Allgemein zu Eintragungen der Sterbe-/Beerdigungsdaten in KB

Sehr geehrte Liste,

kurzlich habe ich einer Mitteilung aus der Liste entnommen, da?
Eintragungen zu Sterbedaten und Beerdigungen grundsatzlich nur in den
Kirchenbuchern des Geburtsortes zu finden sind. Habe ich das richtig
verstanden? Das ware ein Schlag fur mich, da die KB des Geburtsortes
meiner gesuchten Person nicht mehr existieren.

Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, da?, wenn z. B. eine Person in
einem Dorf im Kreis Trebnitz geboren wurde und in Liegnitz verstarb und
dort beerdigt wurde, in Liegnitz davon in den KB nichts zu finden ist.
Wie verhalt es sich in diesem speziellen Fall?

Vielen Dank im Voraus fur Aufklarungen.

Mit freundlichen Gru?en aus Munchen!
Gertrud Proske

Hallo,
das wurde sicherlich von Ort zu Ort auch verschieden gehandhabt. In
"meinen" Kirchenbüchern (Oberschlesien) sind alle in dem Kirchspiel
verstorbenen (und beerdigten) Tote aufgeführt. Hier und da sind
nachträglich Sterbedaten beim Geburtseintrag hinzugeschrieben, wenn
jemand ausserhalb gestorben ist und der Pfarrer später davon (ich nehme
an gesicherte) Erkenntnis hatte. Es wäre früher auch viel zu mühsam
gewesen, die Sterbedaten an die Geburtsorte zu übermitteln. Heutzutage
wird dies, glaube ich, gemacht, was aber durch die elektronische
Datenübermittlung kein Problem darstellt.
Reinhard

Hallo Gertrud Proske,

da dürfte ein Irrtum vorliegen.
Grundsätzlich wurden/werden die Sterbedaten (eigentlich Beerdigungsdaten,
meist mit
Sterbedatum) in der für die Beerdigung zuständigen Kirche festgehalten.
MITUNTER wird das Sterbedatum auch - nach meinen Erfahrungen - beim
Geburtseintrag des KB im Geburtsort (als Randbemerkung) eingetragen. Das ist
aber selten der Fall.

Gruß aus dem Allgäu
Ernst Schroeder
www.kolberg-koerlin.de

Liebe Frau Proske,
ich weiß nicht aus welcher mail Sie dieses herausgelesen.
Das wird aber wohl zum Glück eine Falschmeldung sein.
Wobei ich nicht ausschließen kann, daß es die ein oder andere Gemeinde gibt,
von der es nur so noch vorliegt.
Wir müssen 2 Zeitabschnitte bei der Betrachtung unterscheiden. Vielleicht
sogar 3.
1. Standesamtszeit
Hier wurden von den Standesämter/Civilstandsämtern Sterbebücher geführt. In
diesen wurden alle in der Gemeinde verstorbenen Personen mit Hinweis auf das
Beerdigungsdatum/-ort eingetragen. Im Krieg gefallenen Personen sind auf
Grund der späteren Meldung nachgetragen. (Gilt nicht für die Zeit
Ende1944/Anfang 1945 in den Ostregionen).
Dazu bestand die Anordnung über viele Jahre das Sterbeereignis an das
Standesamt des Geburtsortes und des Heiratsortes zu melden.
Das hat zur Folge daß in den Geburtseinträgen mit "Stempelvordruck" das
Sterbedatum nachgetragen wurde. Dies gilt auch für die Heiraten, hier wurde
aber nur das Ableben des erstverstorbenen Ehepartners eingetragen.
2. Kirchenbuchzeit
Hier gibt es Beerdigungsbücher in denen häufig auch das Sterbedatum genannt
wird. Eine Meldepflicht der Sterbedaten an die Gemeinde der Taufe ist mir
nicht bekannt.
3. Die Zeit der 30er Jahre
Hier mußte Ahnenforschung betrieben werden. Dies führte wohl dazu, daß in
vielen Büchern, von wem auch immer, die Sterbedaten ohne Stempelvordruck in
Kirchenbüchern eingeschrieben wurden.
Sie mögen eine Hilfe sein, können aber auch falsch sein. Zu dieser Zeit wurde
auch in vielen Büchern das "Lang-s als ein h gelesen und in den Büchern
zum "besseren" Verständnis geändert.

Diese oben von mir angegebenen Regelungen müssen nicht zu allen Zeiten in
allen deutschen Regionen immer befolgt worden sein. Mir sind genügend
Abweichungen bekannt.

Gruß aus Wuppertal

Werner (Wicke)