bei der Transkription der Kirchenbücher von Altheim (Gde. Schemmerhofen) ist uns etwas Originelles aufgefallen. Da hat ein Pfarrer eine Zeit lang (um 1876) in der Spalte (Stand, Familienstand) eingetragen: „Grobledig“. Zuvor und danach haben die Pfarrer (Kirchenbuchschreiber) beim Bräutigam und bei der Braut nur „ledig“ und manchmal auch „verwitwet“ eingetragen.
Ich konnte leider noch nicht eruieren, was dieses „grobledig“ eigentlich aussagen sollte – zumal die Heiratskandidaten nicht „altledig“, also fast zu alt zum Heiraten waren! Sie waren durchweg im idealen Heiratsalter, jeweils so um die 25, 26 oder 27.
Ohne die Originaleinträge gesehen zu haben, gehe ich von einem Lesefehler aus:
Vermutlich steht dort „Großledig“ und meint wohl „großjährig und ledig“. Großjährig war das alte Wort für „volljährig“. Volljährig wurde man damals mit 21 Jahren. Die angegebenen Altersangaben würden damit zusammenpassen. Gleichzeitig bedeutete die Volljährigkeit, dass der künftige Ehepartner keinerlei Zustimmung mehr von den Eltern oder Vormündern für diese Ehe vorlegen musste.
Aber wie gesagt, da ich die Einträge nicht kenne, ist das nur eine Vermutung.
Herr Merk, gibt es evtl. Auch Links zu entsprechenden Einträgen (oder wenn es eine Bezahlplattform ist Printscreens), damit wir uns das selbst anschauen können? Das wäre schön.
Allzeit viel Forschererfolg wünscht nebst einem schönen Abend