Salü,
heute morgen im Landesarchiv SB fand ich ein gutes Beispiel über die
nachträgliche Legitimation eines unehelichen Kindes, hier sogar posthum.
mfg
Roland Geiger, St. Wendel
Notar Keller
5845
27.11.1860
Wendel Schmidt und desen Ehefrau Anna Biehl, Ackersleute in Alsfassen,
erklären: am neunten Pluviose des Jahres 12 (30.01.1804) der französischen
Republik hätten sie sich vor dem Civilstandesbeamten der Bürgermeisterei St. Wendel
trauen lassen, vor Eingehung ihrer Ehe aber ein Kind männlichen Geschlechts
gezeugt gehabt, welche von Anna Biehl am 25. Pluviose 11 (14.02.1803) geboren
und am selben Tag unter dem Namen Peter Biehl in den Geburtsakten der
Gemeinde Namborn eingetragen worden sei.
Seit jener Zeit seien sie wohl wie auch der damalige Civilstandsbeamte der
Bürgermeisterei mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Anerkennung
neugeborener Kinder gar nicht vertraut gewesen, sonst würden sie ihr Kind beim
Heirathsakte anerkannt haben. Jndessen habe dieses Kind später bei allen
Kaufverhandlungen den Namen Peter Schmidt geführt und sei sowohl von ihnen als auch
jedem Frremden als gesetzliches Kind stets betrachtet worden. Peter Schmidt
habe sich mit Barbara Wilhelm in Namborn verheiratet und mit derselben vier
Kinder gezeugt, nämlich
1. Peter Schmidt, Nagelschmied in Namborn
2. Jakob Schmidt, Ackerer daselbst
3. Johann Schmidt, Ackerer in Alsfassen und
4. Maria Schmidt, Ehefrau von Nikolaus Klein, Ackersleute in Namborn
Am 23.03.1833 sei der Sohn Peter gestorben und in den betreffenden
Sterbeakten unter dem Namen Peter Schmidt auch eingetragen worden.
Um den früher begangenen Fehler gut zu machen, erkennen nunmehr die
Comparenten des gedachten Kindes Peter als ihr vor Empfang der Ehe gemeinschaftlich
erzeugtes kraft des gegenwärtigen Aktes förmlich an und bitten zugleich um
dessen Legitimation, namentlich damit ihren gedachten Enkeln die gesetzlichen
Erbrechte gemacht werden.
Gleichzeitig waren von Seiten der erwähnten Enkeln auch mitanwesend:
1. Peter Schmidt, Nagelschmied in Namborn
2. Jakob Schmidt, Ackerer daselbst
3. Johann Schmidt, Ackerer in Alsfassen,
welche erklärten, daß sie in der vorstehenden Anerkennung und in dem Gesuch
eine Legitimation ihre Zustimmung ertheilen. Für die Maria Schmidt war deren
Ehemann Nikolaus Klein, Ackerer in Namborn, miterschienen und schloß sich
namens seiner Ehefrau den Erklärungen seiner Schwäger an.