Bedeutung des Begriffs c.pert

Guten Abend in die Liste,

Bitte um Erläuterung des Ausdrucks c.pert. im nachstehenden Textauszug.

„… daß der Herzog Carl Friedrich von Holstein seine und seines Hauses
Gerechtsame und Ansprüche auf das Gut Steinhorst c.pert an den König
Georg II. als damaligen Repräsentanten des Churfürstlichen
Braunschweig-Lüneburgischen Hauses abtrat ……“

Danke für jede Hilfe

Manfred (Bruhn)

Guten Abend in die Liste,

Bitte um Erläuterung des Ausdrucks c.pert. im nachstehenden Textauszug.

„… daß der Herzog Carl Friedrich von Holstein seine und seines Hauses
Gerechtsame und Ansprüche auf das Gut Steinhorst c.pert an den König
Georg II. als damaligen Repräsentanten des Churfürstlichen
Braunschweig-Lüneburgischen Hauses abtrat ……“

cum Pertinenzien
Gemeint ist damit Zubehör, Nebensachen, die in einer rechtlichen Verfügung
über die Hauptsache als mit inbegriffen gelten

Mit freundlichen Grüßen
Franz-Otto Singer

Danke für die Hilfe
Manfred