Brenneke aus Braunschweig

Ich suche den Bruder einer Freundin von mir.
Die Mutter von dieser Freundin wurde mit 14 Jahren schwanger und bekam einen Sohn der heute ca. 52 Jahre sein müsste.
Wer kann helfen
hans@selbach.at

Hallo Herr Selbach,

Konkreter geht‘s nimmer, oder? Wie soll da einer helfen???

Kopfschüttelnde Grüße

Alexander Peren

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Hallo Herr Peren,

Sie würden also hier öffentlich nach einer lebenden Person suchen und alle möglichen persönlichen Details angeben?
Herr Selbach hat den gesuchten Namen genannt und wenn jemand von dieser Liste Informationen hat, wird sich die Person schon bei ihm melden! Es kann nur jemand helfen, dem dieser Name bekannt ist, denn Sie kennen ja auch die Schutzfristen, oder?

Sie sind immer recht schnell mit Ihren Beurteilungen! Ich finde das unangenehm.

Gruß
Uppenthal

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Sehr geehrte Frau Uppenthal,

Ja, da haben Sie wohl Recht. Ich hatte meine Überlegungen zu knapp und zu unklar ausgedrückt. Dafür entschuldige ich mich und bitte um Nachsicht.

Die ausführliche Antwort hole ich jetzt nach und möchte damit verdeutlichen, was ich eigentlich meinte, obwohl ich es nicht nieder geschrieben hatte.

Mit dem ersten Satz („Konkreter geht‘s nimmer“) hatte ich - ohne es zu schreiben - inkluiert, dass mir hier fehlt, was denn schon unternommen wurde und warum das alles nicht geklappt hat. Zum Beispiel, warum es mit dem Einwohnermeldeamt nicht erfolgreich war.
Ich komm gleich noch mal darauf zurück, um nicht wieder zu knapp zu schreiben.

Der zweite Satz „Wie soll da einer helfen“ ist ebenfalls zu knapp geraten, ich habe da ebenfalls viel zu viel als „selbstverständlich“ vorausgesetzt und glaubte, es gar nicht ausformulieren zu müssen. Nun weiß ich, dass das eine Fehlannahme war. Daher die nun ausführliche Variante: „Das ist alles so jung, dass es noch deutlich unter Datenschutz fällt, wie sollen wir da helfen?. Aber da es sich ja um den Bruder handelt, hat die Schwester ein „berechtigtes Interesse“ und daher gilt für die Schwester die Regelung des Datenschutzes nicht“.

Dass meine zu knappen Worte, bei dem ich viel zu viel als „selbstverständlich“ vorausgesetzt hatte - offenbar nicht nur bei Ihnen - zu einem kompletten Missverständnis geführt hat, dafür entschuldige ich mich sehr. Das war wirklich nicht meine Absicht. Ich hoffe, meine hier erweiterte Version kann da zumindest ein wenig Wiedergutmachung schaffen.

Wie oben angeführt, komme ich nun noch mal auf das Einwohnermeldeamt zurück.

Das „berechtigte Interesse“ ist bei der Schwester gegeben (direkte Verwandtschaft ersten.Grades), daher kann sie sich jederzeit an das Standesamt wenden, in der die Mutter 1972 gelebt hatte und dort die Geburtseintragung ihres Bruders anfordern. Gleichzeitig gibt es im dortigen Einwohnermeldeamt einen Meldebogen vom Bruder, auf dem auch der (wahrscheinliche) Wegzug aus dieser Gemeinde/Stadt vermerkt sein muss: „Wegzug am … nach …“. Dann das gleiche Spiel bei dem Einwohnermeldeamt, wohin er gezogen ist. Wenn er auch da wieder weg gezogen ist steht auf dieser Meldekarte ebenfalls „Wegzug am … nach …“ und so weiter. Bis man in der Jetztzeit angekommen ist.

