könnte mir jemand helfen - ich habe einen Artikel verfasst, weiß aber nicht, wie man sie in die Kategorien und in diesem Fall ins DNA-Genealogie-Portal bekommt (und hab gerade nicht die Zeit, alle Anleitungen zu durchforsten, ein entsprechender Link wäre auch schon eine Hilfe). https://wiki.genealogy.net/Forensische_DNA-Genealogie
Eine zweite Sache: GEDmatch schreibt sich so, aber der GenWiki-Artikel hat eine andere Überschrift. Das wissen vermutlich viele Leute nicht, deshalb gibt es eine Weiterleitung von „gedmatch“ - aber wie könnte man das im Artikel richtigstellen?
Schöner und aktueller Artikel! Möchtest Du @Renate_E dazu zum 1. Juli einen Blog-Beitrag machen oder soll das Blog-Team das aufgreifen?
Ich habe den gewünschten Hinweis und die Kategorie ergänzt sowie Tippfehler korrigiert.
Mir fehlt noch eine Beschreibung wie denn nun die forensische Methode funktioniert. Zählen die Methoden mit denen man Clans von Steinzeitmenschen identifiziert auch hier dazu (Identifikation unbekannter Toten) oder ist das etwas anderes und sollte also abgegrenzt werden?
danke für den „Einbau“ ins DNA-Genealogie-Portal und die Tippfehlerkorrekturen.
Schöner und aktueller Artikel! Möchtest Du @Renate_E dazu zum 1. Juli einen Blog-Beitrag machen oder soll das Blog-Team das aufgreifen?
Danke, und: Klar kann ich (am Wochenende) einen Blogartikel schreiben. Hatte ich vergessen, Euch auf das Datum hinzuweisen? Für die nächste CG ist das Thema auch schon geplant.
Mir fehlt noch eine Beschreibung wie denn nun die forensische Methode funktioniert. Zählen die Methoden mit denen man Clans von Steinzeitmenschen identifiziert auch hier dazu (Identifikation unbekannter Toten) oder ist das etwas anderes und sollte also abgegrenzt werden?
Nein, es geht nur um autosomale Matches.
Ich hatte noch nicht die Zeit, den Artikel ausführlicher zu machen. Ich brauchte ihn, um die Links und Fakten woanders „im Paket“ zu verlinken.
Es geht v.a. um Persönlichkeitsrechte, und der Datenschutz ist in dem Fall durch das Strafrecht gedeckt (sagen die Experten der EU-Länder, in denen es erlaubt ist, als Pilotfall oder via Gesetz). Das ist auch der Grund dafür, dass in Schweden und Dänemark die Identifikation unbekannter Toter nicht im Gesetz steht - diesen Fällen fielen nicht unter das Strafrecht und müssten datenschutzrechtlich anders behandelt werden. Und: Bei FTDNA und GEDmatch muss man aktiv zustimmen, dass die eigenen Daten für Polizeiermittlungen genutzt werden dürfen. Und wenn ja, ist es ein „Einbahnstraßen-Matching“. Wenn die DNA-Spur eines Cousins von mir dort landen würde, könnte ich das nicht sehen.