ein Kind ____ Geschlechts vorgezeiget hat�.
Demnach sollte in Lathen das Kind, lt. Vordruck, vorgezeigt werden.
In Heede wird nicht auf die Anwesenheit von dem Kind hingewiesen.
Was war nun die richtige Vorgehensweise?

In Schepsdorf (wie Heede links der Ems) wird 1813 geschrieben (kein Vordruck): Comparent zeigte das Neugebohrne Kind vor, dessen Geschlecht mit der Anzeige �bereinstimmte.

In Wesuwe (links der Ems) gibt es 1813 auch keine Vordrucke und es wird nicht die Anwesenheit des Kindes erw�hnt.

In Hesepe (links der Ems) gab es 1813 auch keine Vordrucke und es wird geschrieben: Comparent zeigte das Neugebohrne Kind vor, welches mit dessen Geschlechts Angabe �bereinstimmte.

In Bokeloh (rechts der Ems) gab es 1813 Vordrucke und es steht dort: der uns ein Kind ___ Geschlechts vorgezeiget hat.

Dann k�nnte es Auslegungssache gewesen sein, ob das Kind vorgezeigt werden sollte oder nicht?

Und anscheinend gab es in Departement der Lippe (links der Ems) kaum Vordrucke.
Im Oberemsdepartement (rechts der Ems) gab es anscheinend fast nur Vordrucke.

Beste Stefan

Ich habe mich nie realisiert das mann das Kind mittgenommen hat zum Standesambt. In Holl�ndische Urkunden (1813, Departement Wester Eems) finde ich meistens: "...welke ons heeft verklaard dat ... zijne wettige egtgenote ... bevallen is van...". Weiter noch den Namen und die Zeugen. Hier war das Kind also nicht dabei.

Aber es gibt auch einigen Urkunden mit: "...welke ons een kind van het (mannelijk) geslacht heeft voorgesteld..." und "...aan hetwelk hij verklaard heeft den voornamen van..." "Gemelde verklaring en voorstelling is in tegenwoordigheid van..." Dies stimmt �berein mit deinen Urkunden. Ich habe nicht gefunden dass der Beambter des Standesambtes selber das Geschlecht des Kindes festgestellt hatte, aber vielleicht f�hrte der Pflicht auch hier so weit.

Hallo Johannes,

war die Urkunde ein Vordruck oder war alles handgeschrieben?

Ich hatte die Frage auch bei "Emsland Bentheim facebook" gestellt.
Gerade erhalte ich folgende Info.
_Der Code Napoleon hatte dazu folgende Vorschrift:_

/ Von den Geburts-Urkunden.//
// 55. Jede Geburt soll binnen den ersten drey Tagen nach der Niederkunft bem Orts-Beamten des Personenstandes gemeldet, und das Kind ihm vorgezeigt werden./

Demnach war das Vorzeigen des Kindes beim Civilstandsbeamten Vorschrift.
Anscheinend gab es bei den langen Wegen (z.B. Oberlangen nach Heede = 18 km hin und 18 km zur�ck) ausnahmen von der Regel.

Stefan Hilling schreef op 05-11-14 17:18:

Hallo Johannes,

war die Urkunde ein Vordruck oder war alles handgeschrieben?

Ich hatte die Frage auch bei "Emsland Bentheim facebook" gestellt.
Gerade erhalte ich folgende Info.
_Der Code Napoleon hatte dazu folgende Vorschrift:_

/ Von den Geburts-Urkunden.//
// 55. Jede Geburt soll binnen den ersten drey Tagen nach der Niederkunft bem Orts-Beamten des Personenstandes gemeldet, und das Kind ihm vorgezeigt werden./

Demnach war das Vorzeigen des Kindes beim Civilstandsbeamten Vorschrift.
Anscheinend gab es bei den langen Wegen (z.B. Oberlangen nach Heede = 18 km hin und 18 km zur�ck) ausnahmen von der Regel.

Beste Stefan

Ein Vordruck finde ich in Drenthe erst in 1818, bis 1818 ist alles handgeschrieben. Eigentlich finde ich nur in der Gemeinde Dalen Vorzeigungen. Ich habe beim Drents Archief Nachfrage getan, denn es interessiert mich auch wie das damals geschah.

Stefan Hilling schreef op 05-11-14 17:18:

Hallo Johannes,

war die Urkunde ein Vordruck oder war alles handgeschrieben?

Ich hatte die Frage auch bei "Emsland Bentheim facebook" gestellt.
Gerade erhalte ich folgende Info.
_Der Code Napoleon hatte dazu folgende Vorschrift:_

/ Von den Geburts-Urkunden.//
// 55. Jede Geburt soll binnen den ersten drey Tagen nach der Niederkunft bem Orts-Beamten des Personenstandes gemeldet, und das Kind ihm vorgezeigt werden./

Demnach war das Vorzeigen des Kindes beim Civilstandsbeamten Vorschrift.
Anscheinend gab es bei den langen Wegen (z.B. Oberlangen nach Heede = 18 km hin und 18 km zur�ck) ausnahmen von der Regel.

Beste Stefan

Beim Reichsarchiv in Assen glaubte mann nicht das das Kind wirklich vorgezeigt w�rde.

Bei weitere Suche auf dem Internet fand ich aber das der Beambter befugt war zu erlangen das das Kind ihm vorgezeigt w�rde: "Il pourra exiger que l'enfent lui soit pr�sent�". Die meisten Beambten hatten diese Befugnis offensichtlich nicht ben�tigt, aber, wie es sich anseht, hat mann das im Emsland standardisiert.