Moin and hallo Liste,
dies fand ich im Internet, vielleicht hilft es jemanden.
Wenn jemand das Staatsgebiet Schleswig-Holsteins verlassen, und Bürger eines
anderen Staates werden wollte, so musste er einen Antrag auf Entlassung aus
der Staatsbürgerschaft stellen [Entlassung aus den Nexus].
Dieses war nicht nur für die Auswanderung, z.B. nach Amerika oder Brasilien
erforderlich, sondern auch für eine Auswanderung nach z.B. Hamburg oder
Lübeck.
Alle Anträge wurden zunächst einmal an die Kreisverwaltung gestellt. Viele
Anträge wurden dort genehmigt, und sind leider heute nicht mehr vorhanden.
Wenn es sich allerdings in dem Antrag um eine Wehrpflichtige Person
handelte, wurde dieser Antrag an die Obere Behörde in Schleswig
weitergeleitet. Nur diese an die Obere Behörde gerichteten Anträge sind
heute noch vorhanden, und zwar im Landesarchiv Schleswig unter der Abteilung
309, welche den Zeitraum 1868 bis 1939 umfasst.
Etwa 10 % der Auswanderer lassen sich daher heute noch in diesen alten
Anträgen finden.
Im Zeitraum 1868-1907 fand Herr Fischer (AGGSH) in den Schleswiger Anträgen
1418 Personen,
welche hier nachfolgend alphabetisch angeführt werden:
http://www.aggsh.de/auswanderung/aw-sl.htm
Mit freundlichem Gruß
Ha-We