Adoptionsunterlagen

Adoptionsunterlagen können, sofern sie erhalten blieben, im Bestand des
zuständigen Amtsgerichtes vorhanden sein. Es ist bei jüngeren Akten aber
auch möglich, dass sie in den Bestand der Stadtakten der jeweiligen
Stadt eingereiht wurden. Das lässt sich mesit nur vor Ort feststellen,
da nicht alle Bestände der Staatsarchive im Netz einsehbar sind.

Freundliche Grüße
Andreas Rösler