Hallo liebe Listi´s,
wie kommt es das man bei den Großeltern nicht die früheren Wohnorte, bzw.
Adressen, beim Amt erhält? Ein Forscher hatte dies hier versucht aber keine
Auskunft erhalten wegen Datenschutz, leider verfügt er nicht über einen
Internetanschluss. Die Großeltern sind bereits verstorben.
Ich selber habe derartige Auskünfte, über meine Großeltern aus HH, erhalten.
Wieso geht es in HH aber nicht hier??
Viele Grüße
Angela (Nack)
Über die Kleverland-Liste erhielt ich vor kurzem folgende Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgende Zeitungsmeldung ist von so großer Bedeutung, das ich Sie
sogleich allen Interessierten zur Kenntnis geben möchte:
Rhein-Zeitung Koblenz. 22.9.2003, Nr 220, Seite 3 Aktenzeichen
Hobbyhistoriker dürfen forschen Familienforscher dürfen grundsätzlich
alte "Personenstandsbücher" einsehen, wenn sie verwandtschaftliche
Beziehungen erforschen wollen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG)
Zweibrücken. Der Datenschutz steht dem nach Auffassung der Richter
selbst dann nicht entgegen, wenn der Forscher die verwandtschaftlichen
Beziehungen der Bewohner eines ganzen Dorfes zusammenstellen möchte. Das
Gericht gab mit seinem Beschluss einem Familienforscher im Streit mit
einem Standesbeamten Recht. Der Beamte hatte dem Forscher den Einblick
in ein altes, vor dem Jahr 1876 geführtes Zivilstandsregister"
verweigert. OLG Zweibrücken, Aktenzeichen: 3 W 76/03
Mit freundlichem Gruß
Heinz AUGUSTIN