Bürger

Liebe Listenkolleg(inn)en,

ich sto�e des �fteren auf den Begriff "B�rger", der immer in die Aufz�hlung der Berufe eingereiht ist; z. B.: Johannes M�ller, Ackerer und B�rger.
Was sollte damit ausgesagt werden?

Lieber Willi: Der Begriff "Buerger" in English is Citizen. Also Einwohner des Dorfes. Alfred

Hallo Willi Morhbacher,
"B�rger" wird dann miterw�hnt, wenn die betr. Person das B�rgerrecht, bzw. die B�rgerrechte besa�. Das bezog sich in dem Zeitraum, in dem die meisten von uns forschen, i.d.R. auf die Stadtb�rgerschaft. Nicht jeder Bewohner einer Stadt hatte automatisch auch das B�rgerrecht, bzw. er war nicht automatisch B�rger. Das B�rgerrecht wurde verliehen und war i.d.R. an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Hauseigentum, sonstiges Verm�gen, u.a. Meist mu�te der Erwerb auch bezahlt werden. Jede Stadt konnte da ihre eigenen Regeln aufstellen. Es war wohl auch oft nicht vererbbar.
Die h�ufigsten Gegenbegriffe waren u.a. "Einwohner", "Beisasse". Das waren Leute, die zwar ganz legal in der Stadt wohnten, aber nicht den Rechtsstatus eines B�rgers besa�en. Die Unterscheidung war rechtlich sehr wichtig und wurde deshalb oft erw�hnt. Auch ich habe sowohl "B�rger" als auch "Beisassen" unter meinen Vorfahren.
Ganz fr�her, seit dem Mittelalter, bedeutete B�rger "Bewohner einer Burg"

mit freundlichen Gr��en
Gisela (Ruths)

Willi Mohrbacher schrieb:

Hallo Gisela,

nur zur Ergänzung:
Ein Bürger war ursprünglich Bewohner der Burg oder der Umgebung der Burg
(ein geschützter Rechtsbezirk), um z. Bsp. zugezogene Handwerker
unter den Schutz des Burgherrn zu stellen,

Das Bürgerrecht wurde selten kostenlos verliehen (begehrter Handwerker,
Kunsthandwerker)
wurde dann oft auf die Witwe (Zunftrecht) übertragen, sodass ein "Altgeselle"
nicht nur die Meisterstelle, sondern auch das Bürgerrecht erheiraten konnte.

Selten, aber es kam auch vor, bekam ein Inwohner das Bürgerrecht wegen
besonderer Dienste (z. Bsp. Stadtverteidigung) verliegen.

Grüsse
Eberhard

Am/Um 08:11 16.08.2006 +0200 schrieben Sie:

da� er das B�rgerrecht des jeweiligen Ortes/Stadt erworben hat. Nicht jeder Bewohner eines Ortes/Stadt war zugleich B�rger. Das Recht konnte er sich durch besondere Auflagen und Regeln erwerben.

Gru�

Hartmut Passauer

willi@mohrbachers.de schrieb: