Bürgerrecht im 15. Jahrhundert - Kriterien?

Welche Kriterien musste man(n) erf�llen, um das B�rgerrecht einer
Stadt zu erhalten?

-Gab es ein Mindestalter?
-Musste man in dieser Stadt Besitz vorweisen k�nnen bzw. war die
Verleihung des B�rgerrechts an einen bestimmten Stand oder vielleicht
ein bestimmtes Handwerk gebunden?
-War f�r Ausw�rtige die Verleihung des B�rgerrechts an den Akt der
Heirat mit einer Einheimigen gebunden?
-Wie lange musste man als Ausw�rtiger/Zugezogener in dieser Stadt
gelebt haben?
-Konnte man das B�rgerrecht in mehr als einer Stadt gleichzeitig
besitzen?
-Ist das B�rgerrecht an die S�hne vererbbar gewesen?
-Konnte ein Zugezogener B�rger einer Stadt werden, obwohl er aus einem
ganz anderen Kurf�rstentum oder K�nigreich stammte?

Beispiel: K�mmereirechnungen des Jahres 1443 der Stadt
Altenburg/Th�ringen. Nickel SCHREYER gab 16 Groschen und 2 Denar f�r
das B�rgerrecht. Er stammte vermutlich aus der Oberpfalz.

Waren diese Kriterien von Stadt zu Stadt unterschiedlich oder kann man
eine allgemeine Linie erkennen?

Vielen Dank im Voraus f�r alle Hinweise!

Udo Schreyer, Chemnitz