Hallo Silke,
im Wesentlichen ist das eine Aufzählung der Leute, die an der Ordination beteiligt waren. Nun habe ich zwar das große Latinum (lang, lang ist’s her ;-)), aber an diesem Text hatte ich doch heftig zu knabbern; zum einen wegen des verzwirbelten Satzbaus (es ist fast nicht möglich, in diesem Wust von Ablativen überhaupt ein Subjekt und Prädikat zu finden, von dem alles andere abhängt), zum anderen, weil eine genaue inhaltliche Interpretation spezielle Kenntnisse der Verhältnisse im damaligen Kurfürstentum Hannover erfordert (über die ich nicht verfüge). Doch dazu später. Hier erst einmal meine Lesung und Übersetzung:
Anno 1738
Pastore ne.[?] Friederico Wilhelmo
Leschen. Deo benigne an-
nuente. Sacro baptismatis
fonte regno gratiae Domini
nostri Iesu Christi additi: Postquam
sacro huic officio Dominica xx.
post Trinitatis jussu Sacri Synoediy[?]
Hannoverani Celeberrimi, praefectus fuit.[?]
Et quidem a viro summo Reve-
rendo nec non Doctissimo Domino
Andrea Hagemanno Dioeceseos Mun-
densis hoc tempore ultra quadra-
ginta annos superattendente Meri-
tissimo ultimo. Nec non a
Viro Illustri ac Generoso Domino
C. F. de Manstein Satrapae Praefe-
ctura Mundensis gravissimo ut et
a Domino G. W. Steuerwald Prae-
fecto
Praefecto ibidem vigilantissimis
Commissariis Regiae Majestatis Ma-
gnae Britanniae ad hunc actum
constitutis, venerabilibus ac ma-
xime dignis.
Adstantibus viris Plurimum
Reverendis D[o]m[in]o: etc. etc. Stutz-
bach Letmershusanorum
ut et Domino etc. etc. Dann-
hauero Mengershusanorum
h.[oc] t.[empore] Pastoribus fidelis-
simis ac Meritissimis.
Zu deutsch:
Durch den ?? Pastor Friedrich Wilhelm Leschen wurden [sie] mit Gottes gütiger Hilfe im heiligen Quell der Taufe dem Reich der Gnade unseres Herrn Jesus Christus hinzugefügt; nachdem ihm am 20. Sonntag nach Trinitatis auf Anordnung der hochberühmten Heiligen Hannoveranischen Synode die Führung dieses heiligen Amtes übertragen worden war.
Und gleichfalls vom hochwürdigsten sowie hochgelehrten Herrn Andreas Hagemann, derzeit seit mehr als vierzig Jahren höchlichst verdienten Superintendenten des Mündenschen Sprengels, sowie von dem berühmten und großherzigen Manne, dem Herrn C. F. von Manstein, dem überaus würdigen Landrat des Mündener Kreises, sowie von dem Herrn G. W. Steuerwald, Bürgermeister ebenda, als überaus pflichteifrige, verehrenswerte und höchst würdige Kommissare Ihrer Königlichen Majestät von Großbritannien für diesen Akt eingesetzt.
Beistand leisteten die hochwürdigsten Herren, der Herr (usw.) Stutzbach, der Letmershausener, sowie der Herr (usw.) Dannhauer, der Mengershausener derzeitige getreueste und hochverdiente Pastoren.
Man sieht, dass am Anfang von einer Taufe die Rede ist, die Leschen vorgenommen hat, aber nirgendwo steht, welche Personen da eigentlich getauft wurden (es ist eine Mehrzahl). Der 20. Sonntag nach Trinitatis 1738 war der 22. Oktober. „Mundensis“ (Mündener) bezieht sich auf Hannoversch Münden. Die deutschen Bezeichnungen Sprengel (für dioecesis), Landrat (für satrapes), Kreis (für praefectura) und Bürgermeister (für praefectus) habe ich mehr oder weniger erfunden, um einen Eindruck zu geben, was gemeint ist; historisch sind sie nicht. Wie das in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Hannover tatsächlich korrekt auf Deutsch hieß, müsste man einen darauf spezialisierten Historiker fragen. Nur beim Bürgermeister denke ich, dass es so stimmt. Und schließlich gibt es zwar Mengershausen als Nachbarort von Rosdorf, aber kein Letmershausen. In Frage käme Lemshausen gleich neben Mengershausen oder das weiter westlich gelegene Settmarshausen; der Anfangsbuchstabe im Dokument ist aber eindeutig ein L.
Nett finde ich, dass, dem barocken Zeitstil entsprechend, die vornehmeren Herrschaften alle mit den schwülstigsten Titeln bedacht werden, während man sich bei den einfachen Dorfpastoren aus der Nachbarschaft mit einem schlichten „etc. etc.“ begnügt.
Freundlichen Gruß
Klaus (Bailly)