Anfrage Berufsbezeichnungen und Lumpensammler

Liebe Mitforscher,
mal wieder eine Anfrage zu Kirchbucheintr�gen.
Manche Pastoren hatten eine f�rchterliche Handschrift,
meistens aber gut lesbar aber nicht immer verst�ndlich.

Kirchbucheintr�ge von 1825 aus Fischbach Kreis Hirschberg:
Der Verstorbenene war z. B.

Z....abstreifer (..abstreifer sicher, aber davor ?? 2-4 Buchstaben

Gerichtsgeschw. (so abgek�rzt, also lesbar) Endung ?

....kam aus dem Krieg zur�ck und war "blessiert", seit der
Zeit er nie ganz gesund wurde ? Verletzt ?

Gottlieb Schlegel, Coffetier, fr�her auch Neben�ltester des
M�llermittels in Schmiedeberg. Bedeutung ?

Noch zum Lumpensammler:

In meiner Kindheit kam immer jemand mit einem Kleinlaster
durchs Dorf gefahren und hat mit einer Glocke sein Ankommen
angek�ndigt. Dieser Mann sammelte Altkleider, Altpapier und
sonstige Gebrauchsgegenst�nde. Er kam in der Regel 1 x im Jahr.
Wir Kinder haben immer sehr auf diesen Mann gewartet, da er f�r
Altkleider
usw. an uns Kinder im Tausch Taschenmesser, Taschenlampen etc.
verteilte. Das war f�r diesen Mann wohl ein gutes Gesch�ft.
F�r uns war das jedenfalls der Lumpensammler, im Fachjargon "Lumpi".

So lange ist das auch noch nicht her, da ich Jahrgang 1958 bin.
Soviel zum Beruf Lumpensammler von mir.

Gruss
Peter (F�tterer)

Hallo,

Z....abstreifer (..abstreifer sicher,
aber davor ?? 2-4 Buchstaben

vielleicht hilft die Bedeutung bei der Entzifferung weiter: Ein Abstreifer
war ein Abdecker oder Schinder. (Vielleicht Viehabstreifer??). Aufgef�hrt in
meinem Verzeichnis ist f�r Abstreifer auch die Bedeutung "Dach(ab)decker",
was mir aber nicht ganz logisch erscheint.

....kam aus dem Krieg zur�ck und war
"blessiert", seit der Zeit er nie ganz
gesund wurde ? Verletzt ?

"blessieren" = germanisch, galloromanisch-franz�sisch: veraltet f�r
verwunden, verletzen. Auch: Blessur = Verwundung, Verletzung.

Gerichtsgeschw. (so abgek�rzt,
also lesbar) Endung ?

war das vielleicht ein Geschworener?

Viele Gr�sse
Almut Bruschke-Reimer

Sehr geehrter Herr Fuetterer,

"[Dorf-]Gerichtsgeschw[orener]" war kein Beruf, sondern ein Amt! Hierzu einige
Erl�uterungen:

Im Mittelalter hatte der Herzog die obere Gerichtsbarkeit �ber die deutschen
Orte; die niedere war dem Unternehmer (locator) vom Herzog �bertragen, der davon
den Schulthei�entitel f�hrte: schlesisch scholtisse, scholtis, scholz oder
scholze, latinisiert scoltetus. Er leitete das Dorfgericht, das mit
Gerichtsgeschworenen (Sch�ffen) aus der Gemeinde besetzt war, und vollstreckte
das Urteil. Von den Gerichtsf�llen erhielt der Herzog zwei Drittel, der Scholze
ein Drittel.

Die Gerichtsgeschworenen (Sch�ffen) waren seit den �ltesten Zeiten die Vertreter
der Gemeinde. Sie waren diejenigen, die innerhalb ihres Gemeinwesens bei
einfachen Rechtshandlungen (vor allem bei K�ufen und Verk�ufen) Gerechtigkeit
und Ordnung schufen und damit ansatzweise eine Vorform gemeindlicher
Selbstverwaltung darstellten. Das Wort "Sch�ffe" bedeutet demnach "beisitzender
Urteilsfinder", also "Gerichtsgeschworener", und bezeichnete urspr�nglich
denjenigen, dessen Urteil zwischen den streitenden Parteien Ordnung "schuf"
[Friedrich Kluge, Etymologisches W�rterbuch der deutschen Sprache, 18. Auflage,
Berlin 1960, S. 674 f.]

