Ev. Schwerte/Ruhr FN Henschel

Hallo Mitforscher,

ich suche zu meinen Vorfahren aus dem KB Schwerte/Ruhr 2 Heiratseinträge wegen evtl. ergänzenden Angaben

  1. Johann Albert Henschel oo (Standesamt) 15.05.1883 Auguste Friederike Karoline Hegenberg
  2. Johanna Theresia Friederike Henschel oo (Standesamt) 05.07.1884 Friedrich Wilhelm Lappe

Die KB-Einträge sind bei Archion unter Westfalen → Kirchenkreis Iserlohn → Schwerte zu finden.

Vielen Dank für Eure Bemühungen
Werner (Weikart)

Hallo Werner,

Zu 1 siehe hier: unter „Schwerte, lutherisch“ http://www.archion.de/p/a61d183180/

Zu 2: unter Schwerte, lutherisch am angegebenen Datum nicht vorhanden.

Besten Gruß,

Vera (Nagel)

Hallo Vera,

vielen Dank. Kannst Du mir bitte von dem 1. Eintrag einen screenshot zusenden? Ich bin bei archion nicht angemeldet.

Viele Grüße
Werner (Weikart)

Guten Abend Werner,

da Screenshots bekanntlich über die AGB von Archion nicht abgedeckt sind und schon gar nicht zur öffentlichen Bereitstellung -wie hier über die Liste-, verbreite ich solche nicht.

Die entsprechende Seite aus dem KB Schwerte (lutherisch) hänge ich Dir als offiziellen Download an.
Schwerte_lutherisch_Trauungen_1873_Band_13_Bild40.pdf (2,2 MB)

Viele Grüsse
Vera (Nagel)

Guten Morgen Werner,

die von Dir genannte Trauung „Lappe - Hentschel“ ist im KB Schwerte, reformiert(!!), Trauungen Stadt(!!) verzeichnet.

Auch diese hänge ich als offiziellen Download aus Archion Bestand an.
Schwerte_reformiert_Trauungen_1871-1894__Stadt_1_Bild78.pdf (2,4 MB)

Nochmals viele Grüsse und schönen Sonntag
Vera (Nagel)

Guten Morgen Vera,

vielen Dank für die beiden Downloads. Mir war bisher nicht bekannt, daß es in Schwerte eine ev-ref. Kirche gab/gibt.

Viele Grüße und auch Dir einen schönen Sonntag
Werner (Weikart)

Sehr geehrte Frau Nagel,

In einer ausführlichen Darstellung mit Für und Wider wurde Ihre Aussage, dass keine Screen-shots aus Archion erlaubt sei, widerlegt.

Somit: Keine Sorge, alles völlig legal. Dieses Verbot bezieht sich eindeutig auf „wesentliche Teile“ der Datenbank, nicht aber auf einzelne Screen-shots.

Allzeit viel Forschereroflg wünscht nebst einem schönen Biergarten-Abend

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Peren

Sehr geehrter Herr Peren,

Ihre Einschätzung teile ich derart pauschal nicht.

Jegliche Sorge ist überdies unbegründet:
Ich halte mich schlichtweg an die AGB meines Vertragspartners.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die Jeder und Jede im Übrigen ausdrücklich akzeptiert, sobald der Vertrag mit infragestehendem Vertragspartner geschlossen wird.

Ob man dann im Nachhinein an diese explizite Zustimmung zu den AGB „keine Erinnerung mehr hat“, muß Jeder und Jede selber entscheiden.

Mit freundlichen Grüssen,
Vera Nagel

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