Begriffsklärung Erb-, Lohn- und Gerichts-Schöppe /-Schulze

Hallo,

bei den Eintr�gen in Wittenberg findet man des �fteren die oben genannten Bezeichnungen (auch mal nur als Gerichtssch�ppe etc.) i.d.R. bei Landwirten (z.B. H�fner und Gerichtssch�ppe bzw. Coss�th und Gerichtssch�ppe)
Was verbirgt sich hinter diesen Bezeichnungen?

Danke

Tilman (R�ger)

Hallo Tilman,

ich finde bei solchen Fragen als Einstieg die Öconomische Encyclopädie von Krünitz sehr gut.

Siehe Stichwörter Gerichts-Schöppe, -Schultheiß oder auch Dorf-Ordnung z.b.

Viele Grüße
Bettina (Steinmüller)

Hallo Tilman,

dem Dorfrichter oder Dorfschulzen (heute etwa Ortsbürgermeister) waren meist einige Schöffen (Schöppen) beigestellt die meist von der Dorfbevölkerung gewählt und dann vom Amtsgericht bestätigt, kleine Amtshandlungen vollzogen.
Man findet ihre Bestätigungen meist in den Amtshandelsbüchern.
Sie (Dorfrichter) nahmen auch fürstliche Beschlüsse entgegen und mussten dies mit ihrer Unterschrift bestätigen. Einer der Schöppen rückte meist nach "absterben" des alten Dorfrichters nach.
Wer aus dem Ort wegzog musste dieses Amt niederlegen.

Mit freundlichem Forschergruß

Michael (Frisch)

-----Original-Nachricht-----