Hallo Mathias,
konnte, also eine hoheitliche Zuordnung, in einer Geburtsdokumentation in einem Kirchenbuch aussagen?
Eigentlich nichts.
Aber – was hat der Beruf (Schreiner, Schuster, …) oder Stand (Bauer, Köbler, …) in einem Geburtseintrag (eigentlich Taufeintrag) zu suchen? Sind die Eltern für eine Taufe nötig? Oder das Ehrenamt (Gericht…)?
Ich nehme an, daß der Eintrag aus einem evangelischen Kirchenbuch ist. Die Evangelischen haben grundsätzlich mehr Infos als die Katholischen in ihre Einträge geschrieben, vor allen mehr weltliche Dinge. In einem katholischen KB ist äußerst selten eine Herrschaft angegeben.
Jetzt noch speziell zum „Wördtischen Gerichtsbeständnern“
Der Pfarrer hätte auch nur „des Gerichts“ schreiben können. Vielleicht waren in diesem Dorf mehrere Herrschaften begütert, dann hat er eben noch das ganze verfeinert und dazugeschrieben, für welche Herrschaft er im Dorfgericht sitzt.
„des Gerichts“ entspricht Gerichtsbeständner oder Gerichtsverwandter oder Gerichtsbeisitzer und ist heute am ehesten mit Gemeinderat vergleichbar.
Nochmal im Historichen Atlas von Bayern, Band Nürnberg (einige Seiten weiter):
https://geschichte.digitale-sammlungen.de//hab/seite/bsb00008039_00114
Buch (Nürnberg) hatte 57 Anwesen,
6 verschiedene Herrschaften (Cadolzburg zum Fürstentum Brandenburg-Ansbach, die anderen 5 zur Reichsstadt Nürnberg).
Ob alle Herrschaften einen Sitz im Gericht hatten oder nur die größeren, lässt sich so nicht sagen.
Aber mit dieser Angabe „Wördtischen“ könnte man jetzt ins Staatsarchiv Nürnberg oder vielleicht besser ins Stadtarchiv Nürnberg gehen, und dort weitere Einzelheiten zu diesem Vorfahren finden, wie in Sal- und Lager-Büchern, Amtsrechnungen oder Kontraktprotokollen oder auch Akten. Mit dieser Angabe „Wördtischen“ hast du bereits die Herrschaft und musst das nicht mehr mühsam herausfinden.
Ich arbeite sehr viel mit diesen Archivalien und wäre froh, wenn ich solche Angaben in meinen katholischen Kirchenbüchern hätte.
Viele Grüße
Günter (Thürheimer)
An der Point 8
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