Aussergewöhnlicher Hilferuf

Hallo Simone,

die Gauck-Behörde sucht nicht einfachso Daten raus bzw. das darf sie nicht.
Wenn Du eine Auskunft über Deinen Vater haben willst, mußt Du einerseits
schlüssig erklären, wieso Du vermutest, daß Aktenmaterial vorliegen könnte
und Du mußt andererseits nachvollziehbar (für die Behörde) beschreiben, was
Du in dem Zusammenhang genau wissen willst. D.h., daß ein weitergehendes
Auskunftsbegehren immer größere Chancen auf Erfolg hat, als wenn Du Dich nur
auf einen kleinen Bereich des Lebens Deines Vaters beziehst.

Wenn die Gauck-Behörde nicht allzuweit von Dir entfernt ist, würde ich
empfehlen, daß Du einfach dort vorbeifährst. Die Behörde stellt Mitarbeiter
für die Beratung der Antragsteller. Die sagen Dir zwar i.d.R. nicht, was Du
schreiben kannst (ist ihnen von Amts wegen untersagt!) aber die sagen Dir
schon ganz klar ob das ausreichend, schlüssig oder sonst wie ist. Ab und an
gibt es auch mal eine Formulierungshilfe.

War bei meiner Recherche z.B. sehr hilfreich!

Mit besten Grüßen aus Weimar,
Heinz (Kronberg)