Hallo Gisela
den "Altsitzer" halte ich auf jeden Fall für den Vorbesitzer des Hofes, der
an Sohn oder Tochter / Schwiegersohn abgegeben hat und üblicherweise
(Ermland) um die 60 Jahre alt ist.
Ich vermutet, daß die
A l t e r s a n g a b e n n i c h t s t i m m e n.
Dazu habe ich schon einmal eine kleine Statistik verschickt. Fehler von 5-10
Jahren sind nicht selten.
Der Ermländer heiratete früher mit durchschnittlich etwa 28 Jahren. Das
Mädchen war häufig um die 23 Jahre alt.
Aber wenn in einer früh geschlossenen Ehe die früh geborene Tochter den Hof
bekommen hat, war der Vater unter Umständen erst etwa 45 Jahre alt (und
vielleicht krank).
In Sterberegistern stehen manchmal (wieder kathol.Ermland) zum Glück die
Erben verzeichnet. Die verheirateten Töchter mit den Namen ihrer Ehemänner.
Bei Söhnen mit anderen Familiennamen denke ich an adoptierte Söhne, oder an
unehelich geborene Söhne, die nicht "legitimiert" wurden, oder, wie Du
schreibst, an Söhne aus erster Ehe der Frau.
Grüße von Bernhard Heinrich