Da die Mutter ja erst 14 Jahre alt war, gibt es darüber hinaus sicher auch beim Jugendamt der damaligen Wohnsitzgemeinde eine entsprechende Jugendbetreuungsakte und beim zuständigen Vormundschaftsgericht eine entsprechende Vormundschaftsakte. In all diesen Unterlagen könnten sich Hinweise über den weiteren Lebenslauf des Bruders (z.B. Heimunterbringung etc.) finden. Auch beim damals zuständigen Amtsgericht könnten sich Unterlagen finden, denn egal wie die Schwangerschaft der 14jährigen von Statten gegangen ist (Vergewaltigung, Inzest, oder einfach nur Naivität einer nicht aufgeklärten 14jährigen), immer hat es sich gehandelt um „Sex mit einer Minderjährigen“, was automatisch zu einem Gerichtsverfahren geführt hat/haben muss. Wie das gerichtsmäßig gehandhabt wurde, wenn das Mädchen standhaft geschwiegen hat, weiß ich nicht, vielleicht weiß das jemand anderer.
Bei einer Heimunterbringung des Bruders gibt es natürlich auch noch Unterlagen des Heimträgers (z.B. Kirche, Gemeinde/Stadt), in denen auch noch entsprechende Hinweise über den Verbleib des Bruders zu finden sein könnten.

Wie gesagt, wir Außenstehende können da sowieso nicht helfen (Datenschutz) . Und dass jemand diesen Bruder kennt, wäre mehr als ein Sechser im Lotto.

Nun zum Namen: Ich gehe mal davon aus, dass die Schreibweise richtig ist und ferner - obwohl nicht genannt - auch der Vorname bekannt ist.

Sucht man im Telefonbuch

So werden deutschlandweit 83 Treffer ausgegeben. Sollte der entsprechende Vorname auch genannt sein, würde ich doch als Schwester einfach mal dort anrufen…

Das natürlich nur, wenn er seinen Namen nicht abgelegt hat und heute ganz anders heißt. Aber dass irgend ein „Brenneke“ was über den Bruder weiß, ist schon mal viel größer als unsereins.

Aber wie gesagt, ich denke, das ist gar nicht notwendig, da es über das Einwohnermeldeamt einfacher gehen sollte, da durch die direkte Verwandtschaft der Datenschutz nicht greift.

Sehr geehrte Frau Uppenthal, sehr geehrter Herr Selbach, nochmals Entschuldigung. Für mich ist das alles so selbstverständlich, dass ich zuerst nicht geglaubt hatte, das niederschreiben zu müssen.

Ich hoffe, Sie können meine Entschuldigung annehmen.

Allzeit viel Forschererfolg wünscht nebst einem schönen Abend

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Peren

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Ach, vielleicht noch eine Hintergrundinformation, die aber nicht als Ausflucht missverstanden werden soll, die aber mit erklären soll, warum das alles für mich so selbstverständlich ist, so dass ich glaubte, das nicht alles aufführen zu müssen.

Ich bin seit Jahren Mitglied im deutsch-französischen Verein Herzen-ohne-Grenzen/Coers-sans-frontieres.

Das ist ein Verein, der verschollene Väter sucht von Kindern, die zwischen Deutschen und Franzosen während und (als Besatzungsmacht) unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg gezeugt wurden. Zwar waren das überwiegend Liebeszeugungen, aber bei all diesen Fällen handelt es sich ebenfalls (noch) um Informationen, die unter den Datenschutz fallen. Die zusätzliche Schwierigkeit ist dort, dass es sich immer um militärangehörige Männer gehandelt hat, die somit nicht der Zivilverwaltung unterlagen. Und alles was Miliär betrifft unterliegt zusätzlich verschärften Geheimhaltungsvorschriften. Damit ist die Suche nach diesen Vätern um ein vielfaches schwieriger als die Suche nach einer Person, bei dessen Suche alle Beteiligten nur Zivilpersonen sind. Aber im Prinzip ist auch bei HOG die Suche wie oben beschrieben. Irgendwo findet sich meist ein Hinweis - oft als Randnotiz - die letztlich zum Erfolg führt. HOG hat schon viele Väter ausfindig gemacht - siehe Homepage des Vereins.

Allzeit viel Forschererfolg wünscht nebst einem schönen Abend

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Peren

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Moin Herr Peren,

schön, dass Sie uns das alles geschrieben haben, das wussten wir ja alle nicht, wir sind ja alles Anfänger… Ironie aus :innocent:

Wie konnte diese Gemeinschaft nur existieren, bevor Sie dazustießen? …

Kopfschüttelnde Grüße
Uppenthal