da Screenshots bekanntlich über die AGB von Archion nicht abgedeckt sind und schon gar nicht zur öffentlichen Bereitstellung -wie hier über die Liste-, verbreite ich solche nicht.
In einer ausführlichen Darstellung mit Für und Wider wurde Ihre Aussage, dass keine Screen-shots aus Archion erlaubt sei, widerlegt.
Somit: Keine Sorge, alles völlig legal. Dieses Verbot bezieht sich eindeutig auf „wesentliche Teile“ der Datenbank, nicht aber auf einzelne Screen-shots.
Allzeit viel Forschereroflg wünscht nebst einem schönen Biergarten-Abend
Ihre Einschätzung teile ich derart pauschal nicht.
Jegliche Sorge ist überdies unbegründet:
Ich halte mich schlichtweg an die AGB meines Vertragspartners.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die Jeder und Jede im Übrigen ausdrücklich akzeptiert, sobald der Vertrag mit infragestehendem Vertragspartner geschlossen wird.
Ob man dann im Nachhinein an diese explizite Zustimmung zu den AGB „keine Erinnerung mehr hat“, muß Jeder und Jede selber entscheiden.