Begriffsklärung: Kölmer-Wirth

Hallo Ostpreussen,

mir ist bewu�t, dass ein <C�lmer> oder <K�lmer> ein Landbesitzer
urspr�nglich nach C�lmischem Recht ist.
Mir ist ebenfalls bewu�t, dass ein <Wirth> ein Landwirth ist.

Um 1845 wird ein Vorfahre im KB Jurgaitschen einmal als
<K�lmer> und das andere Mals als <Wirth> bezeichnet.

Worin liegt der Unterschied?

Krafft-Aretin EGGERT