Adam aus Eulengebirge (Ludwigsdorf)

Hallo, Ich hab' paar Fragen, die mit den alten Kapellen, Friedhoefen verbunden sind. Kann sich jemand melden, der in den Doerfer der Gemeinde Neurode wohnte (Kreis Glatz) mit freundlichen Gruessen Adam

Hallo Adam,

da meine Vorfahren aus Ludwigsdorf und Königswalde stammen, forsche ich in diesen Dörfern.
Kennst du das Buch "Ludwigsdorf im Eulengebirge" von Eberhard und Rita Völkel ? Hier gibt es auch einen Beitrag zum Thema "Flurheiligtümer und Barock" mit vielen Fotos.
Das Buch (in deutscher Sprache) kann man sich sicherlich auch in Polen per Fernleihe über eine Bibliothek bestellen. Ansonsten könnte ich auch Auskunft daraus geben.

Um welche Fragen handelt es sich speziell ?

Viele Grüße
Ursula

iginal-Nachricht-----

Hallo Ursula,
Und wie sehen deine Forschungsarbeiten aus?
Bist du tief drink oder…
Schade, obwohl do ne’ modernę Technik, Internet gibt manche Informationnen sind kaum zu finden
:+1:

Hallo Ursula Holz,

ist das Buch von Ludwigsdorf wirklich in einer Bibliothek zu finden? Damals habe ich Herrn E. Völkel so verstanden, dass das Buch nur eingeweihte Personen haben. Ein Forscher aus Berlin bekam die letzte Vorlage.

Viele Grüße
Ursula Christoph

da ich mich auch mit dem Eulengebirge beschäftige, allerdings die andere Seite

rund um Reichenbach

hab ich die Daten

Frankfurt | Signatur: 1999 A 5007
Bereitstellung in Frankfurt |

gruß Ralf

Hallo Ursula Christoph,

das Buch habe ich vor vielen Jahren über den örtlichen Buchhandel bestellt. Es ist die Originalausgabe von 1999, 1. Auflage.

Man kann es aber heute über die Fernleihe bei den Bibliotheken ausleihen:

Einzeltreffer — DigiBib

Sollten Sie bestimmte Informationen aus dem Buch interessieren, können Sie sich gerne an mich wenden.

Viele Grüße

Ursula Holz

-----Original-Nachricht-----

Guten Tag Frau Holz,

dann hat mir Herr Völkel damals etwas falsches erzählt oder es hat sich dann noch geändert. Danke für das Angebot, ich habe das Buch auch, geht später an Ralf Rokita.

Viele Grüße

Ursula Christoph

Sehr geehrte Frau Christoph,

Jedes in Deutschland publizierte Buch ist in mindestens zwei Bibliotheken vorhanden: Deutsche Nationalbibliothek und die Landesbibliothek des Bundeslandes in dem es publiziert wurde Wenn es in einem anderen Bundesland publiziert wurde als das Thema ist (Beispielsweise ein Buch über München, publiziert in Frankfurt), dann muss es auch in der Landesbibliothek sein, über das das Buch handelt (in meinem Beispiel: Bayerisches Staatsbibliothek). Das ist das sogenannte „Pflichtexemplar“. Das gilt auch für Bücher im Eigenverlag.

Das Pflichtexemplar-Recht ist übrigens unabhängig davon, ob des Buch eine ISBN hat oder nicht.

Meist hat dann noch (kein Pflichtexemplar) die örtliche Bibliothek des Ortes, welcher im Buch behandelt wird, ein Exemplar und vielleicht die Nachbarstädte.

Allzeit viel Forschererfolg wünsch tnebst einem schönen Wochenende

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Peren

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Hallo Herr Peren,
mir ist nicht klar, wie Sie zu der Aussage kommen, „Jedes in Deutschland
publizierte Buch ist in mindestens zwei Bibliotheken vorhanden: Deutsche
Nationalbibliothek und die Landesbibliothek des Bundeslandes in dem es
publiziert wurde …“
In der Deutschen Nationalbibliothek, nur dann, wenn der Verlag ein
Exemplar dort eingeschickt hat! Von den Landesbibliotheken ist mir dies
nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmut Bode

Sehr geehrter Herr Doktor Bode,

Ich bin Bibliothekar, daher weiß ich aus meiner Ausbildung, dass es das sogenannte Pflichtexemplarrecht gibt. 1x Nationalbibliothek, 1x zuständige Landesbibliothek. Dorthin muss der Editor je ein Exemplar kostenlos abliefern. Tut er es nicht, begeht er eine Ordnungswiedrigkeit, die auch mit Geldbuße geahndet werden kann, wenn der Editor der Aufforderung der Ablieferung eines Belegexemplars nicht nachkommt…

In Bayern erschienene Werke haben sogar drei Pflichtexemplare: 1x Nationalbibliothek, 1x Staatsbibliothek München und 1x zuständiges staatliche Regionalbibliothek (für Oberbayern ist das die Bibl der LMU München)

Allzeit viel Forschererfolg wünscht nebst einem schönen Abend

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Peren

Guten Tag Herr Peren,

das ist mir bekannt! Hier geht es um ein Buch in dem Unterlagen von einem verstorbenen Forscher gefasst und herausgegeben wurden. Ansonsten hat sich das Thema ja schon geklärt.
MfG
Ursula Christoph