Schwäbischer Reichskreis und Niedergerichtsbarkeit

Guten Morgen in die Forscherrunde,

ich bräuchte hier wohl eine Historikermeinung zu dem Thema,

Die um 1740 erstellten Urbare des Klosters Weingarten (Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 235) wurden aufgrund einer neuen Vermessung ihres Territoriums aufgesetzt. Gleicht man die Anzahl der Höfe darin mit dem Vorgängerurbar aus den Jahren 1660 ab, dann merkt man, in der neuen Urbarserie fehlen zum Teil wesentlich viele Höfe. Veräußerungen dieser fehlenden Höfe in den Zeiten zwischen den Urbaren gab es dabei nicht mehr seitens des Klosters.

Nun steht in einem der etwa 16 Urbare folgendes in dessen Eröffnungsvermerk:

" da es das kleinste Amt in den Kreis collectable ist" ... Gemeint ist das Amt Bergatreute.

"collectabel" heißt ja soviel wie steuerbar (also hier Steuern in diesen Kreis zu bezahlen).

Kleinste Amt deshalb, weil in diesem Urbar nur etwa zehn Höfe aufgeführt sind. Das Kloster besaß in diesem Amt insgesamt ca. 70 Lehenshöfe.

Mit dem Kreis sollte nach Aussage des Hauptstaatsarchiv Stuttgarts der Schwäbische Reichskreis gemeint sein.

Vergleicht man zusätzlich die Höfe in den neuen Urbaren mit einem älteren Güterverzeichnis, dann stellt man fest, dass die Höfe in den Urbaren fast ausschließlich im Bezirk der Niederen Gerichtsbarkeit des Klosters Weingarten lagen. Das gilt auch für die ca. 10 Höfe, die im befragten Urbar aufgeführt sind.

Das mit der Landesvermessung war wohl so, dass diese nur im Bezirk der Niederen Gerichtsbarkeit vom Kloster durchgeführt werden konnte. Die Landvogtei Schwaben hatte zeitgleich ebenso auf ihrem Niedergerichtsbezirk eine neue Vermessung vorgenommen. Weingarten verweist in einer anderen Urbarserie auf die "landvogteiische Feldvermessung", wenn sie auf diesem Hof keine Niedere Gerichtsbarkeit innehatten.

Aber was hat der Schwäbische Reichskreis (aus besagtem Urbar) damit zu tun?
Es war ja keine "übergeordnete" Institution von Weingarten (das Benediktinerkloster war reichsunabhängig).

Hier suche ich noch einem Zusammenhang: Erstellung der Urbare bzw. Niedere Gerichtsbarkeit in Verbindung mit dem Schwäbischen Reichskreis.

Viele Grüße,
Daniel

Hallo Herr Zinser,

danke für den Link, den ich schon ganz vergessen hatte.

Die im Schloss Altshausen befindlichen Lagerbücher des Klosters Weingarten aus 1660 sind wohl Zweitschriften. Die Originale sind im HStAS auch vorhanden.

Meine Frage ist in der Zeit um 1740, also etwa später.

Viele Grüße,
Daniel

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