[AK-Mueller] Walkmühlen Kerstenbrügge und Kuhdorf

Aus dem Amtsblatt der Regierung zu Frankfurt a.d. Oder , Königl. Landrat des Küstriner Kreises vom 04. Dezember 1822:
Höherer Bestimmung zufolge sollen die beiden zum Domänenamte Neudamm gehörigen, in diesem Kreise belegenen Walkmühlen a) die Walkmühle am Glambeck See, unweit des Kerstenbrügger Teerofens und b) die Walkmühle in dem zum Amte Quartschen gehörigen Dorfe Kuhdorf an der Mietzel, mit den dazu gehörigen Wohn- und Stallgebäuden und kleinen Gärten und sonstigen Gerechtigkeiten, und zwar eine jede besonders, entweder in Erbpacht oder zum freien Eigentum meistbietend veräußert werden. Im Auftrage der königlichen Regierung habe ich den Bietungstermin hierzu auf den 23. Januar 1823, vormittags 9 Uhr, angesetzt und es wird solcher auf dem Rathause in der Stadt Neudamm abgehalten werden. Es werden daher diejenigen, welche die Mühlen zum erwerben Lust haben, eingeladen, sich im angesetzten Termine einzufinden, jedoch mit dem Bemerken, dass wer zum Gebot zugelassen werden will, sich als hinreichend sicher ausweisen und dass der achte Teil der Kaufs- und Erbstandsgelder gleich im Termine niedergelegt werden muss. Übrigens können die Bedingungen, welche bei der Veräußerung der Walkmühlen zum Grunde liegen, nebst dem Veräußerungsplan in meinem Bureau hieselbst eingesehen werden.

Über Informationen über die Kerstenbrügger Walkmühle bzw. über den Ort Kerstenbrügge würde ich mich sehr freuen. Ganz besonders interessiert mich der Zeitraum vor 1800.
Grüße von einer Kerstenbrügger Müller-Nachfahrin