[AK-Mueller] "Perner" Stein

Liebe Mitleser -

in einem Pachtsvertrag eines ostpreußischen Vorfahren aus dem Jahr 1749 tauch 2x der Begriff „Perner“ Stein auf.

Ich finde leider nirgends eine Erklärung - kann mir vielleicht jemand sagen, was damit gemeint ist?

Mit den Steinen bleibet es wie es mit vorigen
Pachtmüllern gehalten worden, daß Erb Pacht=
nehmer das seinige bey deren Ankauffung gleich=
falß beyträget, nehmlich auf Gr. Steegenscher
Mahl Mühle, hält der Meister Müller die
Feldt Steine gantz, zum Perner? Stein aber gie=
bet die Herrschafft die Helfte, der Müller auch
die Helfte, angleichen läßet die Herrschaft die
fuhren verrichten, bey der Liepnickschen Mühle
hingegen hält die Herrschaft die Perner? Steine
gantz auf ihre Kosten, und der Erb Pachts Müller
die Feldsteine.

Gruß von Irmi

Hallo Irmi,

grundsätzlich handelt es sich um vertragliche Regelungen, wer für den Ersatz von Mühlsteinen aufkam. Für die Steine von geringerer Qualität, die in der Umgebung gebrochen werden konnten (Feldsteine) kam der Müller auf. An hochwertiger Importware beteiligte sich in diesem Fall der Grundherr. Der Begriff „Perner“ Stein ist mir noch nicht untergekommen aber beliebte Mühlsteine kamen z.B. aus der Eifel oder aus der Champagne. Vielleicht hilft Dir diese Information Näheres über den Begriff Perner (vielleicht Berner?) herauszufinden.

Grüße
Christiane Streitz

Vielen Dank, Christiane -

es geht mir nur um diesen Begriff ‚Perner Stein‘ - alles andere ist mir klar. Das P ist ganz deutlich und ich habe diesen Ausdruck auch in einem anderen Text noch gefunden:

Auf Simon OELSNER folgte als Müller
dessen Nachkomme Peter OELSNER, der 1661 im Besitz der Mühle
bestätigt wurde und dazu noch die Erlaubnis erhielt, fortan
einen sogenannten "Pernerstein" zum Mahlen einzubauen

Seltsam …