Bürgerbrief, Beruf

Hallo liebe Mitstreiter,
ich besitze einen Bürgerbrief eines Ahnen von 1834 der Stadt Elbingen.
Meine Frage: Bis wann musste ein Bürgerbrief erworben werden, welche
Rechte erwarb man damit? War für die Ausübung eines Berufes in der Stadt
ein Bürgerbrief erforderlich oder nur für den, der ein Geschäft führen
wollte?
Eine Abschrift des Antrages soweit ich es entziffern kann:

Dem Michael Schnigge sollen wir das nachgesuchte Bürgerrecht zum
selbständigen Verfertigen
von Haarlocken gegen Entrichtung der gewöhnlichen Bürgerbriefkosten und
zwar:
            Bürgerrechtsgeld…10 Thaler
            Beitrag zum ??? …2 Thaler
            
            Summa zur Kämmerkasse 12 Thaler
            Zur Armenkasse…3 Thaler
            Zur Synodalkasse…4 Thaler

ertheilen, ihm auch gestatten, sie nach und nach in vierteljährlichen
Abschlagszahlungen von 5 Thalern zu berechtigen und mint??jni mit der
ersten Zahlung den Anfang zu machen.
Der Michael Schnigge hat jedoch diese Zahlung in den bestimmten Terminen
prompt und unerinnert zu leisten bei Vermeidung der sofortigen E???
in ??? Überrest, und am 15ten November 1834 über die zuständige
Berichtigung säm???lichen Kosten sich auszuwe??? Damit dann die
Verpflichtung erfiolgen kann.

Elbing den 5ten November 1833

Der Magistrat

Leider ist das Dokument sehr verblichen. Ich bin nicht sicher, dass ich
es richtig entziffert habe.
Wie war zu dieser Zeit die Währung? War die Summe von 19 Thaler viel?
War ein Haarlockenverfertiger ein Perückenmacher?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Jürgen Schnigge