ich sto�e des �fteren in Kirchenb�chern auf einen Eintrag, der sich liest wie ein Heiratsvermerk, z. B.
XYZ, n. 21. b. 23.3.1856, dim. 30.1.1878 c. cath. ZYX, fil. .....
Meine �brig gebliebenen Lateinkenntnisse und mein Lateinw�rterbuch lassen f�r dim. nur eine Interpretation zu: dimittere - sich scheiden von
Demnach w�rde es sich um einen Scheidungseintrag handeln, wobei ich aber bisher keinen vorausgehenden Eheeintrag gefunden habe. Das hinter der Zeitangabe folgende c. (cum) w�rde wieder eher zu einer Trauung als zu einer Scheidung passen. Au�erdem f�llt es mir schwer zu glauben, dass die katholischen Pfarrer eine Scheidung notieren, die es nach ihrer Auffassung bis zum heutigen Tage (im religi�sen Sinne) nicht gibt, denn "was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen"...
vielleicht trifft folgende Erkl�rung zu: "dimissus" im Sinne von dimittieren,
aus dem eigenen Bereich entlassen = einem Brautpaar, das in einem anderen
Pfarrbezirk heiraten will, die Zustimmung erteilen.
Hallo Willi,
dimissus ............entlassen (aus der Heimatpfarrei oder einem
Dienstverhältnis); einem Brautpaar, das in einem anderen Pfarrbezirk
heiraten will, die Zustimmung des örtlichen Pfarrers erteilt.
(Auszug aus: LATEIN in den Kirchenbüchern des 17. bis 20.Jahrhunderts;
Beck/Mock)
Mit freundlichen Grüßen
Albert G. (Heppes)
Hallo Willi, dimssionieren �bersetze ich mit abgeben. Das hei�t der Pfarrer
gibt ein Mitglied frei zur Heirat in eine andere Pfarrei. Den tats�chlichen
Heiratseintrag findet man dann in der Regel einige Tage sp�ter in der
Pfarrei des anderen Partners. Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts
wurde bei den Katholiken gerne auch in St. Ingbert, St. Wendel,
Herz-Jesu-Kloster in Neustadt oder im Speyerer Dom geheiratet.
Gru� Klemens
ich w�rde sagen
dim. = Dimissiorale = Einwilligung zur Ehe (Ehef�higkeitsbescheinigung),
evtl. von der anderen Kirchengemeinde, wenn beide nicht in der gleichen
waren o.�.