Archiv - Nürnberger Gesetze: Zusammenfassung

Die „Nürnberger Gesetze“ wurden vor 90 Jahren von den Nationalsozialisten erlassen und markierten eine fortschreitende Entrechtung von Jüdinnen und Juden in Deutschland. Diese Gesetze bestanden aus drei Teilen:

  1. Reichsflaggengesetz: Erklärte Schwarz-Weiß-Rot zu Nationalfarben und die Hakenkreuzflagge zur Nationalflagge.

  2. Reichsbürgergesetz: Führte die Unterscheidung zwischen „Staatsbürgern“ und „Reichsbürgern“ ein, wodurch Jüdinnen und Juden nur Staatsangehörige ohne politische Rechte sein konnten.

  3. Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre: Verbot Eheschließungen und Geschlechtsverkehr zwischen nicht-jüdischen und jüdischen Menschen. Später galt dies auch für Sinti und Sintizze sowie Roma und Romnja.

In der Folge wurden die Gesetze erweitert und führten zu Verboten in fast allen gesellschaftlichen Bereichen. Die Nazis legten Klassifizierungen von Menschen auf Basis einer pseudowissenschaftlichen Rassenlehre fest. Diese Regelungen dienten den Nazis als Legitimation für die Verfolgung jüdischen Lebens und mündeten im millionenfachen Mord an Jüdinnen und Juden sowie weiteren ausgegrenzten Gruppen.

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