Hie und da seit dem Ende des 15. Jahrhunderts, allgemein seit dem 16.
Jahrhundert wurden die Beschl�sse des "Dorfgerichts" in den sogenannten
Sch�ppenb�chern (Sch�ffenb�chern) schriftlich festgehalten. In dieser Zeit gab
es f�r die Sch�ffen auch die Bezeichnung "Berichts-�lteste". Als
"Gerichtsgeschworene" sind sie von Mitte des 17. Jahrhunderts bis zum ersten
Drittel des 19. Jahrhunderts bezeugt.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts waren die Sch�ffen nicht mehr die Tr�ger einer
niederen Gerichtsbarkeit, sondern nur noch die Ausf�hrenden einer gewissen
d�rflichen Selbstverwaltung. Sie d�rfen also auch nicht mit den Gerichtssch�ffen
(Laienrichtern) unserer Zeit verwechselt werden. Sch�ffen waren jetzt diejenigen
M�nner, die unter Vorsitz des ebenfalls gew�hlten Gemeindevorstehers alle
Gemeindeangelegenheiten, wie zum Beispiel das Ausbessern der Wege, das R�umen
der Gr�ben und das Sauberhalten des ganzen Dorfes, in freier Eigenverantwortung
regelten. Zu den Gemeindearbeiten, die vor allem im Fr�hjahr und im Herbst
verrichtet wurden, mu�te jeder Hof einen Mann stellen.

Der Gemeindevorsteher, auch Ortsvorsteher oder B�rgermeister genannt,
unterschied sich vom Dorfschulzen (Schulthei�en) der alten Zeit haupts�chlich
dadurch, da� er der Gemeinde und nicht der Grundherrschaft verpflichtet war. In
den meisten schlesischen D�rfern gab es jetzt bis 1927 neben der Landgemeinde,
rechtlich von dieser getrennt, den Gutsbezirk, f�r den nicht der
Gemeindevorsteher, sondern der Gutsvorsteher zust�ndig war.

Zu diesem Thema gibt es viele B�cher, zum Beispiel: Waldtraut Meyer, Gemeinde,
Erbherrschaft und Staat im Rechtsleben des schlesischen Dorfes vom 16. bis 19.
Jahrhundert, dargestellt auf Grund von Sch�ppenb�chern an Beispielen aus Nieder-
und Oberschlesien (= Quellen und Darstellungen zur schlesischen Geschichte,
Zw�lfter Band, W�rzburg 1967, S. 145-147.)

Mit freundlichen Gr��en! Klaus Kunze

Ganz richtig übersetzt:

....kam aus dem Krieg zurück und war "blessiert", seit der
Zeit er nie ganz gesund wurde ? Verletzt ?

Mann kann auch sagen: Er trug eine BLESSUR davon, meint meist eine
Kriegs-
Verletzung.
Schöne Grüße, Sabine (Grasse)

Hallo Peter,

Gerichtsgeschw. (so abgek�rzt, also lesbar) Endung ?

Gerichtsgeschw. = Gerichtsgeschworener (Sch�ffe)war mein UrUrgro�vater auch.

....kam aus dem Krieg zur�ck und war "blessiert", seit der
Zeit er nie ganz gesund wurde ? Verletzt ?

blessiert = verwundet, Blessur = Verwundung

Mit freundl. Gr��en aus dem 3 Windm�hlendorf Oberoderwitz mit MDR
Wetterstudio
www.oderwitz.de/info/muehlen.htm

Wolfgang (OTTO)

(* 1943 Zirlau)

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Hallo zusammen,
aktueller w�rde man es wohl als Invalide bezeichnen.
Da musste man sidh sein t�glich Brot halt als
Flursch�tze o�. erarbeiten...

Gru� Luz