Ariernachweis bei unehelicher Geburt- Vater unbekannt

Hallo,

heute habe ich im Stadtarchiv Ludwigshafen die Meldekarte meiner Tante und ihres Ehemannes von Oggersheim bekommen.

Sie hatten im September 1939 geheiratet. Mein Großvater musste sich für die Heirat seiner Tochter einen Arierausweis besorgen.

Der Bräutigam war Polizist. Sein Vater war unbekannt. So steht es auf der Meldekarte, so hat er es mir viele Jahre später auch erzählt.

Wie konnte er dann selbst einen Ariernachweis bekommen, den er doch sicher seit 1933 auch seiner Dienststelle vorlegen musste?

Hat jemand von euch einen solchen Fall in seiner Familie?

Viele Grüße Katharina Hofrichter

Da gab es dann Prüfungen nach anderen Merkmalen. Ariernachweis – Wikipedia Zitat; Bei ungeklärten Familienverhältnissen – etwa bei Findlingskindern oder un- und außerehelichen Geburten – und in allen Zweifelsfällen entschied die „Reichsstelle für Sippenforschung“ im Reichsministerium des Innern über den Einzelfall. Dabei lieferten ihr Universitätsinstitute oft „erb- und rassebiologische“ Gutachten. Es konnten also nach bestimmten Kriterien, Unbedenklichkeitsgutachten erstellt werden.

Grüße, Maik

""Wie konnte er dann selbst einen Ariernachweis bekommen, den er doch
sicher seit 1933 auch seiner Dienststelle vorlegen musste?

Hat jemand von euch einen solchen Fall in seiner Familie?

Viele Grüße Katharina Hofrichter""

Hallo Frau Hofrichter,

bei den Vorfahren meines Schwiegervaters gibt es einen ähnlich gelagerten Fall. Auch da gibt es ein uneheliches Kind, jedoch war der Vater bekannt und im Ariernachweis sind auch der uneheliche Vater und seine Vorfahren aufgeführt.

Übrigens mussten die Brautleute den Ariernachweis selbst erstellen, den konnte man nicht von irgendwoher erhalten!
Wie das mit der Heiratsgenehmigung durch die Dienststelle geregelt war bei der Heirat eines unehelichen Partners weiss ich allerdings nicht.

Viele Grüße Richard Steinmetz

Hallo Katharina, hallo zusammen,

ein Gutachten der Reichsstelle f�r Sippenforschung war wohl nicht in
jedem Fall zwingend. Dazu ein Auszug aus dem Erl�uterungstext des
Ahnenpasses:

". . . Sind �berhaupt keine beweiskr�ftigen Unterlagen zu beschaffen,
dann wird es bei der Nachpr�fung der arischen Abstammung der Mutter
sein Bewenden haben m�ssen, und der Erzeuger wird dann als arisch
anzunehmen sein, wenn sich aus den Lebensverh�ltnissen der Mutter
und sonstigen Umst�nden (Erscheinungsbild) keine sicheren Anzeichen
f�r eine nichtarische Erzeugerschaft ergeben. Auf jeden Fall hat der
Nachweispflichtige auch die Pflicht, durch Vorlage des gef�hrten
Schriftwechsels zu beweisen, da� alle oben aufgezeigten M�glichkeiten
einer einwandfreien Feststellung ersch�pft sind.

In derartigen Zweifelsf�llen kann ein Gutachten der Reichsstelle f�r
Sippenforschung, BerlinNW 7, Schiffbauerdamm 26, eingeholt werden.
Zur Stellung dieses Antrages sind bei der genannten Dienststelle . . .

Diese Gutachten haben dann, je nach dem, ob sie entsprechend den
Bestimmungen des Reichsbeamtengesetzes oder nach den Aufnahme-
bedingungen der NSDAP ausgestellt sind, bei allen staatlichen Stellen
und bei allen Dienststellen der NSDAP und ihren Gliederungen volle
Beweiskraft."

Diese Erl�uterungen umfassen fast ein Dutzend Seiten und sind praktisch
eine Ausf�llanweisung/Bedienungsanleitung zum Ahnenpass, der vom
Nachweispflichtigen zur erstellen und den er anhand der vorgelegten
Urkunden beglaubigen lassen musste.

Gru�
Rudolf (KINZINGER)