Ahnensuche/Anfänger/Personenschutzgesetz

hallo conny,

einen solchen "fall" habe ich auch in meiner familie. amtliche informationen
über den anerkennenden vater (also wer war er, wann geboren, wann gestorben
usw) bekommst du nur, wenn du in direkter linie mit ihm verwandt bist, also
entweder ein kind oder enkelkind usw bist. und das mußt du mittels
abstammungsurkunde beweisen. geburtsurkunde reicht nicht. informationen über
mögliche geschwister bekommst du (leider) nicht.

gruß,

marcus schmidt.