1811/12 Bordellbesitzer = Kaffewirt in Rostock ALBRECHT BLAGOW DEGELOW KÖNIGSBERG ODENDAHL PAEPER PENTZHORN SCHWARZ ZEECK

Hallo Listenmitglieder,

nachfolgend Auszüge aus: Ernst MÜNCH;
Ralph SCHATTKOWSKY (Hgg.),
Festschrift für Gerhard Heitz zum 75. Geburtstag
(Studien zur ostelbischen Gesellschaftsgeschichte 1),
Rostock 2000,
darin: Matthias MANKE, " ... nicht öffentlich bestätigt, jedoch tolerirt ...".
Die Bordell- und Gelegenheitsprostitution in Rostock im ersten Drittel
des 19. Jahrhunderts und ihre Vorgeschichte,S. 451 ff.

Auszüge siehe unter
// Festschrift für Gerhard Heitz zum 75. Geburtstag - Google Books

S. 461
In einem Ratsprotokoll vom 01.08.1812 wurde festgehalten,
daß die zweimal wöchentlich durchzuführende Untersuchung
der Prostituierten durch einen vom Rat bestellten Arzt zu
erfolgen und die Kurierung eventuell erkrankter Frauen in
einem eigens für diesen Zweck anzumietenden Lokal zu
geschehen habe. Das Arztsalär in Höhe von 30 Rthlr.
übernahm die Stadt, die Mietkosten mußten sich die "Freuden
Mädchen" und die "Huren-Wirte", die auch für die Meldungen der
Prostituierten und deren regelmäßigen Arztbesuch die Verant-
wortung trugen, teilen.
Diese Bestimmungen waren den "bisher bekannten" und
"einstweilen geduldet[en] Rostocker Bordellbetreibern
BLAGOW, Gustav Heinrich PAEPER, Johann SCHWARZ sowie
der "verehelichten [Anna Dorothea] DEGELOW und ALBRECHTschen",
denen "bey den jetzigen Zeitumständen, wegen Anwesenheit des
fremden Militairs [...] Freudenmädchen halten zu dürfen"
gestattet worden war, bereits seit dem 04.04.1812 bekannt.
Damit hatte die städtische Obrigkeit die Existenz der
Bordellprostitution als gleichsam notwendiges Übel anerkannt.
Die Bordellbetreiber warren aber darauf hingewiesen worden,
daß die Tolerierung den momentanen Umständen geschuldet und
daß daraus kein Rechtsanspruch auf eine Profession abgeleitet
sei. (41
In Geltendmachung dieses Anspruchs erhielten die
Hurenwirtinnen und -wirte
ALBRECHT (Lange Straße Nr. 1728),
BLAGOW (Am Alten Markt Nr. 1086a),
Carl Friedrich DEGELOW (Eselföterstraße Nr. 536a),
KÖNIGSBERG (Beim Jacobikirchhof Nr. 325),
Gustav Heinrich PAEPER (Am Alten Markt Nr. 1082),
Johann Friedrich PENTZHORN ("hinter Kreymann":
Bei der Grube Nr. 1322-23),
Johann SCHWARZ (Stangenstraße Nr. 1081) und
Heinrich ZEECK (Rostocker Heide Nr. 247)
in der ersten Märzwoche des Jahres 1813 die Mitteilung,
sich "bei den eingetretenen veränderten
Umständen" bis Ostern des Jahres sämtlicher
"Freudenmädchen" zu "entschlagen".

S. 462
Einheimische Mädchen durften nicht in die Rostocker
Bordelle aufgenommen werden, was aber auch bis dato kaum
vorgekommen sein dürfte: Unter den 15 Prostituierten, die
1811/12 in den Bordellen von ALBRECHT, DEGELOW, SCHWARZ und
ZEECK verhaftet worden waren, hatte lediglich eine aus
Rostock gestammt.

S. 463-465:
Mit Kaffeewirt Johann SCHWARZ,
Kaffeewirt Johann Friedrich Pentzhorn,
Webergesell & Kaffeewirt Carl Friedrich DEGELOW sowie
Lohndiener & Krüger Gustav Heinrich PAEPER
ließen sich vier der neun bis dato in Erscheinung
getretenen Bordellbetreiber in den Volkszählungslisten
des Jahres 1819 bzw. Kontributionsregister für die Jahre
1817-21 nachweisen, (44 und die drei letztgenannten
bzw. deren Witwen erscheinen noch in den 1829/30
wieder einsetzenden Akten zu den Bordellbetrieben.
(45

41) Archiv der Hansestadt Rostock [= AHR] 1.1.7., Nr. 1167.
In den Quellen zur Prostitution erschienen die Bordellbesitzer
in der Regel nicht mit Vor- und Zunamen. Soweit möglich war,
wurden die Vornamen den Volkszählungslisten des Jahres 1819
(AHR 1.1.3.21, Nr. 27) entnommen.

42) AHR 1.1.7., Nr. 1167. Die "Anschriften" der Bordelle
basieren auf einem entsprechenden, allerdings undatierten
Verzeichnis. Es muß jedoch 1813/14 entstanden sein, weil das
ODENDAHLsche Etablissement nur für diese Jahre belegt ist
und weil sich das DEGELOWsche Etablissement ab 1815 nicht
mehr in der Eselföterstraße, sondern in der Rostocker Heide
befand. Siehe AHR 1.1.3.21., Nr. 035.
Die Lage der Bordelle läßt sich mittels der sogenannten
Tarnow-Karte identifizieren.
Siehe Rostock im Jahrzehnt 1780/90. Stadtkarte des
Hospitalmeisters J. M. Tarnow mit Grundstückseinteilung und
Hausbesitzerverzeichnis. Festgabe des Vereins für
Rostocks Altertümer bei der 700-Jahr-Feier der Stadt Rostock,
hrsg. von GUSTAV KOHFELD, Rostock 1918.

44) AHR 1.1.3.21., Nr. 27; AHR 1.1.15., Nr. 2731-2734.
"Kaffeewirt" und Bordellbetreiber fanden eindeutig synonyme
Verwendung: 1865 heißt es, "der hiesiger Schuster
Hermann RUSSMANN [...] vollzog beim Kaffeewirt DOWER den
Beischlaf mit einem seiner Mädchen" und selbiges 14 Tage
später beim "Kaffeewirt BUCHin".
Siehe AHR 1.1.3.21., Nr. 018h.

45) AHR 1.1.7., Nr. 1168; AHR 1.1.7., Nr. 1169.
Es handelte sich hierbei um einen Hauskauf der
Witwe DEGELOW bzw. um eine Bekanntmachung an die
Bordellbetreiber.

Mir liegt der komplette Artikel vor.
Bei Bedarf kann ich Scans senden.

MfG
Andreas

Ergänzungen zum Kaffewirth SCHWARTZ / SCHWARZ gest. in Rostock 1822:
Wöchentliche Rostocksche Nachrichten und Anzeigen auf das Jahr 1822.
22. Stück. Mittwoch, den 29.05.1822.

Seite 85:
Wann zur Publication des von dem verstorbenen hiesigen Bürger und Kaffeewirth J. C. Schwartz und dessen Ehefrau Sophia Dorothea, geb. Pickert, errichteten Testaments cum Codicillis, der 31ste hujus pro Termino anberahmet worden; so haben dessen IntestatErben, oder wer sonst ein Interesse daran zu haben vermeynet, sodann Morgens 10 Uhr des Endzwecks in Curia sub praejudicio zu erscheinen.
Publicatum Jussu Senatus.
Rostock den 22sten May 1822.
J. C. T. Stever, Protonotar.