Hallo Forscherfreunde,
vor einem Jahr hatte ich bereits diese Frage gestellt und ich möchte ab
und zu diese Fragestellung wiederholen, denn es kommen doch immer
neue Mitglieder dazu. Vielleicht hat sich einer auch mal mit der
Bewusstseinsbildung unserer Vorfahren befasst. Es ist mir schon klar, dass
dem grössten Teil der Bevölkerung der Wechsel eines Landesherrn bzw.
Grundherrn eigentlich ganz gleich war, es änderte sich fast nichts für sie persönlich.
Bitte betrachten Sie es aber mal aus der Sicht unserer Zeit, wenn eine Firma
von einer anderen Firma oder gar von einer ausländischen Firma
übernommen wird. Es gibt/gab immer Gewinner und Verlierer.
In meinen Forschungen konnte ich feststellen, dass die Hermsdorfer Bauern
schon um 1650 (Ende des 30-jährigen Krieges) vom Grundherrn der
Grundherrschaft Waldenburg-Neuhaus das Erbrecht zu ihren Bauerngütern
erhielten. Sicherlich ist das nicht so ganz nur aus Güte der Herrschaft
geschehen, denn ...
"Im Jahre 1701 bestätigte Ernst Heinrich von Czettritz den Hermsdorfer
Bauern eine schon früher gegebene Kohlordnung, in der es heißt, daß das
von allen Zeiten genossene Kohlurbar, auf sämbtliche Bauerschaft ihre erb-
und nachkommende Besitzer ihrer Gütter bey denselben zu allen-ewigen
Zeiten gerichtlich ungeirrt verbleiben soll".
Quelle: Schöppenbuch 1687-1758.
http://www.boehm-chronik.com/forschung/unterthanen1740.htm#10
Man kann doch annehmen, das dies nicht ohne Debatten/Verhandlungen
zustande kam. Diese Errungenschaft stärkte sicherlich das Selbstbewusstsein
der Bauernschaft. Die Kohlenbauern waren zusammen mit dem Grundherrn
in einer Gewerkschaft organisiert (nichts zu tun mit der Gewerkschaft im
heutigen Sinne). Es war eine Gemeindegrube, in dem der Bauer durch sein
Bauerngut Kuxeninhaber (Teilhaber) war.
Durch die Übernahme Schlesiens durch Preussen 1740/42 von Böhmen und
die danach eintretende Förderung des Steinkohlenabbaus durch die
neugegründete Bergbehörde mussten sich die (Kohlen-)Bauern anfangs gegen
ihren Willen an das neue Bergrecht anpassen. "Da erschien am 5. Juni 1769
die neue schlesische Bergordnung, deren Hauptpunkt darin bestand, daß das
Abbaurecht als Regal des STAATES erklärt wird. Neu war das
VORBAURECHT, das den GRUNDHERREN eingeräumt, durch die
Deklaration vom 1. Februar 1790 aber in ein MITBAURECHT des
GRUNDBESITZERS UMGEWANDELT wurde. Somit hatte jeder das Recht,
auf fremden Grund und Boden zu schürfen und die gefundenen, dem Bergregal
als Mineralien unterworfenen Kohlen zu muten und deren Verleihung zu
begehren. Vor der Verleihung mußte aber dem Grundbesitzer, auf dessen
Besitz die Fundgrube lag, das Mitbaurecht angeboten werden. Ebenso mußte
dieser mit der Hälfte der Kuxe in die Gewerkschaft aufgenommen werden."
Quelle: Hermsdorfer Chronik.
http://www.boehm-chronik.com/hermsdorf.htm
Auch hier ist ein Interessenskampf der Bauernschaft gegenüber dem Grundherrn
zu erkennen. Es folgte für knapp hundert Jahre die Blütezeit der
Kohlenbauern.
Wie waren die Verhältnisse Grundherren gegenüber dem neuen
Landesherrn (Preussen)? Wurden 'unwillige' Grundherren konfisziert, wie etwa
1740/42 Rittergut Tannhausen? Auch in jener Zeit ging nicht alles glatt über
die Bühne. Der Grundherr hatte ja ein Treueverhältnis zur böhmischen Krone
aufzulösen.
http://www.boehm-chronik.com/tannhausen.htm
Ziel meiner Forschung: Warum nannte mein Urgroßvater 1870 seinen neu
erworbenen Gasthof in Langwaltersdorf (Kreis Waldenburg) "Zur Stadt Wien"?
http://www.boehm-chronik.com/forschung/stadtwien.htm
Obwohl 1866 der Krieg Preussen gegen Österrreich.
War mein Urgrossvater nostalgisch noch an Böhmen orientiert?
Wer hat ähnliche Erfahrungen in seiner Familiengeschichte gemacht?
Herzliche Grüsse aus Upstate New York,
Guenter Boehm (*1939 Friedland, Kreis Waldenburg in Schlesien)