700 000 Personen aus den Kölner Sterbeurkunden im DES erfasst

Originally published at: 700 000 Personen aus den Kölner Sterbeurkunden im DES erfasst • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)

Am 17. Mai 2022 ist die 700 000. Person aus den Kölner Sterbeurkunden im Daten-Eingabe-System DES erfasst worden. Damit wird wieder ein Meilenstein bei der Indexierung der Kölner Sterbeurkunden erreicht. In diesem Projekt wurde beim letzten Meilenstein im Juni 2020 die 600 000. erfasste Person aus den Kölner Sterbeurkunden gemeldet.

Die ersten ca. 440 000 Einträge aus den Urkunden von 1876–1938 wurden im Zeitraum 2016  bis 2018 abgeschrieben. Von den anschließend nachgelieferten Sterbeurkunden (1833–1875) wurden bis Juni 2020 weitere 260 000 Personen indexiert. Damit sind bisher schon fast 190 000 Sterbeurkunden bearbeitet, etwa 75 000 sind noch zu erfassen.

Mithelfer werden gesucht!

Wer hilft mit? Es geht nur langsam voran. Mehr Mithelfer werden gesucht, die bereit sind, die handschriftlich erstellten Urkunden zu lesen und zu entziffern. Jeder kann nach kostenloser Anmeldung mitmachen und sich üben, die alten Schriften zu lesen. Bitte lesen Sie die Editionsrichtlinien zum Projekt und starten erst dann mit der Erfassung!

Urkunden von vielen bekannten Kölnern zu finden

Als Beispiel sei hier die Sterbeurkunde des Eau-de-Cologne-Fabrikanten Johann Baptist Farina (geboren am 6. Februar 1758 in Köln, gestorben am 30. Januar 1844 in Köln). Er war ein Enkel des Gründers der Fabrik Johann Maria Farina gegenüber dem Jülichs-Platz. Den Tod bezeugt sein Sohn, der Gutsbesitzer Carl Anton Farina. Der Verstorbene war auch Mitbegründer des Festkomitees des Kölner Karnevals von 1823 (s. das Beitragsbild über dem Blog-Beitrag, auf dem er mit anderen prominenten Kölnern vorn rechts abgebildet ist).

Es gibt immer wieder interessante Urkunden von bekannten Persönlichkeiten. Bei Todesfällen von Kölnern im Ausland werden Abschriften von Sterbeurkunden eingetragen. Die entsprechen nicht dem gewohnten Schema. Der Vordruck wurde dabei einfach überschrieben und mit dem Schrifttext gefüllt, der als Originaltext aus Frankreich oder anderen Ländern über die Botschaften geliefert wurde. Ebenso wurden auch sogenannte „Rectifikations-Urteile“ der Landgerichte in die Urkundenbände übernommen. Dies sind Berichtigungen, meist auf Antrag der Menschen, deren Namen z.B. falsch geschrieben wurden, oder deren Eltern oder Ehepartner falsch benannt sind.

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